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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen


Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ123754041804053/link547611A

10.03.2009


Anmelden – Klicken - Abo für 2 Jahre

Konsequentes Vorgehen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Gebrüder Schmidtlein bis zum OLG Frankfurt war erfolgreich

Mit Angeboten wie hausaufgaben-heute.com, lehrstellen-heute.com oder routenplanung-heute.com haben die Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein aus Büttelborn in den letzten Jahren nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit interessierte Internetbesucher abkassiert. Dagegen ist die Verbraucherzentrale Sachsen gerichtlich vorgegangen.

"Erst im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (6 U 2/08) im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Gebrüder Schmidtlein gaben letztere am 12. Februar 2009 klein bei, indem sie eine bereits im März 2007 von uns verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatten", so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Vorausgegangen war, dass unzählige Betroffene, die sich auf Seiten wie etwa www.P2P-heute.com zu einem Test eingeloggt hatten, ungewollt in ein kostenpflichtiges Abo geraten waren und sich darüber bei ihrer Verbraucherzentrale beschwerten.
Viele dieser Internetnutzer, die kostenlos auf einer der vielen "Schmidtlein-Seiten" schnuppern wollten, waren überrascht, dass sie plötzlich für ein 2-jährigens Abo zahlen sollten, obwohl sie sich vor Ende der Testzeit ausgeloggt und sich im Folgenden nicht mehr auf die entsprechende Seite begeben hatten.

"Genauso sahen wir das auch und hatten deshalb geklagt", so Dittrich. Das Landgericht Darmstadt (AZ 9 O 257/07) gab der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 22.11.2007 Recht und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite www.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: "Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus". Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können. Dagegen sind die Gebrüder Schmidtlein in Berufung gegangen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ in der mündlichen Verhandlung kaum einen Zweifel daran, dass das Landgericht richtig entschieden hatte. Daraufhin verpflichteten sich die Gebrüder Schmidtlein in der mündlichen Verhandlung, auf der Seite www.P2P-heute.com ab dem 09. März nicht mehr wie beanstandet zu werben. Jetzt wird jeweils auf der Startseite darauf hingewiesen, dass bereits mit der Betätigung des Anmeldebuttons ein kostenpflichtiges Abo entsteht.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


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