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Bei Anruf Abzocke - Die Fax-Masche

20.11.2006 Bundesgerichtshof verbietet Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden ohne deren Einwilligung - Pressebericht

Wenn Sie unaufgefordert angerufen wurden, beschweren Sie sich beim DSW oder der Wettbewebszentrale. Benötigt werden für die Beschwerde Eidesstattliche Versicherung (Muster der Wettbewerbszentrale) über Tag und Uhrzeit des Anrufs, Anrufer, Hinweis darauf, für welches Unternehmen angerufen wurde, Gesprächsverlauf und Angabe, dass gegenüber dem werbenden Unternehmen keine Einwilligung in den Erhalt telefonischer Werbung erteilt wurde. Muster Gesprächsverlauf

Die Fax-Masche - siehe z. B. auch die Kattermann Masche

Für die Betrüger ist besonders wichtig bei dieser Masche, dass der Kunde zunächst per Telefongespräch davon überzeugt wird, dass er es lediglich mit der Bestätigung eines bereits erteilten Auftrags zu tun hat.
Eine bereits erschienene Anzeige liefert die Grundlage für die Kontaktaufnahme - es wird so getan, als ob es um diese Anzeige und diesen Auftrag ginge.
Besonders gerne werden dazu gemeinnützige oder idealistische Broschüren missbraucht (Umweltschutz, Kinderhilfe, Vereinsblatt usw) - bei denen der Anzeigenkunde mehr aus Solidarität denn aus Gewinnerwartung eine Anzeige plaziert hat.
Wenn es dem Betrüger nun gelingt, an solche Broschüren zu kommen, solange sie noch druckfrisch sind, ist eine Irreführung besonders leicht, da der Kunde oft garnicht weiß, dass die Anzeige bereits erschienen ist und denkt, es handele sich um letzte Abklärungen.

Der "Kunde" wird gebeten, (da alles ja so eilig ist), den Druckauftrag per Fax zu bestätigen.
Dann kommt das Fax: die Auftragsbedingungen sind so klein gedruckt, dass die Augen schon wehtun würden, wenn ein gestochen scharfer Druck vorläge. Dem ist aber nicht so. Was da aus dem Fax kommt ist kaum lesbar - die Schrift sehr klein, verschmiert, massenweise belangloser Text, irreführende Formulierungen, handschriftliche Eintragungen (oft mit extrem enger kleiner Handschrift). Da die Anzeigen für solche Broschüren oft von verschiedenen Firmen geworben werden, kann sich das Opfer nicht am Verlagsnamen orientieren. Entscheidend ist das Telefonat und der erste Eindruck vom Fax - "ach ja, das ist ja die Anzeige, die ich dem Bürgerforum spendiert habe..." - da der Rest kaum zu entziffern ist - unterschreiben, Rückfax, fertig.

Besonders perfide Dreingabe dieser Betrüger ist dann noch die Auftragsgestaltung im Einzelnen - die Gegenleistung ist so gut wie der Inhalt eines kleinen Papierkorbs - So schreibt der Senator Verlag: ""Die Bekanntmachung der Werbeobjekte erfolgt durch Postversand an vom Verlag ausgewählten Stellen. Die Auswahl obliegt dem Verlag. ... Der Verlag übernimmt keine Gewähr für Dauer und Plazierung des Aushanges bzw.  der Auslage des Werbeobjektes". Grundsätzlich kann die Verteilung bundesweit erfolgen..."  Mit anderen Worten: Die Werbeträger können irgenwohin geschickt und dort entsorgt werden.
Da für den Kunden keinerlei Kontrolle möglich ist, wird der Verlag wohl die Portokosten sparen.
Anfechtungsschreiben, das auf die Faxmasche passt
Diese Methode kennt natürlich Variationen. Davon berichten beispielsweise:
www.rechtpraktisch.de + Pressebericht
Beispiele von Firmen, die mit der Faxmasche arbeiten: AID Verlag für Information & Marketing Agentur, Salzburg; City Verlag AG;


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