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Quelle: Der Beobachter.ch / Januar 2007

Prix Blamage

Dreiste Internetabzocke auf Platz eins

Text: Martin Müller


Vor allem Kinder und Jugendliche tippen auf dubiosen Internetseiten für vermeintliche Gratisangebote ihre Daten ein - und erhalten dann eine Rechnung. Für diesen Abzockertrick gibts den Prix Blamage des Beobachters.

Tipps gegen die Internettricks


Weder die Gebrüder Schmidtlein noch Verimount-Geschäftsführer Valentin Fritzmann wollten den Spitzenplatz in der alljährlichen Beobachter-Flopstatistik kommentieren. Also wiederholen wir an dieser Stelle den Ratschlag, was zu tun ist, wenn ein Schreiben von Rechtsanwalt Olaf Tank im Briefkasten liegt:
  • Ist die Rechnung an ein minderjähriges Familienmitglied adressiert, berufen Sie sich per Einschreibbrief darauf, die betreffende Person sei noch gar nicht vertragsfähig. Weil Sie als Eltern den Vertragsabschluss nicht ausdrücklich genehmigt hätten, sei dieser ungültig (selbst wenn der Minderjährige ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat).
  • Handelt es sich um eine volljährige Person, bestreiten Sie - ebenfalls eingeschrieben - die Forderung und machen geltend, Sie hätten weder mit Wissen noch mit Wollen einen kostenpflichtigen Dienst beanspruchen wollen.
  • Wahrscheinlich werden Sie dennoch weitere Mahnschreiben erhalten, die Sie am besten unbeantwortet lassen.
In Deutschland sind Tausende von Strafanzeigen hängig. Und in der Schweiz raten mehrere Polizeistellen dazu, sich durch die offiziell aussehenden Schreiben nicht aus der Ruhe bringen zu lassen und vor allem nicht zu bezahlen. «Dies auch dann nicht, wenn Inkassobüros oder von den Anbietern eingesetzte Anwälte mit rechtlichen Schritten drohen», rät das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Deutsch und deutlich: Nach Schweizer Recht sind Verträge, die auf einer Täuschung des Käufers beruhen, anfechtbar. Obwohl Olaf Tank und Co. Zigtausende von Mahnungen verschicken, wurde bisher nach Kenntnis des Beobachters noch nie eine Betreibung eingeleitet. Kein Wunder, denn dann müssten die Firmen den Nachweis erbringen, dass tatsächlich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist....
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