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Infos zu Admen Media Plus AG - Senator Marketing AG
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Absurde Einstweilige Verfügungen gegen Herrn Dr. Niehenke Mehr Info


NEWS

November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht

Februar 2006 Wirtschaftskammer Burgenland warnt vor unseriöser Erlagscheinwerbung mehr Infos
16. April 2003 Beobachter.ch: Firmenregister: Kunden in die Ecke gedrängt

Admen Media Plus AG  

Morgartenstr. 5, CH 6003 Luzern Tel.: +41.(0)41.210 60 10 Beat Widmer Tel: +41(0)41-2106010 Fax: +41.(0)41-2106011 - Rückfax an 06755-969664 -

Senator Marketing AG Registerauszug

Hauptstrasse 13, CH-5734 Reinach 21.03.2006 in Liquidation Beat Widmer (Mitglied des Verwaltungsrates)
Geschäftsführer: Schmitt, Markus, Doll, Hans-Jürgen, Revisionsstelle: Heinz Gellert

Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 06.06.2003 aufgelöst
alte Adresse: Fluhmattstrasse 20, 5400 Baden
1998
ausgeschieden: Hans-Jürgen Doll aus Bad Kreuznach
1992 ausgeschieden: Markus Schmitt in Oberhausen
nicht zu verwechseln mit Senator Verlagsgesellschaft mbH
Methode
Die Masche, wie sie von Betroffenen geschildert wurde

Admen Media Plus AG
Beispiel: Inserenten werden aus einer seriösen Bürgerinfo Broschüre (herausgegeben von der Landkreisverwaltung) herausgesucht und angerufen. Es wird behauptet, die Auflage sei nun vergriffen und ein Neudruck sei geplant. Das Inserat sei umsonst, man müsse aber eine Korrekturvorlage unterschreiben. Die kommt dann per Fax (und man unterschreibt einen wertlosen Neuauftrag)
Siehe die Faxmasche | Siehe auch Erfahrungsberichte

Kommentar:
- besonders übel die kleinstgedruckten Auftragsbedingungen , die per Fax fast unleserlich ankommen. Da heißt es: "...Die Verteilung erfolgt per Versand zu gleichen Teilen an die werbenden Inserenten..." Mit anderen Worten, die Inserenten sind die einzigen Empfänger der Werbung. Auflage 300 Stück - Preis 399,00 Euro (netto !) - und weiter "...bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine pauschale Mahngebühr von € 40,00 berechnet. Pro Monat werden Verzugszinsen von 1 Prozent erhoben. Zuzüglich werden Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Inkassogesellschaften entstehen, vom Auftraggeber getragen. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an den Verlag erfolgen"

Pressemitteilung K-Tipp 15. Oktober 2003 http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1018524/Falle_fuer_Gewerbler

... Die Admen Mediaplus AG aus Luzern verlangt rund 2000 Franken für Inserate in der Grösse 5 x 7 cm auf «Regional-Karten». Die Auflage betrage «mindestens 500 Exemplare».
... K-Tipp-Leserin Lisa Monica Graf aus Wabern BE sagt, man habe sie mit irreführenden Angaben und falschen Versprechen geködert.
Die A. C. Medien & Druckgestaltung aus Basel verlangt 1500 Franken für Anzeigen in «Informationskalendern» mit einer Auflage von «einhundert Stück».
Praktisch wortgleich wie bei A. C. sind Verträge der Senator Marketing aus Baden AG. Hier kosten 6 x 10-cm-Inserate auf «Bereichskarten» 1500 Franken.
Publikationen
Werbeanzeigen, Infotafel Erste Hilfe / Notruf
Inkasssomethoden
Wer wird als Geldeintreiber aktiv?

Erfahrungen und Gegenwehr
Was Sie tun können
wenn angeblich ein Auftrag erteilt wurde | Wenn Sie sich reingelegt fühlen, sollten Sie Anzeige erstatten | Nichts zahlen, sondern den Vertrag anfechten - siehe SECO-Infobroschüre.
In Österreich
wenden Sie sich bitte an den Schutzverband, Ihre Wirtschaftskammer. Informieren Sie den ÖAVV, Ombudsmann. Das SECO (Schweiz) interveniert, wenn sich der Adressat im Ausland befindet.
In Deutschland
Strafanzeige stellen (beim örtlichen Polizeirevier) oder besser bei der Staatsanwaltschaft -
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - DSW Info
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Allgemein

Sie sollten nicht den Kopf in den Sand stecken sondern reagieren - vor allem reagieren mit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - hier finden Sie Musterschreiben, die Sie auf Ihren Fall anpassen müssen. Fordern Sie Belegexemplar und Verteilerliste an!
Mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen - eine Feststellungsklage machen

Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten. Damit helfen Sie anderen.
Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung. Informieren Sie uns bitte über neue Bankkonten.
Bankkonten
November 2006 Sparkasse Rhein-Nahe, D-Bad Kreuznach, BLZ 560 501 80 KTO 10194249
November 2006 Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Feldkirch, BLZ 58000 KTO 12378459018
Beide Konten sind im Dezember 2007 noch aktiv!
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden
hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - informieren Sie die Schweizerische Lauterkeitskommission - die Wettbewerbskommission |
Erfahrungsberichte
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Damit helfen Sie anderen! Erfahrungsberichte
Der geschädigte Proinfo Verlag bittet um Ihre Mithilfe.

Vernetzung
2008 Herr Beat Widmer ist Anwalt und vertritt die Interessen der Schwindelfirma Mediacon GmbH, Büetigenstrasse 46, 3292 Busswil b. Büren. Diese Gesellschaft gehört dem Deutschen Marcus Holz.
Um in der Schweiz eine GmbH zu gründen, benötigt man 2 Personen, eine davon muss eine natürliche Person sein - und muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei Herrn Beat Widmer handelt es sich vermutlich um einen Treuhänder, so können die wahren Hintermänner unerkannt bleiben. Siehe "Der Dienstleister-Trick"
Betroffene der Admen Media Plus AG wurden auch von diesen Werbefirmen kontaktiert
HINTERGRUND
pdf-Grafik (Stand Mai 2008)
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