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Pressebericht Frankfurter Rundschau

06.02.2003


das-regionale-online.de hat eine super Geschäftsidee


Eintrag in Branchenregister sollte 980 Euro kosten / Experten sehen "Adressbuchschwindel"

Wer den Auftrag wann unterschrieben hat, ist unklar – die Rechnung allerdings ist mehr als deutlich: Für die Freischaltung einer Vereinsadresse in dem Online-Branchenregister www.das-regionale-online.de verlangt die DeNetMedia GmbH 980,20 Euro. "Ich habe bei uns im Vorstand nachgefragt, keiner hat einen solchen Auftrag unterschrieben – deshalb habe ich die Rechnung zunächst ignoriert", sagt FR-Leserin Annette H., Kassenwartin eines Vereins.
Nur zwei Tage nachdem die Zahlungsfrist verstrichen war, hatte sie bereits die Mahnung eines Rechtsanwalts im Briefkasten, der im Auftrag des Portalbetreibers Zahlungsverzug anmeldete und neben dem Rechnungsbetrag 102,06 Euro Verzugszinsen erhob. "Daraufhin habe ich meinerseits einen Rechtsanwalt eingeschaltet", so die Kassenwartin.
Die Masche der Online-Verlage ist nicht neu, aber immer gewiefter – und wird von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (DSW) in Bad Homburg als "Adressbuchschwindel" bezeichnet. Die Netzbetreiber verschicken Antragsformulare, bei denen mittelständische Unternehmen oder Vereine zwischen verschiedenen Eintragungsformen in ein bundesweites Online-Branchenregister wählen können. Der so genannte Grundeintrag enthält keinerlei Preisangaben, was den Eindruck erweckt, er erfolge kostenlos.
Das Gegenteil aber ist der Fall: Ein unauffälliges "Sternchen" vor dem "Grundeintrag" verweist auf die am unteren Briefrand stehenden Erklärungen. Der kleingedruckte Text verrät, dass für die Bereitstellung, Verwaltung und Korrektur der Daten eine jährliche Gebühr in nicht unerheblicher Höhe erhoben wird. Des Weiteren ist das Formular derart gestaltet, dass der Adressat ein Angebot der Deutschen Telekom vermuten könnte: Farbe und Aufmachung des Schriftzugs "DeNetMedia GmbH" machen eine Verwechslung zumindest sehr wahrscheinlich.
Die angeschriebenen Unternehmen und Vereine werden dadurch also bewusst in die Irre geführt, zumal der "Grundeintrag" in Telefonbüchern und Gelben Seiten tatsächlich kostenlos ist. Gegen rund zwei Dutzend Firmen hat der DSW im vergangenen Jahr einen Unterlassungstitel wegen "wettbewerbsrechtlich unzulässiger Formularsendungen" erwirken können. Gegen etliche weitere Online-Fachverlage sind noch Verfahren anhängig.
Ist die Überweisung an solche Verlage nicht mehr zu stoppen, rät der DSW Firmen oder Vereinen, die sich getäuscht fühlen, den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" anzufechten und den Brief per Einschreiben zu verschicken. Wird der Irrtum erst nach einem Jahr entdeckt – etwa wenn weitere Rechnungen ins Haus flattern – kann ebenfalls noch eine Anfechtung erklärt werden.
Gleichzeitig sollte der Online-Verlag unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Betrag zurück zu erstatten. Wird dies verweigert oder erfolgt keine Reaktion, ist es an der Zeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Erfolgsaussichten für solche "Rückforderungsverfahren" schätzt Rechtsanwalt Peter Solf, der für den DSW arbeitet, als "hoch" ein. Vorausgesetzt, das betreffende Unternehmen ist noch greifbar. Eine Nachfrage bei der Industrie- und Handelskammer gibt Aufschluss darüber.
Der Inkassovertreter der DeNetMedia, durch die sich FR-Leserin Annette H. getäuscht fühlt, ist telefonisch nicht zu erreichen – die auf dem Briefkopf angegebene Telefonnummer ist keinem Anschluss zugeordnet. Der Portalbetreiber von "Das Regionale Online" selbst kann lediglich per Fax oder Mail kontaktiert werden, reagiert jedoch auf Anfragen nicht. Glücklicherweise hatte die Kassenwartin kein Geld an die vermeintlichen Vertragspartner überwiesen.


Der DSW, Postfach 2555, 61 295 Bad Homburg, überprüft Original-Formulare auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz und leitet bei Bedarf Untersagungsverfahren ein; mehr im Internet: www.wettbewerbszentrale.de.

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