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Infos zu ITMedia S.a.r.l. / Kreativo Media S.a.r.l., Luxemburg
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Jeder, der sich von dieser Firma reingelegt fühlt, sollte unbedingt Strafanzeige erstatten . Nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden!

NEWS
19.10.2007 Warnung: Firma "kreativo media gmbh" nicht autorisiert
25. Juni 2007 Landkreises Osnabrück warnt vor Kreativo Media

November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht

IT Media S.a.r.l.

L-1222 Luxembourg, 6, rue Beck. - Sitz der Gesellschaft ist den Statuten nach jedoch
L-2146 Luxemburg, 74, rue de Merl
GF: Norman Nicklaus, Kaufmann, * 5. Januar 1980 aus Kaiserslautern; Fax 00352 / 2647 8613
Die IT Media Sarl wurde gegründet im Oktober 2005. Die Adresse rue de Merl liefert ein Gerhard Nellinger, Berater
Anm. d. Red. : Briefpost an die Adresse in der Rue Beck konnte nicht zugestellt werden Oktober 2007
Kreativo Media S.a.r.l. / Kreativo Media GmbH / Kreat!vo Media GmbH agentur für werbung und design
74, Rue de Merl,  Luxemburg; Tel: 00352-26714848; Rückfax innerhalb Österreichs 0122-88925- Adresse wie IT Media Sarl Christopher P. Ramey aus 67734 Katzweiler / Deutschland
in den Luxemburgischen Gelben Seiten ist die Kreativo Media mit dieser Telefonnummer eingetragen: 26 55 13 42
tritt auch mit der Adresse 15, Rue d' Echternach, L-6617 Wasserbillig in Erscheinung. Im Register von Luxemburg gibt es jedoch ausschließlich eine Kreativo Media Sarl, und diese sitzt in der Rue de Merl.
Methode
Aktivitäten
Deutschland, Österreich und Schweiz
Publikationen
Info-Werbeträger, Landes- & Infokarte,
Methode
siehe Erfahrungsberichte IT Media | Erfahrungsberichte Kreativo Media - Betroffenen zufolge wird mit folgenden Maschen gearbeitet: Kündigungsmasche - Faxmasche
Die Kreativo Media Sarl ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv
Das Auftragsfax

Beispiel Kreativo Media Stand August 2008
Das Fax ist groß überschrieben mit "Wie telefonisch besprochen läuft die Einschaltung nach der bevorstehenden Auflage automatisch aus..." wodurch beim Empfänger der Eindruck erweckt wird, es handele sich zum einen um eine einmalig erscheinende Publikation, zum anderen um eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung.
Darunter befindet sich das Feld mit der hineinkopierten Anzeige des potentiellen "Kunden", wodurch der Eindruck noch verstärkt wird, dass eine Geschäftsbeziehung besteht.

Aus dem kleingedruckten Fließtext geht hervor, dass eine Auflage eine Laufzeit von 2 Jahren hat, die aus insgesamt 4 Ausgaben besteht. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird - im Falle des uns vorliegenden Faxes verlängert sich der Vertrag natürlich nicht, da wie oben bereits erwähnt, die Einschaltung nach der bevorstehenden Auflage automatisch ausläuft und als besondere Vereinbarung vermerkt ist "Keine Verlängerungsoption erwünscht - Läuft automatisch aus".
Man muss sich ernsthaft fragen, was Herr Ramey unter einer Auflage versteht.

Wikipedia: Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Zahl der auf einmal, in einem Druckvorgang, produzierten Exemplare von Publikationen (Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen etc.).

Herr Ramey scheint anscheinend auch genau zu wissen, was eine Auflage ist, denn im Kleingedruckten steht "Die Auflage je Ausgabe beträgt bei Broschüren 500 Stück und bei Tafeln oder Landes- und Infokarten min. 100 Stück." Logische Schlussfolgerung: der auffällige Hinweis oberhalb der Druckvorlage soll den Empfänger über die tatsächlichen Vertragsbedingungen hinwegtäuschen.

