Die Schweizerische Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei führen eine Strafuntersuchung gegen eine internationale kriminelle Organisation, die sich auf diese Art von Betrug spezialisiert hat. Die Untersuchung wurde eingeleitet wegen Verdachts auf Schwindel, Erpressung, Drohung, Beteiligung an einer kriminellen Organisation und Geldwäsche.
Die bisherigen Ermittlungen haben folgenden Modus operandi der mutmasslichen Täter aufgezeigt: In einem ersten Schritt werden die potenziellen Opfer per Fax angeschrieben oder telefonisch kontaktiert. Ihnen wird angeboten, in einer lokalen Publikation oder in einem Fach- und Branchenverzeichnis ein Inserat zu schalten. Sind die Opfer erst einmal dazu gebracht worden, einen Vertrag zu unterzeichnen, der nicht selten unleserlich oder unvollständig ist, erhalten sie schon bald Telefonanrufe, bei denen die Betrüger beträchtliche Summen einfordern. Sie behaupten, die Vertragspartner – also die Opfer – hätten sich vertraglich verpflichtet, das Inserat nicht nur einmalig, sondern wiederholt und während mehrerer Jahre laufen zu lassen. Die Betrüger scheuen sich nicht, massiven Druck aufzusetzen. So wird etwa mit Betreibung und anschliessendem Konkurs, mit rechtlichen Schritten oder Beschlagnahme von Aktien gedroht.
Unter dem psychologischen Druck, der oft von massiven verbalen Drohungen begleitet wird, geben viele Opfer nach und lassen sich auf einen vorgeschobenen Kompromiss ein, wonach sie wenigstens einen Teil der angeblich geschuldeten Summe sofort bezahlen müssen. Aber selbst wenn die Opfer die vereinbarte Summe bezahlen, werden sie weiterhin unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, ihren angeblichen Verpflichtungen nachzukommen.
In einer zweiten Phase werden die Opfer von einer angeblich offiziellen Institution kontaktiert, die vorgibt, bei der Rückerlangung des gesamten Geldes behilflich sein zu können. Sie verlangt dafür im Voraus einen bestimmten Geldbetrag als Umtriebsentschädigung. Diese vermeintliche Institution macht indessen gemeinsame Sache mit den Betrügern. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die angebliche Institution vorgab, im Auftrag eines französischen Ministeriums tätig zu sein; in einem anderen Fall trat sie als Versicherung auf. Und dies immer, um angeblich die Schwindeleien strafrechtlich zu verfolgen.
Die Opfer werden meist dazu gebracht, beträchtliche Summen zu bezahlen, was so weit gehen kann, dass der Bestand eines Unternehmens gefährdet wird.
Die Betrüger geben vor, in der Schweiz, in Frankreich oder in Belgien ansässig zu sein. Bei den Adressen, welche die Betrüger benutzen, handelt es sich jedoch um Briefkastenadressen oder fiktive Anschriften.
Wer sich in einen aktuellen Fall von Inseratenbetrug verwickelt sieht, kann sich direkt beim nächsten Polizeiposten melden oder sich für Fragen an das Bundesamt für Polizei (fedpol) (031 323 13 10 / info@fedpol.admin.ch) wenden.
Die Namen der Gesprächspartner und sachdienliche Hinweise wie Häufigkeit der Kontaktversuche, Anrufzeiten, von der mutmasslichen Täterschaft vorgebrachte Argumente sollten notiert werden, ebenso der Gesprächsverlauf und der Umgangston. Auch sollten sämtliche Unterlagen – Originale und Kopien - aufbewahrt werden.
WICHTIG: Egal, welche Argumente am Telefon vorgebracht werden und welcher Art die Drohungen sind:
Auf keine Forderungen eingehen. Keine Zahlungen leisten. |