Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com)

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |
Newsübersicht Europaparlament |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Die Rechtslage |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Verbraucherabzocke
| Startseite Vertragsfallen | Aktuell | fragwürdige Internetseiten | Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält? | Newsübersicht |
Erfahrungsberichte | Inkassounternehmen |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Schmidtlein GbR - Einschüchterungsmethoden

Schmidtlein GbR

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn Telefon: 0180-5060530-928 (0,12 EUR/min) Telefax: 0180-5060530-329 (0,12 EUR/min) UStID: DE 230209554


Beispiel p2p-heute.com
Januar 2007 Der Rechnung ist auf einer 2. Seite folgender Text beigefügt:

Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.
Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr www.p2p-heute.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von www.p2p-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet. haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse xxx einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser E-Mail-Adresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der E-Mail bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet xxx. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: xxxx Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.

Kommentar
An dieser Erklärung sieht man, dass die Schmidtlein GbR schon beim Schreiben der Rechnung davon ausgeht, dass sich der Empfänger der Rechnung hereingelegt fühlen wird. Mit der Rechnung wird der neue Kunde nicht etwa freundlich begrüßt, sondern gleich mal eingeschüchtert, damit der gar nicht erst auf die Idee kommt, aufzumucken.
Demzufolge dürfte der Schmidtlein GbR durchaus bewusst sein, dass ihre Internetangebote irreführend sind.
Anm.: Ganz ähnlich verfährt die Content Services Ltd.(2008). Die Schmidtlein GbR und Content Services Ltd. haben übrigens die gleiche Hostingfirma: die Maxolution Internet Services GmbH in Stockern / Österreich.
Februar 2008 Mahnung
In der Mahnung wird auf diverse Urteile verwiesen, die auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einzusehen sind.
Wer nicht zahlt, bekommt Post vom Inkassoanwalt Olaf Tank
DROHANRUFER GESUCHT:
Wer kennt diese Stimme?
KOMMENTARE
HINTERGRUND
EXTERNE LINKS
PRESSEBERICHTE
KONTAKTADRESSEN
DEUTSCHLAND

DSW-Info

ÖSTERREICH
SCHWEIZ