Kosten bei Feldgröße 03 je Ausgabe: 498,- Euro plus 98,- Euro plus 15% Farbkosten (15% wovon?) plus Versandkosten 24,50 Euro. Ohne Farbkosten macht das 620,50 Euro. Bei vier Ausgaben kommen so schlappe 2482 Euro zusammen.

Verteilt werden soll das Objekt, also die 500 Stück, in dem uns vorliegenden Fall in AUT - womit offenbar ganz Österreich gemeint ist. Die Werbewirksamkeit dürfte dabei gegen NULL gehen. Was nützt es einem Maler in Wien, wenn das Objekt in Salzburg verteilt wird?
Verteilt werden soll durch die Post oder eine Verteilagentur.

Beispiel IT-Media s.a.r.l. (Stand März 2007)
Wie bei der Kreativo Media wurde eine Anzeige anderswo ausgeschnitten und in das Auftragsfax reinkopiert. Oberhalb der Anzeigenvorlage steht groß "Wie besprochen keine Verlängerungsoption gewünscht. Bitte Logo überprüfen, unten rechts gewünscht bitte bestätigen und zurückfaxen..."
Weiter unten bei "Besondere Vereinbarungen: Läuft mit dieser Auflage aus!!!"
Durch diese Hinweise und die reinkopierte Anzeigenvorlage wird beim Empfänger der Eindruck erweckt, es bestehe eine Geschäftsbeziehung und man bestätige mit der Unterschrift, dass der Vertrag nicht verlängert werden soll.
Im schlechtleserlichen Kleingedruckten heißt es dann allerdings "Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Vertragsangebots...zustande"
Eine "Auflage" hat eine Laufzeit von 2 Jahren, bestehend aus 4 Ausgaben - Masche wie bei der Kreativo Media.

"Die Auflage je Ausgabe beträgt bei Broschüren 180 (oder 160 - schlecht leserlich) Stück und bei Tafeln oder Landes- und Infokarten 100 Stück. Diese werden durch die Post bzw. einer Verteilungsagentur verteilt"

Hier wird - wie bei der Kreativo Media mit dem Begriff "Auflage" ein falscher Eindruck erweckt (siehe oben).

Preis je Ausgabe bei Feldgröße 4: 398,- Euro plus Farbkosten 20 % plus 24,50 Euro Versandkosten.

Das Verteilungsgebiet betrifft bei dem uns vorliegenden Formular "D", also ganz Deutschland. Eine Werbewirksamkeit dürfte auch in diesem Fall gegen NULL gehen.

Siehe in diesem Zusammenhang unsere Urteilssammlung, z.B. Urteil Walsrode vom 13.11.2008 Die Direkt Marketing hat den Prozess verloren, denn Zitat "Wesentlicher Bestandteil eines solchen Vertrages ist die Angabe der Auflagenstärke der Werbebroschüre sowie die Angabe der konkreten Auslieferungsstellen...Zu den "essentialia" des Werbevertrages gehört nicht nur die Angabe der Auflagenstärke, sondern auch die konkreten Auslieferungsstellen und das Verteilungsgebiet. Indessen ist im Vertrag nur vorgesehen, dass die Werbebroschüren "an Handel, Gewerbe, Industrie, Städte und Gemeinden" verteilt werden. Diese Angabe ist nicht hinreichend konkret genug..."

Ein inhaltsgleiches Auftragsformular verwendet die Trion Media S.a.r.l. Stand 2009 - 2010

Gerichtsstand
ist lt. Vertrag Luxemburg. Da die Verantwortlichen allerdings in Deutschland sitzen, dürfte diese Vereinbarung ungültig sein.
Inkassomethoden
Wer wird als Geldeintreiber aktiv? Informieren Sie uns bitte, welche Inkassofirma / Inkassoanwalt für die IT Media tätig ist
Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein

Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren. Fordern Sie Belegexemplar und Verteilerliste an!

