2003-11-27
Sehr geehrte Kunden,
wie wir soeben erfahren haben, versendet die Firma Euro Marketing S.A.R.L. aus Luxemburg derzeit per Fax Anzeigenaufträge, die als Anzeigenvorlage Ihre letzte Einschaltung aus unserem Verlagsobjekt "Tirol erleben" enthält.
Das Unternehmen geht sogar so weit, am Telefon auf Nachfrage, ob es um "Tirol erleben" geht, das zu bestätigen.
Wir warnen ausdrücklich davor, diese "Fax Verträge" zu unterzeichnen!
Ein Beispiel finden Sie hier als PDF-Datei.
Die Kosten in dem uns gemeldeten Fall würden insgesamt netto mehr als EUR 600,00 betragen und mit Unterzeichnung würden Sie sich für vier Einschaltungen verpflichten, für die jeweils dieser Betrag anfällt. Gleichzeitig geben Sie mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis zur Abbuchung der Beträge von Ihrem Konto.
Bitte melden Sie uns, wenn Sie bereits von dieser Firma kontaktiert worden sind.
Werbung in "Tirol erleben" verkaufen ausschließlich wir selbst!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Reicher
Werbeagentur Arnold Reicher GmbH
Herausgeber von Tirol erleben
A-6330 Kufstein, Otto-Lasne-Straße 1
Tel. 05372/62265-0, Fax 65033
t.reicher@reicher.at
www.reicher.at
Nachfolgend das "Kleingedruckte" von Euro Marketing:
(kommentiert von Thomas Reicher)
Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet vier kostenpflichtige Ausgaben alle sechs Monate im Bürgerinformationsprogramm. Für jede dieser Auflagen entsteht der angegebene Anzeigenpreis zzgl. Satz-/Repro- und Farbkosten erneut.
TR: Also wird vier mal der am Formular genannte Betrag fällig, interessanterweise auch Farbkosten, obwohl die angebliche Broschüre einfarbig schwarz gedruckt wird. Oder sind hier die Kosten für die schwarze Farbe gemeint?
Der Verlag behält sich das Recht vor mehrere Ausgaben des Objektes, mindestens jedoch einhundert Stück, zur Veröffentlichung zu geben und über Auslieferungstermine zu entscheiden.
TR: Wohlgemerkt, der Verlag behält sich das Recht vor, er verpflichtet sich nicht dazu!
Die Verteilung der Werbeobjekte erfolgt nach den örtlichen Verhältnissen über Inserenten, Handel, Handwerk, Behörden und Krankenhäuser, nach Wahl des Verlages über den postalischen Versand oder durch direkte Auslieferung. Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Sonstige Vereinbarungen wie einmaliges Erscheinen, Konkurrenzausschluß, Platzierungszusagen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, Druckunterlagen müssen acht Tage nach Vertragsabschluß dem Verlag vorliegen, ansonsten wird nach Eigenentwurf gedruckt.
Der Druck erfolgt einfarbig schwarz, Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch versandt. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung.
TR: Auch eine bequeme Methode, damit die Auftraggeber nicht zu intensiv über ihre Einschaltung nachdenken müssen.
Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird mit Abbuchungsauftrag für Lastschriften eingezogen. Die Beträge sollen bis auf Widerruf mittels Lastschrift eingezogen werden.
TR: Sehr bequem! Der Kunde braucht nicht einmal zu überweisen, ein beliebiger Betrag kann einfach abgebucht werden.
Die Bankverbindung, sofern dem Auftraggeber bei Abschluß des Vertrages nicht bekannt, wird zu einem späteren Zeitpunkt fernmündlich vom Unterzeichner mitgeteilt.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, ist das Kreditinstitut nicht zur Einlösung verpflichtet. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind die Verlagsbeauftragten nicht befugt. Der Kunde ist vorleistungspflichtig.
Der Anzeigenauftrag verlängert sich jeweils um die angegebene Laufzeit, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
TR: Auch ein gefährlicher Absatz. Der Kunde, der weder eine Annahmebestätigung noch einen Korrekturabzug erhält, darf nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen.
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