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Quelle: Osnabrücker Zeitung
Februar 2007

Das Internet ist eine Gelddruckmaschine. Wenn man es richtig zu nutzen weiß.

Ein Osnabrücker Anwalt (Rechtsanwalt Olaf Tank) hat offenbar einen sicheren Dreh gefunden, vor allem jungen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Masche ist nicht neu, funktioniert aber trotz aller Warnungen der Polizei und Verbraucherzentralen immer noch. Nur die Strippenzieher selbst wissen, wie viele Internetnutzer in die Falle getappt sind. Sicher ist: Nicht wenige zahlten unter dem Eindruck eines harsch formulierten anwaltlichen Schreibens aus Osnabrück die Rechnung von 123 Euro.

Aber etwa 4000 taten es nicht, sondern setzten sich zur Wehr: So viele Anzeigen liegen nach Angaben der Ermittler in Rüsselsheim gegen die dubiosen Internetdienstleister inzwischen vor. Wegen der schier unüberschaubaren Masse hat die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt die Ermittlungen an sich gezogen. Nach deren Angaben sind 2800 Fälle eingestellt worden, weil kein Betrug nachzuweisen ist. Einige hundert Fälle harren noch der Prüfung. Und dann sind da noch etwa 900 Fälle von Surfern, die energisch bestreiten, die kostenpflichtigen Angebote überhaupt angeklickt zu haben.

Die Gelddruckerei funktionierte bis März vergangenen Jahres wie geschmiert. Die Gebrüder Schmidtlein aus dem hessischen Büttelborn boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt. Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 „gefährliche Webseiten“ der Brüder auf.

Als im März vergangenen Jahres der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Firma wegen Wettbewerbsverstößen abmahnte, wurden die Seiten flugs geändert. Jetzt steht neben der Anmeldemaske der Hinweis auf die Kosten. Damit sind die Anbieter rechtlich auf der sicheren Seite.

Trotzdem erhält die Polizei die Warnung aufrecht. Gerade erst mahnte die Polizeiinspektion Rotenburg nach neuen Fällen, dass für „nichts sagende Informationen“ viel Geld verlangt werde.

Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite Drogen.-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll. Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor.

Der Osnabrücker Anwalt ist persönlich nicht zu sprechen. Die Geschäfte werden über ein Call-Center abgewickelt. Seltsam: Als Dominika Lehmann telefonisch angekündigt, nicht zu zahlen, ist die Gegenseite handzahm: „Wir nehmen das zurück“, habe der Agent sofort geantwortet. Verbraucherschützer raten, auf keinen Fall zu zahlen. Das dubiose Trio scheue eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen der Kosten und öffentlichen Aufmerksamkeit.

Der Anwaltskammer sind die Machenschaften des Osnabrücker Anwalts angezeigt worden. „Über laufende Verfahren geben wir keine Auskünfte“, teilte die Anwaltskammer mit.

Osnabrücker Zeitung


INFO

Rechtsanwalt Baastrup / Flensburg (siehe Anwaltsliste) bundesweit Betroffene im Fall der Schmidtlein GbR


"Ein Mandant wurde von deren Rechtsanwalt O. Tank angeschrieben und auf die Rechnungen und Mahnungen hingewiesen. Die Rechnungen und Mahnungen hat unser Mandant jedoch nie bekommen. Diese wurden nachgereicht. Dort wurde behauptet, unser Mandat sei auf einer speziellen Internetseite der Schmidtlein GbR gewesen und habe sich dort angemeldet. Auf Nachfrage erklärte unser Mandant indes, dass er auf dieser Seite seines Wissens nicht gewesen sei. Dies wurde dem Gegner zusammen mit diversen weiteren rechtlichen Ausführungen mitgeteilt. Eine Woche später kam die Mitteilung, dass die Angelegenheit nicht weiter verfolgt wird."
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