Was Sie tun können, wenn angeblich ein Auftrag erteilt wurde | Nichts zahlen, sondern den Vertrag anfechten - siehe SECO-Infobroschüre.
JEDER, der sich reingelegt fühlt, sollte Strafanzeige erstatten
| Adressen in der Schweiz, die Sie kontaktieren sollten - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen und eine Feststellungsklage machen .

Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - Wenn Sie sich reingelegt fühlen, erstatten Sie Anzeige dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen. Wenn Sie sich reingelegt fühlen, erstatten Sie Anzeige
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Die Rechtslage in Österreich | Wenden Sie sich an den Schutzverband, Ihre Wirtschaftskammer, den Ombudsmann, ÖAVV...
Gerichtsstand Luxemburg
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Bei grenzüberschreitendem Betrug kann man die EASA einschalten.

Beschwerden zusammen mit Ihren Unterlagen sollten Sie auch an folgende Adresse richten:
Commission Luxembourgeoise pour l'Ethique en Publicité (CLEP)
Address: c/o Confédération Luxembourgeoise du Commerce (CLC), 31, Blvd Konrad Adenauer, L - 1115 LUXEMBOURG
Telephone: +35 2 49 68 68, Fax: +35 2 48 87 70, E-mail: binsfeld@binsfeld.lu
Kontakt:: Mr. Marc BINSFELD Sprachen: Französisch, English

Die Masche mit dem ausländischen Gerichtsstand

Das Bankkonto
Bankkonto sperren lassen - wie dubiosen Firmen das Konto gesperrt werden kann - Bitte schicken Sie einen entsprechenden Brief an die Bank - es hilft vielen ! Informieren Sie diese Seite über neue Bankkonten
---Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Informieren Sie uns bitte über neue Bankverbindungen!
Informieren Sie Herrn Gerhard Nellinger, 74 r. de Merl, L - 2146 Luxembourg, Fax: 44 01 23-39, der den Geschäftssitz der IT Media S.a.r.l. liefert, über die dubiose Geschäftemacherei der IT Media und bitten Sie um Stellungnahme (siehe dazu unsere Info "Büroservice informieren".
Zeugen
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die Betroffenen Berichte / Erfahrungs-Berichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind - Damit helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte IT Media | Erfahrungsberichte Kreativo Media
Juristisch
Oktober 2007 Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe in dem Ermittlungsverfahren gegen IT Media S.a.r.l. Luxemburg lautet: 302 Js 21157/07. Anschrift der Staatsanwaltschaft: Feldschmiedekamp 2, 25524 Itzehoe. Jeder, der sich reingelegt fühlt, sollte unbedingt Anzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft aktiv werden kann.
Wer geht in der Schweiz und Österreich gegen die Firma offiziell vor?

Hintergrund

Mitarbeiter

Herr Moser,
Kreativo Media: Vermittler No. 17 (Stand August 2008),
Christopher Ramey und Norman Nicklaus
Katzweiler, der Wohnort von Herrn Ramey ist nur 10 km von Kaiserslautern entfernt, wo Norman Nicklaus lebt. Es ist sicher auch kein Zufall, dass beide Herren einen englischen Namen tragen. Herr Ramey ist US-Bürger.
Hinter der luxemburgischen Anzeigenfirma Trion Media S.A., 2009 in der Schweiz und Deutschland aktiv (der ktipp.ch warnt!), stehen ebenfalls Personen aus Katzweiler und Kaiserslautern: Michael Baum (*25. Oktober 1967), Toni Srbinovski (*27. November 1972), Dilon Begovic (*24. November 1969) und Jan Gräff.
Im September 2009 kommt es in Luxemburg zur Gründung der Gewerbe- und Wirtschaftsverlag S.à r.l. durch Srbinovski und Bergovic. Sitz: L-2146 Luxembourg, 74, rue de Merl. Selbe Adresse wie die IT Media S.a.r.l.
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