| Entscheid |
Firma / Klägerin |
Begründung |
| Bundesgericht Strafrechtliche Abteilung 6B_272720087SSt vom 08.10.2008 |
NMC-Register für Handel und Industrie |
Bundesgericht erkennt Irreführungspotential rechnungsähnlicher Formulare: "Das Formular ...ist aufgrund seiner äusseren Ausstattung einer Rechnung des Handelsregisteramtes täuschend ähnlich... Der Beschwerdeführer hat mit seinem Verhalten eine Verwechslungsgefahr mit der Leistung für den Eintrag ins öffentliche Handelsregister geschaffen." |
| Tribunal federal / Bundesgericht vom 12. Februar 2008 |
Novachannel AG |
Die Novachannel AG hatte Michael Plümpe wegen persönlichkeitsverletzender Äußerungen verklagt. Die Verwendung der Begriffe Adressbuch-Mafia, Adressbuchbetrüger sind nach Ansicht des Gerichts zulässig. Das Gericht erkannte auch das "täuschende" Element der verwendeten Formulare, da nicht klar sei, "was zum kostenlosen Grundeintrag gehört, und was als kostenpflichtiger Auftrag zu werten ist." |
| Bezirksgerichts Kreuzlingen vom 10.05.2007 |
DebiControl GmbH / Printus Verlag AG |
"...wird durchaus glaubhaft der Eindruck erweckt, dass der Gesuchsteller darauf abzielt, beim jeweiligen Antragsteller bewusst einen Irrtum herbeizuführen..." |
| Bezirksgericht Höfe vom 09.05.2007 |
DebiControl GmbH |
"...kann bei zweiseitigen Verträgen keine Rechtsöffnung erteilt werden, wenn der Schuldner im Rechtsöffnungsverfahren behauptet, die Gegenleistung sei nicht ordnungsgemäss erbracht worden und wenn diese Behauptung nicht haltlos ist oder vom Gläubiger sofort durch Urkunden liquide widerlegt werden kann...Der Einwand der Beklagten, dass der vereinbarte Zusatztext im Verzeichnis nicht aufgeführt wurde, ist mit KB 3 und BB 18 belegt und wird von der Klägerin nicht bestritten..." |
| Bezirksgericht Steckborn vom 07.05.2007 |
DebiControl GmbH für B und P Dienstleistungen |
"...In casu ist die auf dem Zahlungsbefehl genannte Gläubigerin zwar identifizierbar, aber mit der Gesuchstellerin nicht identisch. Im Weiteren war die auf dem Zahlungsbefehl genannte Gläubigerin zum Zeitpunkt der Betreibungseinleitung offenbar gar nicht mehr an der in Betreibung gesetzten Forderung berechtigt..." |
| Gerichtskreis IV Aarwangen-Wangen - Fall-Nr. 03 07 329 vom 30.04.2007 |
DebiControl GmbH für B und P Dienstleistungen |
"...hinzu kommt, dass das Formular, das die Gesuchsgegnerin unterzeichnet hat, unklar, mehrdeutig und irreführend gestaltet ist. Dass es sich um einen Abschluss eines (neuen) Vertrages für einen Eintrag im Online-Register von www.ch-telefon.ch handelt, steht nicht - wie Üblich und zu erwarten wäre - im Zentrum, sondern wird nur im Kleingedruckten erwähnt. Aus diesem Grund erscheint das Vorbringen der Gesuchsgegnerin, getäuscht worden zu sein, glaubhaft..." |
| Kreisgericht St. Gallen SS.2007.272-SG3P-ASC vom 20.04.2007 |
DebiControl GmbH |
"...Die objektive Betrachtung der Offerte bzw. des Auftrags...lässt tatsächlich nicht unbedingt auf einen (entgeltlichen) Vertrag schließen. So müssten alle wesentlichen Vertragspunkte, wozu auch die Vertragsparteien sowie Leistung und Gegenleistung zählen, im Vertrag enthalten sein..Aus der Offerte bzw. dem Auftrag ...gehen aber weder die Vertragsparteien hervor, noch ist die Gegenleistung des Schuldners leicht erkennbar - sie ist gleichsam "versteckt" in einem Abschnitt zu finden, der wegen dem kleinformatigen Lauftext ohne Unterteilungen oder Hervorhebungen die äusserliche Form von AGB's aufweist..." |
| Amtsgericht Luzern-Land vom 17.04.2007 |
DebiControl GmbH |
Kurzbegründung "Die Gesuchsgegnerin hat hinreichend glaubhaft gemacht, dass sie sich gestützt auf Art. 23 ff OR zu Recht und rechtzeitig auf die Unverbindlichkeit des Vertrags vom 4.4.2005 berufen hat (vgl. gs. Bel, 1 und 8)" |
| Bezirksgericht Diessenhofen vom 16.04.2007 |
DebiControl GmbH für B und P Dienstleistungen |
"...Widmet sich der Angegangene aber doch dem Kleingedruckten, so versichert ihm der siebenzeilige Block einleitend vor dem Platz für Ort, Datum und Unterschrift klipp und klar und falsch (erster Satz): "Der Eintrag in unser Onlineregister ist unverbindlich". Das heisst nun aber, der Eintrag löst keine Verpflichtung aus, und keine Verpflichtung heisst in diesem Zusammenhang namentlich, dass der Eintrag kostenlos ist..." |
| Gerichtspräsidium Brugg vom 12.04.2007 |
DebiControl GmbH / Printus Verlag AG |
"...Der Beklagte vermag jedoch mit den zahlreichen Beilagen...dem Gerichtspräsidium durchaus glaubhaft zu machen, dass er nie einen solchen Vertrag abschließen wollte und als Opfer irreführender Geschäftsmethoden getäuscht wurde..." |
| Gerichtspräsidium Baden vom 14.03.2007 |
DebiControl GmbH |
"...Bei der letztgenannten (DebiControl GmbH) handelt es sich...nicht um eine Rechtsnachfolgerin (der B und P)..., da die Abtretung der Forderung bereits vor Anhebung der Betreibung stattgefunden hat. Auf das Begehren ist demnach nicht einzutreten, da die Betreibende und die Klägerin nicht identisch sind..." |
| Kreisgericht Untertoggenburg-Gossau vom 17.05.2006 |
B und P Dienstleistungen GmbH |
"...dem von der Gesuchsstellerin vorgelegten Dokument...fehlt es an der klaren Kennzeichnung, dass es sich bei ihrem Schreiben um eine Offerte handelt. Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind nicht in der Schriftgröße dargestellt wie die übrigen Teile, welche Aufforderungen an den Empfänger enthalten...Vielmehr sind diese erst in einem Abschnitt erklärt, der die äusserliche Form von AGB's aufweist - mit kleiner, schwach gedruckter Schrift, ohne Unterteilungen oder Hervorhebungen...Damit dürfte das Verhalten der Gesuchsstellerin als Vorspielen falscher Tatsachen betrachtet werden..." |
| Bundesgericht 5P.115/2005 /blb vom 13.05.2005 |
PMV Public Media AG |
Vertragsklauseln der PMV sind rechtswidrig. |