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IHK Rhein Neckar + IHK Trier - Joachim Förster

Joachim Förster, Leiter der Abt. Recht bei der IHK- Rhein-Neckar weist auf die Strafbarkeit solcher "Geschäftsideen" hin

"...Wir haben selbst ein Merkblatt erstellt, aber leider ist der Erfolg bei der Bekämpfung dieser "Branche" sehr gering. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass von den (Zivil-) Gerichten zwar oft problemlos die Wettbewerbswidrigkeit des Tuns festgestellt wurde, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte aber einen strafrechtlich relevanten Tatbestand verneinen. Leider hilft bei den Unbelehrbaren oft nur die Keule des Strafrechts.

Wir wollen Sie, falls Ihnen noch nicht bekannt, auf das Urteil des BGH zur Strafbarkeit solcher "Geschäftsideen" hinweisen, das wir als Anlage beifügen. Man kann die Ausführungen des BGH ( S. 4) durchaus auch so verstehen, dass er der Entscheidung des OLG Frankfurt, die die Strafbarkeit beim Versand überwiegend an Kaufleute verneint, durchaus kritisch beurteilt.
zum BGH (BundesGerichtsHof) Urteil


Wir wollen das Urteil des BGH zum Anlass nehmen, verstärkt auf Strafanzeigen gegen die schwarzen Schafe zu setzen und dies Betroffenen auch zu empfehlen. Wir werden unser Merkblatt entsprechend ergänzen...."

Joachim Förster - Leiter Bereich Recht
IHK- Rhein-Neckar - L1, 2, 68161 Mannheim - www.mannheim.ihk.de - mailto:foerstej@mannheim.ihk.de
Tel.: 0621-1709-140 Fax :0621-1709-244

 

IHK Trier warnt:
(http://www.ihk-trier.de/cgi/bin) (In der Suchmaschiene 'Adressbuch' eingeben)

Dubiose Adressbuch-Verlage
Mit "kostenlosen" Internet-Einträgen auf Kundenfang

Die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) warnt aus aktuellem Anlaß vor Verlagen, die zur Zeit im Trierer Raum auf Kundenfang gehen. In persönlich adressierten Anschreiben - mit "Branchenanzeiger" und "Eintragungsantrag und Korrekturabzug" überschrieben - gaukeln diese Verlage einen kostenlosen Internet-Eintrag vor; während es in Wahrheit um kostenpflichtige Inserate in Branchenverzeichnissen geht, Kostenpunkt 800 DM und mehr. Die Masche unseriöser Adreßbuchverlage, die mit irreführenden Behauptungen Inserenten gewinnen, ist seit geraumer Zeit und bundesweit zu beobachten. Mit dem Hinweis auf die kostenlose Internet-Eintragung wird auch im aktuellen Fall auf die Unaufmerksamkeit der Empfänger gesetzt. Die angebotenen Branchenverzeichnisse, die lediglich die zahlenden Inserenten enthalten, sind in der Regel als Nachschlagwerke völlig ungeeignet und wertlos. Weiterführende Fragen zum aktuellen Fall sowie allgemein zum Unwesen im Bereich der unseriösen Adreßbuchverlage beantwortet die Rechtsabteilung der IHK Trier.