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Pressebericht Leipziger Volkszeitung

LVZ Leipziger-Volkszeitung

24.02.2004

Vorsicht Falle


Millionen Euro durch Adressbuchschwindel


Seit Jahren fallen immer wieder Unternehmer, häufig aber auch private Endverbraucher auf einen für die Initiatoren lukrativen Trick herein: Empfänger erhalten Formulare, die wie Rechnungen aussehen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Angebote für Einträge in eher wertlose Telefon-, Telefax-, Branchen- oder Internetverzeichnisse. Es werden keineswegs nur geringe Beträge in Rechnung gestellt, sondern es geht um Größenordnungen von mehreren hundert Euro. Teilweise werden die Angebote mit der Überschrift "Korrekturabzug" übersandt. Schickt man dann einen solchen Abzug zurück, regeln die Betrüger in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass damit das unterbreitete Angebot auf Eintragung in eines der Verzeichnisse angenommen worden sei.


"Ein solches Vorgehen ist unzulässig", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Zum einen sind derartige Offerten eindeutig wettbewerbswidrig. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. mit Sitz in Bad Homburg (DSW) unterbindet seit Jahren durch Unterlassungsverfahren derartige Praktiken verschiedener obskurer Firmen oder auch Einzelpersonen.
Betroffene, denen derartige Offerten in immer neuer Aufmachung zugehen, derzeit z. B. vom Unternehmen TelDe Media GmbH mit Sitz in 04833 Eilenburg, können sich an den DSW, Landgrafenstraße 24b in 61348 Bad Homburg v.d.H. wenden. Private Endverbraucher werden hierzu auch von Sachsens Verbraucherschützern beraten.


Auf diese Weise werden jährlich Millionen von Euro abgezockt. Wer irrtümlich gezahlt hat, sollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung sofort anfechten und das Geld zurückverlangen. Wenn noch nicht gezahlt wurde, sollte man sich vehement gegen Zahlungsforderungen zur Wehr setzen.
Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach entschieden, dass keine Zahlungspflicht besteht, entweder weil gar kein Vertrag zustande gekommen ist oder weil dem Vorgehen ein planmäßiger und damit strafbarer Betrug zugrunde liegt. Deshalb sollten Betroffene auch Anzeige wegen Betruges zu stellen.

EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
PRESSEBERICHTE