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AG München - GZ.: 262 C 19532/02

Preise unter ferner liefen = Vertrag ungültig

Pressenotiz aus der Neuen Presse (Hannover) vom 17.11.2002. Hier der Text
Preise müssen sichtbar sein - Tarife im Kleingedruckten unwirksam
MÜNCHEN. Wichtige Vertragsbestandteile, wie im vorliegenden Fall die Kosten eines Eintrags über einen Online-Service im Internet-Branchenbuch, dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Sonst muss der Kunde trotz Vertrags nicht zahlen, entschied das Münchener Amtsgericht in einem gestern veröffentlichten
Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig, da der Online-Service Berufung eingelegt hat. GZ.: 262 C 19532/02 AG München

A Wonnebauer (Trier) berichtet: Heute gab es eine Urteilsmitteilung in der FAZ:

Preise dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein .
Das AG München wies die Klage einer Firma zurück, die für einen Eintrag in ein "Internet-Branchenbuch 699 Euro kassieren wollte. Der Preis war jedoch in der Mitte des Vertragstextes verborgen. Statt dessen war groß und fett herausgestellt, eine Auftragserweiterung sei fast kostenlos ( Az 262 C 19532/ 02)

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