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Geld zurück - Infos

Mai 2008
Das LG Rostock weist die Berufung zurück, die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft GmbH muss bereits gezahltes Geld zurückerstatten. LG Rostock 28.05.2008
Mai 2007
AG Düsseldorf - Hanseatische Verlagsholding muss Geld zurück zahlen, da der Anzeigenauftrag eine objektiv ungewöhnliche und überraschende Klausel enthält (Urteil als pdf)
April 2007
Rechtsanwalt Schling, Münster gewinnt Geld-Zurück-Klage gegen VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft "...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor " (AG Charlottenburg/ 218 C 657/06) (Urteil als pdf)
April 2007
Thomas Mauerer / Kösching muss ergaunertes Geld zurückzahlen ( AG Ingolstadt AZ 11 C 2351/06 )
Wenn wie im vorliegenden Fall nah dem Gesamteindruck des Formulares eine Kostenfreiheit für den Eintrag besteht und der Anschein erzeugt wird, dass lediglich eine Überprüfung der Kundendaten durch das Ausfüllen des Formulares bezweckt wird, so iegt ein Fall der Täuschung vor wenn im Kleingedruckten eine Entgeltlichkeit für einen hervorgehobenen Eintrag vereinbart wird.
Januar 2007
TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH - Wulf Lohmeyer muss ergaunertes Geld zurückzahlen. ( AG Hamburg AZ: 8B C 390/05 ) ".. Das Formular enthält für alle Entragungsformen mit Ausnahme des Grundeintrags einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistung in Fettdruck. Dieser befindet sich direkt neben der Leistungsbeschreibung. Allein für den Grundeintrag wird erst am unteren Ende des Formular, im Kleingedruckten, auf die Entgeltlichkeit hingewiesen..."
Januar 2007
VNM Medien GmbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen (AG Charlottenburg 07 213 C 593/06 "...Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass bei sehr sorgfältigem Lesen der durch sie erregte Irrtum vermeidbar ist. Dies ist aber auch beispielsweise bei angeblichen Gewinnmitteilungen, die an eine Bestellung geknüpft werden, dem sog. Phishing oder dem sog. Enkeltrick der Fall, die dennoch alle den Tatbestand des Schwindeles und damit auch zugleich der arglistigen Täuschung erfüllen..."
November 2006
Markus Staatsmann / Team Media Verlag muss Geld zurückzahlen AG Andernach, November 06
Auszug aus dem Urteil: "Das von dem Beklagten zu liefernde Werk, Fertigung und Verteilung der Erste-Hilfe-Tafeln im vereinbarten Verteilungsgebiet ist mangelhaft..."
Mai 2006
Geld Zurück Klage gegen VBV Medien erfolgreich - VBV muss auch außergerichtliche (vorgerichtliche) Kosten erstatten (zum Urteil)
April 2006
AG Hamburg (Az.: 35A C 339/05) Urteil vom 13.04.2006 MV Medien Verlagsgesellschaft mbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen
Januar 2006
Matic Verlags GmbH muss erschlichenes Geld wieder zurückzahlen: Erfahrungsbericht - Schriftsatz / Urteil
Juli 2003
Geld zurück Klage gewonnen - Wendelin Spengler muss ergaunertes Geld zurückzahlen Urteil des AG Stuttgart - Bad Cannstatt vom 27. 5. 2003 Gesch. Z. 8 C 3189 / 02

Oktober 2002
"Geld Zurück" Forderung erfolgreich - mehr Infos
Kommentar zum Stand der Dinge:
Es hat inzwischen mehrere "Geld Zurück" Klagen gegeben. Meistens wurde vom Richter ein Vergleich angeboten - der nach meinen Informationen auch oft angenommen wurde - auf der Basis, dass den Online Opfern per Saldo kein Schaden entstand, (aber auch kein Gewinn) Die Adressbuchbetrueger verloren so aber auch so doch wenigstens etwas von Ihrem ergaunerten Geld.

November 2001 - "Geld zurück" Forderung der Fa. "Diedrichs Schiffstechnik" gegen Online GmbH
RA Hinrichs ( s.a. "Geld zurück" Anwälte ) schreibt: "... Unsere Mandantin ... hat ... auf massiven Druck des ...Rechtsanwalts Betz ...den vermeintlichen Rechnungsbetrag ausgeglichen... Wir haben mit heutiger Post die Rückforderung geltend gemacht, den Vertrag angefochten und rein vorsorglich für die Zukunft gekündigt...
Wir haben des weiteren mit heutiger Post das Gewerbeamt der Stadt Ratingen um Untersagung der Gewerbeerlaubnis ersucht...

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