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NEWS

Euromarketing S.A.R.L / Euro Marketing S.A.R.L.
17 Rue de Treves, 6708 Grevenmacher, Luxemburg

NEWS April 2006 Euro-Marketing erstattet bereits gezahltes Geld zurück mehr Info


http://lkos.de/magazin/drucken.php?artikel=10201&type=2&lang=de

Warnung vor unlauteren Anzeigenwerbern

Osnabrück. Die Kreisverwaltung warnt ausdrücklich davor, der luxemburgischen Firma Euro Marketing S.A.R.L. Anzeigenaufträge für eine so genannte „Bürgerinformationsbroschüre“ zu erteilen. Die Firma versendet derzeit offenbar per Fax Anzeigenaufträge, die als Anzeigenvorlage die letzte Einschaltung aus der offiziellen Broschüre „Bauen im Landkreis Osnabrück“ enthält.

Die jetzt von der Firma beworbene Broschüre wird nicht vom Landreis Osnabrück unterstützt und ist auch nicht mit diesem abgestimmt. Am Telefon geht die genannte Firma nach Informationen der Kreisverwaltung dennoch soweit, einen offiziellen Hintergrund zu bestätigen. Die Kreisverwaltung warnt davor, die angebotenen „Fax-Verträge“ zu unterzeichnen. Bereits ein interessierter Blick in das Kleingedruckte sollte eine Warnung vor dem Abschluss des Vertrages sein.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anzeigenwerber für offizielle mit dem Kreis abgestimmte Broschüren immer über ein entsprechendes Empfehlungsschreiben der Verwaltung verfügen. Die hier auftretende luxemburgische Firma ist mit ihrer Methode bereits einschlägig bekannt.


http://www.lkos.de/magazin/artikel.php?artikel=10270&type=&menuid=797&topmenu=29

Baubroschüre

Achtung vor schwarzen Schafen!

Zur Zeit kursieren Angebote einer Firma namens Euromarketing S.A.R.L. - Grevenmacher / Luxemburg, in denen Inserenten der Baubroschüre des Landkreises Osnabrück angetragen wird, für eine "Verlängerung" bzw. neue Annonce in einer nicht näher bezeichneten "Bürgerinformationsbroschüre" einen bestimmten Betrag zu investieren.



Dabei handelt es sich nicht um ein seriöses Angebot! Die Baubroschüre des Landkreises wurde in einfacher Auflage und in Zusammenarbeit mit dem Ancos-Verlag Osnabrück herausgegeben. Eine Neuauflage oder ähnliches ist nicht geplant. Die Firma Euromarketing ist auch nicht vom Landkreis Osnabrück autorisiert worden, Inserenten zu werben. Der Fachdienst Planen und Bauen warnt eindringlich vor den Angeboten dieser oder anderer nicht autorisierter Firmen! Im Zweifel nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kreisverwaltung oder dem Ancos-Verlag Osnabrück auf.

Die Baubroschüre mit wertvollen Tipps zum Thema "Bauen im Landkreis Osnabrück“ für Bauherren und Ansiedlungswilligen ist nach wie vor im Kreishaus Osnabrück (Fachdienst Planen und Bauen) oder in Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Landkreis erhältlich. Sie können sich die Baubroschüre auch direkt auf Ihren PC herunter laden.

http://www.reicher.at/php/vorsicht_vor_falschen_tirol_erleben_de_n42.html

Vorsicht vor falschen "Tirol erleben"-Werbern

2003-11-27
Sehr geehrte Kunden,

wie wir soeben erfahren haben, versendet die Firma Euro Marketing S.A.R.L. aus Luxemburg derzeit per Fax Anzeigenaufträge, die als Anzeigenvorlage Ihre letzte Einschaltung aus unserem Verlagsobjekt "Tirol erleben" enthält.

Das Unternehmen geht sogar so weit, am Telefon auf Nachfrage, ob es um "Tirol erleben" geht, das zu bestätigen.

Wir warnen ausdrücklich davor, diese "Fax Verträge" zu unterzeichnen!
Ein Beispiel finden Sie hier als PDF-Datei.

Die Kosten in dem uns gemeldeten Fall würden insgesamt netto mehr als EUR 600,00 betragen und mit Unterzeichnung würden Sie sich für vier Einschaltungen verpflichten, für die jeweils dieser Betrag anfällt. Gleichzeitig geben Sie mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis zur Abbuchung der Beträge von Ihrem Konto.

Bitte melden Sie uns, wenn Sie bereits von dieser Firma kontaktiert worden sind.

Werbung in "Tirol erleben" verkaufen ausschließlich wir selbst!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Reicher
Werbeagentur Arnold Reicher GmbH
Herausgeber von Tirol erleben
A-6330 Kufstein, Otto-Lasne-Straße 1
Tel. 05372/62265-0, Fax 65033
t.reicher@reicher.at
www.reicher.at


Nachfolgend das "Kleingedruckte" von Euro Marketing:
(kommentiert von Thomas Reicher)

Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet vier kostenpflichtige Ausgaben alle sechs Monate im Bürgerinformationsprogramm. Für jede dieser Auflagen entsteht der angegebene Anzeigenpreis zzgl. Satz-/Repro- und Farbkosten erneut.

TR: Also wird vier mal der am Formular genannte Betrag fällig, interessanterweise auch Farbkosten, obwohl die angebliche Broschüre einfarbig schwarz gedruckt wird. Oder sind hier die Kosten für die schwarze Farbe gemeint?

Der Verlag behält sich das Recht vor mehrere Ausgaben des Objektes, mindestens jedoch einhundert Stück, zur Veröffentlichung zu geben und über Auslieferungstermine zu entscheiden.

TR: Wohlgemerkt, der Verlag behält sich das Recht vor, er verpflichtet sich nicht dazu!

Die Verteilung der Werbeobjekte erfolgt nach den örtlichen Verhältnissen über Inserenten, Handel, Handwerk, Behörden und Krankenhäuser, nach Wahl des Verlages über den postalischen Versand oder durch direkte Auslieferung. Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Sonstige Vereinbarungen wie einmaliges Erscheinen, Konkurrenzausschluß, Platzierungszusagen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, Druckunterlagen müssen acht Tage nach Vertragsabschluß dem Verlag vorliegen, ansonsten wird nach Eigenentwurf gedruckt.

Der Druck erfolgt einfarbig schwarz, Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch versandt. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung.

TR: Auch eine bequeme Methode, damit die Auftraggeber nicht zu intensiv über ihre Einschaltung nachdenken müssen.

Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird mit Abbuchungsauftrag für Lastschriften eingezogen. Die Beträge sollen bis auf Widerruf mittels Lastschrift eingezogen werden.

TR: Sehr bequem! Der Kunde braucht nicht einmal zu überweisen, ein beliebiger Betrag kann einfach abgebucht werden.

Die Bankverbindung, sofern dem Auftraggeber bei Abschluß des Vertrages nicht bekannt, wird zu einem späteren Zeitpunkt fernmündlich vom Unterzeichner mitgeteilt.

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, ist das Kreditinstitut nicht zur Einlösung verpflichtet. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind die Verlagsbeauftragten nicht befugt. Der Kunde ist vorleistungspflichtig.

Der Anzeigenauftrag verlängert sich jeweils um die angegebene Laufzeit, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

TR: Auch ein gefährlicher Absatz. Der Kunde, der weder eine Annahmebestätigung noch einen Korrekturabzug erhält, darf nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen.

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