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Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen
Prozesse, in denen Adressbuchbetrüger und / oder dubiose Register Anbieter verloren haben

Wichtiger Hinweis: Die bei uns aufgeführten Firmen arbeiten meist nicht mit "rechtswidrigen" Methoden. Dass wir viele für dubios halten, ist eine Meinungsäusserung. Die Begriffe Betrug und Betrüger sind ebenfalls Meinungsäusserungen und bedeuten nicht, dass die von uns kommentierten Firmen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Mehr Info

österr. UWG § 28a. Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt. - Dazu ist noch festzuhalten, dass der OGH einen äußerst strengen Maßstab an die Irreführungsneigung anlegt!
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - Urteil gegen Ron Täubert
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1 -
Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.
zum Urteil >>>

Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen mit angehängtem Zahlschein
Gerichte / Datum
Urteilssammlung
BGH-Urteil Diese Masche wurde vom BGH verboten - siehe auch Strafrechtliche Schritte gegen Adressbuchbetrüger
AG Köln 112 C 106/09 vom 14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen - Urteil erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
AG Worms 6 C 102/08 vom 08.09.2008
Rechtsanwalt Thamm / Mannheim gewinnt Feststellungsklage gegen Spektrum24 GmbH. Spektrum24 GmbH muss überwiesenes Geld an die Betroffene zurückzahlen. "...Sie (die Klägerin) hat die Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet, weil kein Vertrag zustande gekommen ist und der Beklagten daher keine Forderung zustand..."
AG Hamburg 29.06.2007 AZ 317 S 198 / 06
MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchenanzeigen muss bereits überwiesene Beträge von 709,68 Euro zurückerstatten. Urteil erstritten von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim
AG Hamburg 29.06.2007
Berufung der MV Medien Verlagsgesellschaft / Dirk Sachse ist nicht gerechtfertigt. "...völlig unbestimmt bleibt auch bei Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für einen Anzeigeneintrag ebenfalls wesentliche Frage, wo bzw. an wen die CD-Rom vertrieben werden soll....Die Überseundung der Rechnung vom 1.7.2004 stellt kein Angebot zum Vertragsabschluss dar..."
AG Charlottenburg/ 218 C 657/06 - April 2007
Rechtsanwalt Schling, Münster, gewinnt Geld-Zurück-Klage gegen VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft "...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor "

AG Charlottenburg Januar 07 - AZ: 213 C 593/06

VNM Medien GmbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen - Erfolg von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim
AG Hamburg Mai 06
VBV  Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH   >>>  muss ergaunertes Geld zurückzahlen Zum Urteil
AG Hamburg April 06
MV Medien Verlagsgesellschaft mbH ( >>> ) muss ergaunertes Geld zurückzahlen - (Az.: 35A C 339/05) Urteil vom 13.04.2006

Aus Prozessen lernen !

hier gibt es Urteile und Urteilsbegründungen - aus Prozessen, in denen Trickform Betrüger gewonnen haben. Meist sind formaljuristische Gründe die Ursache....

AG Neukölln AZ 9 C 101 / 01 v. 18. 7. 2001 - Richter beschreibt, wie eine Anfechtung wegen Irrtums hätte aussehen sollen

Urteil des AG Köln AZ 113 C 113 / 01 v. 12. 11. 2001 - Gericht sieht arglistige Täuschung - kann ihr jedoch nicht nachgehen, weil der betrogene Kunde die Anfechtungsfrist nicht eingehalten hat. Prozess verloren - ACHTUNG: Die meisten Gerichte sehen das anders: trotz fehlender Anfechtung wird der Vertrag als ungültig angesehen, da die AGB irreführend oder wettbewerbswidrig sind und somit erst gar kein Vertrag zustandegekommen ist. (siehe Urteile oben)
Weitere Urteile im Zusammenhang mit Unterschriftenerschleichung und Formularbetrug

Diverse BGH Urteile
Tenor: Wer mit einem sittenwidrigen Formular eine Unterschrift (einen Auftrag) erschlichen hat, darf aus so einem Formular keine Früchte ziehen --- wichtig für Geld zurück Forderungen - hier besonders im Visier: rechnungsähnlich aufgemachte Formulare - also Anschreiben mit angehängter Zahlkarte, die schon teilweise vorausgefüllt ist. Hier zu den BGH Urteilen (pdf Datei)

Urteilssammlung zu Henghuber-Formularen

 

Das Henghuber-Formular

 

Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen

 

Der Rechnungstrick

 

Urteilssammlung Branchenbuch-Formularen

 

Der Branchenbuch-Trick

 

Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars

 

Varianten des Henghuber-Formulars

 

Liste mit allen gewonnenen Prozessen

 

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Hauptseite Argumente der Schwindler

 

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Übersicht Geld-Zurück-Forderungen

 

Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Zum Thema Wucher

 

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KONTAKTADRESSEN

 

Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

 

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DEUTSCHLAND

 

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