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NEWS WKK: Vorsicht vor "ÖHG"Aussendungen

weitere NEWS in diesem Zusammenhang

Quelle: Wirtschaftskammer Kärnten

Vorsicht vor "ÖHG"Aussendungen

Vor allem vor dem Angebot des "ÖHG Öffentliches Handels- und Gewerberegister" wird gewarnt, weil das Formular gegen § 28a UWG verstößt. Nachdem schon gegen den ersten Aussender Thomas Faustka zahlreiche Beugestrafen verhängt wurden, setzte Silvia Weiss diese Aussendung praktisch ident fort. Auch in diesem Fall kam es zu Beugestrafen in beträchtlicher Höhe.

Gleiches Formular - anderer Absender.
Nun verschickt ein Thomas Höbart wiederum das gleiche Formular. Parallel dazu trudelt bei bereits Geschädigten ein Brief von Thomas Faustka ein, der zur Bezahlung des zweiten Jahres auffordert und mit Klage droht.

In diesem Zusammenhang wiederholen wir unsere Warnungen:

  • Lesen Sie immer das Kleingedruckte!
  • Lassen Sie sich von forschen Gesprächspartner niemals einschüchtern!
  • Lassen Sie sich niemals zu einer Unterschrift drängen!

Das Servicezentrum der Wirtschaftskammer Kärnten berät Sie gerne und unterstützt Sie bei allen Zweifelsfällen und Interventionen!

Infos:
Wirtschaftskammer Kärnten
Servicezentrum
Mag. Martin Sablatnig
T 05 90 90 4-721
E martin.sablatnig@wkk.or.at

* Der oberste Gerichtshof hat in einer neuen Entscheidung bestätigt: Bei der Beurteilung der Irreführungseignung im Zusammenhang mit Erlagscheinwerbung (§ 28a UWG - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) muss ein äußerst strenger Maßstab angelegt werden. Damit soll diesen Geschäftspraktiken mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnet werden.

Datum: 06.03.2004

Weitere Infos: Methode - Abzocke ohne Ende | Die Rechtslage in Österreich | Schutzverband.at - Interventionen 2005 | Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
Interventionen des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb

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