Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Die rechtliche Lage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |
Newsübersicht Europaparlament |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

April 2006

MV Medien Verlagsgesellschaft mbH
muss ergaunertes Geld zurückzahlen

Ra Thomas Klaes (Anwaltsliste Plz 50677 Köln) teilt mit:: Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 13.04.2006 die MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchen Anzeigen mbH verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag von € 395,26 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. aus € 354,84 seit dem 10.07.2002 zu zahlen (Az.: 35A C 339/05)
Neben der Verurteilung zur Rückzahlung des gutgläubig geleisteten nach Anfechtung des Vertrages wurden auch die vorprozessualen nicht anrechenbaren Anwaltskosten in voller Höhe zugesprochen. Ob die Vollstreckung erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.
Das Urteil ist nicht berufungsfähig. Siehe auch Urteilsübersicht


August 2005

Heinz Büscher hat Offenbarungseid abgelegt


Ra Thomas Klaes (Anwaltsliste Plz 50677 Köln) teilt mit::
wir vertreten eine Geschädigte gegen das im Betreff näher bezeichnete Unternehmen. Wir haben die gutgläubig geleistete Zahlung unserer Mandantin einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt und auf Rückzahlung geklagt. In der Klageerwiderung teilt nunmehr der Geschäftsführer Karl-Heinz Büscher mit, dass er mit Datum vom 19.07.2005 die eidesstattliche Versicherung abgegeben habe und „die MV Medien GmbH“ zwischenzeitlich den Geschäftsbetrieb eingestellt habe.
Trotzdem werden weiter Rechnungen mit angehängtem Zahlschein veschickt

Oktober 2005 VMC Medien GmbH = rechnungnsähnliche Schreiben mit Zahlschein = "Branchenanzeigen" Masche!
März 2006
NM Medien Com. GmbH = rechnungnsähnliche Schreiben mit Zahlschein = "Branchenanzeigen" Masche!
Juli 2006 VNM Medien GmbH = rechnungnsähnliche Schreiben mit Zahlschein = "Branchenanzeigen" Masche!
September 2006 WVM Medien GmbH Verlag und Vertrieb = rechnungnsähnliche Schreiben mit Zahlschein = "Branchenanzeigen" Masche!

 

FIRMENINFO
KONTAKTADRESSEN
Europa
Deutschland
Niederlande
Österreich
Schweiz
KOMMENTARE
MUSTERSCHREIBEN
JURISTISCH
WEITERE FIRMEN, DIE MIT DER RECHNUNGSMASCHE AKTIV SIND