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Feststellungsklage - Wann, Warum, Wie

Eine Feststellungsklage ist der einzige sichere Weg, um Schluss zu machen mit unberechtigten Forderungen. Viele Anwälte scheuen bei dem geringen Streitwert den Aufwand. Die Liste der gewonnenen Feststellungsklagen ist daher auch eine gute Anwaltsliste.

Zur Liste der gewonnenen und der laufenden Feststellungsklagen

Wann klagen
Sie haben bereits eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Wucher und ungültiger AGB geschrieben. Trotzdem kommen weiter Mahnungen, Rechnungen und Drohbriefe. Das wird nie aufhören.

Warum selber klagen:
Immer neue Tricks werden von diesen Betrügern ersonnen. Da werden z.B. Gutschriften erteilt (Henghuber), der Betroffene wiegt sich in Sicherheit und "entsorgt den ganzen Mist" und dann wird die Forderung an eine Inkasso (oder "Factoring") Firma verkauft und die Drohungen gehen weiter.... (siehe z.B.: Cash Force Begründung: "...eine Gutschrift ist keine Verzichtserklärung...") siehe Inkassomethoden
Wenn Sie passiv bleiben, sind Sie solchen Machenschaften ausgeliefert. Deshalb sollten Sie eine Unterlassungs- bzw. Feststellungsklage anstrengen - Das ist die einzige Möglichkeit für Sie Rechtssicherheit herzustellen.
Feststellungsklage

es soll gerichtlich festgestellt werden , dass der Vertrag nichtig ist und daraus kein Geld geschuldet wird.

Das Risiko einer derartigen Klage geht gegen Null.
Denn nicht nur eine eindeutige Rechtsprechung in Sachen betrügerischer Formulare steht inzwischen auf der Seite der Betroffenen - sondern auch meist eine erfolgreiche Abmahnung durch den DSW oder eine entsprechende Unterlassungserklärung der Schwindelfirma. D. h. die Formulare und Methoden sind bereits gerichtlich als sittenwidrig erkannt worden.
Risiko: die beklagte Firma erklärt Bankrott und der Kläger bleibt auf den Kosten sitzen, aber --- das Geld hat sich gelohnt !

Rechtsanwälte raten gern von einer Feststellungsklage ab, weil die Beweislast immer beim Kläger liegt. Es heißt, dass man doch ruhig abwarten solle, bis man verklagt wird. Da müsse die andere Seite die Beweislast übernehmen. Aber dann hat man ständig diese Drohungen der Inkassoversuche im Kopf. Und die Unsicherheit, ob die nicht doch noch einen Weg finden, einen reinzulegen.Vielleicht versuchen die über eine Urlaubsvertretung eine Zusage zu erhalten, die nicht im Bild ist, oder die Betrüger berufen sich auf Telefonate, die nie stattgefunden haben oder nur einen Teil der Wahrheit wiedergeben (sei es um eine Zahlungszusage zu behaupten, sei es dass angeblich ein Vergleich vereinbart wurde) ... die sind sehr erfinderisch (siehe Inkassomethoden).
Und was auch wichtig ist: man tut nichts gegen die Betrüger, wenn man einfach wartet - ohne das Risiko einer Gegenklage werden die immer wieder Opfer finden, die nicht Bescheid wissen, und sich einschüchtern lassen. So blüht das Geschäft mit dem Betrug risikolos weiter.
Ausführungen von Rechtsanwalt Czap zum Thema Feststellungsklage

Feststellungsklagen sind im allgemeinen durchaus "billiger" als Zahlungsklagen, weil der Streitwert tatsächlich um 1/3 oder sogar 2/3 niedriger sein kann. Bei negativen Feststellungsklagen aber, mit denen wir es hier regelmäßig zu tun haben, ist der Streitwert und damit das Kostenrisiko genauso hoch, wie bei einer Zahlungsklage - wie sie von dubiosen Verlagen ja angedroht wird.

Es ist wichtig, einen Verlag zu verklagen, wenn man Gewissheit haben will, dass eine Forderung nicht besteht oder man bestimmte Unterlagen sehen möchte. Das Risiko, bis zum Sankt Nimmerleinstag wegen einer Forderung verfolgt und bedrängt zu werden, bleibt sonst bestehen.

Neben der negativen Feststellungsklage kann man aber auch Rückzahlungsklagen über eine Rechnung oder Klagen auf Vorlage von Werbeobjekten und Verteilernachweisen einreichen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und auch das mit den jeweiligen Klagen verbundene Kostenrisiko.

Man sollte sich auch aus diesem Grund bei Problemen mit einem Anzeigenverlag mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten, der wirklich Erfahrung auf dem Gebiet hat, sich also bereits intensiv und mit mehr als ein oder zwei Anzeigenfirmen auseinandergesetzt hat und aufgrund seiner Erfahrung beurteilen kann, ob eine Feststellungsklage erhoben werden sollte.
Ausführungen von Rechtsanwalt Berthold Traub, 88212 Ravensburg zur Beweislast bei Feststellungsklagen

Hier gehts zur Anwaltsliste.

Die KOSTEN

Der Nachteil bei einer Feststellungsklage ist, dass der Klagende die Gerichtskosten - und je nach Anwalt manchmal auch die Anwaltskosten - vorstrecken muss. Aber die Vorkosten sind gering und werden nach gewonnenem Prozess zurückerstattet.

Juli 2004 Auskunft von RA Scheichen Ost anlässlich der Cash Force Forderungen
Das gesamte Prozesskostenrisiko (für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Prozess verloren geht) liegt bei ca 500 Euro. (Streitwert = Forderung um die 1000 Euro) Als Vorauszahlung sind lediglich die Gerichtsgebühren in Höhe von ca 200 Euro nötig.

DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE

Übersicht Anfechtungserklärungen

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