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News - Klage des österreichischen Schutzverbandes gegen irreführende Aussendungen für einen Fair Guide - Februar 2006
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Schwarzenbergplatz 14
1040 Wien
E-Mail: office(at)schutzverband.at Internet: http://www.schutzverband.at/
Tel.: +43-1-51450 3562
Fax: +43-1-5057893
Aktuelle Meldung des österreichischen Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb
Klage gegen aus unserer Sicht irreführende Aussendungen für einen Fair Guide
06.02.2006 Das österreichische Verlagsunternehmen Construct Data Verlag GmbH mit internationalen Hintergrund macht fast auf der ganzen Welt Werbeaussendungen für die Eintragung in ein Online-Messe-Ausstellerverzeichnis mit der Bezeichnung „Fair Guide“. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem jeweiligen Messetermin sowie der Aufmachung entsteht bei den Empfängern oft der unrichtige Eindruck, dass es sich hier auch bei Unterschrift um einen kostenlosen Eintrag und / oder Eintrag bzw. Aktualisierung für das offizielle Ausstellerverzeichnis des jeweiligen Messeveranstalters handelt, obwohl das vollständige Ausfüllen in Wahrheit kostenpflichtig ist und der Eintrag nichts mit der angeführten Messe oder deren Veranstalter zu tun hat.
Nach unserer Auffassung sind solche irreführend gestalteten Werbeaussendungen insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Obersten Gerichthofes als unzulässig anzusehen. Construct Data versendet diese Angebote offensichtlich bewusst aber nur im Ausland. Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden und damit Beeinträchtigung der österreichischen Mitbewerber sowie des Ansehens der gesamten österreichischen Wirtschaft ist vom Schutzverband Klage auf Unterlassung dieser aus unserer Sicht irreführenden Aussendungen und der verbotenen Fruchtziehung daraus, also Verbot der Eintreibung dieser Forderungen, eingebracht worden.
Diese Intervention wegen unlauteren Wettbewerbs ist zunächst auf die Europäische Union sowie die Schweiz beschränkt, weil hier eine weitgehend einheitliche Rechtslage insbesondere aufgrund der Richtlinie über irreführende Werbung vorliegt. Bei einem positiven Ausgang dieses Verfahrens wird eine Ausdehnung auf andere Länder erfolgen.
Die Intervention des Schutzverbandes kann aber jedenfalls nicht die zivilrechtliche Bestreitung des Anspruches durch die Unternehmer ersetzen, welche unterschrieben haben. Für die irregeführten Unternehmen würden wir daher empfehlen, den Rücktritt vom Vertrag wegen Irrtums erklären. Schließlich können wir aus unseren Erfahrungen mitteilen, dass nach Bestreitung des Anspruchs offenbar bisher in keinem einzigen Fall von Construct Data geklagt worden ist.
Wirtschaftsblatt www.wirtschaftsblatt.at
17.02.2006
Aus dem aktuellen WirtschaftsBlatt
Construct Data bestreitet Irreführung von Kunden
Die Vösendorfer Construct Data Verlag AG um Wolfgang Valvoda, Betreiberin des umstrittenen Messeverzeichnisses Fair Guide im Internet, sorgt seit Jahren für Aufsehen. Die "geschickten" Werbeaussendungen führen immer wieder zu hunderten Beschwerden u. a. bei den österreichischen Aussenhandelsstellen und der Wirtschaftskammer.
Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, eine WKÖ-nahe Institution, hat gegen den Verlag bei Gericht eine einstweillige Verfügung beantragt. "Wir sind der Ansicht, dass diese Aussendungen täuschen", sagt Hannes Seidelberger vom Schutzverband. "In den vergangenen zehn Jahren ist das der Fall mit den meisten Beschwerden." Construct Data schreibt Messeaussteller ausserhalb Österreichs an, und ersucht, zugeschickte Formulare mit aktualisierten Firmendaten zu retournieren.
Der Kurzeintrag werde im Fair Guide kostenlos veröffentlicht, heisst es weiter, "auch wenn sie keinen bindenden Auftrag wie unten erteilen." Der Fair Guide sei "unabhängig, objektiv und mit keinem Organisator und keiner Marketingvereinigung verbunden." Mit "unten" ist das Kleingedruckte gemeint: Wer das Kleingedruckte aber nicht wahrnimmt und das Formular unterschrieben zurückschickt, zahlt für "eine Einschaltung in voller Grösse" bei "dreijähriger Dauer" jährlich 971 Euro.
In English:
It has also come to our attention that an Austrian publishing company with international background is sending out advertising communications offering entry in an online-trade-fair exhibitors' directory bearing the name "Fair Guide".
Due to the fact that they are sent out close to the date of the fair in question and due also to the presentation, recipients often gain the misleading impression that also in case of a signature such an entry is free and / or it is an entry or update for the official exhibitors' directory of the respective trade-fair organizer, although the signed entry is in fact subject to a charge and has nothing to do with the trade fair referred to or its organizer.
According to our interpretation, such misleading advertising communications should be deemed inadmissible based on the legal precedent of the Supreme Court if they are despatched to companies in Austria.
But it seems that Construct Data consciously only send out abroad.
Due to the large number of complaints received and therefore adverse effects also for the Austrian competitors and the the whole Austrian economy the Austrian Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb has brought an action for an injunction preventing these from our point of view misleading communications and the prohibited benefit derived therefrom, i.e. a prohibition on collection of such monetary amounts.
This intervention in the matter of unfair competition is initially restricted to the European Union and Switzerland because, in our view, the legal position in this region is largely similar. If this case has a positive outcome, the action may be extended to other countries.
Intervention by the Schutzverband can however in any event not replace contestation of claims under civil law by the misleaded companies themselves which have signed contracts. We would therefore recommend to withdraw from the contract due to error. Finally, we can inform you based on our experience to date that, following contestation of a claim, so far Construct Data has not brought any action in a single case.
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