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Musterbrief an die Bank - um die Sperrung eines Kontos zu erreichen

Adressbuchschwindel - Bitte aktualisieren und individualisieren Sie diesen Musterbrief. Schicken Sie eine Kopie des Trick-Formulars sowie Ausdrucke von Wettbewerbsurteilen oder andere Urteile zusammen mit Ihrem Brief.

Die entsprechenden Urteile zu Adressbuchschwindel finden Sie auf der Hauptseite "Recht und Gerechtigkeit", zu Anzeigenverträgen hier zu Verbraucherverträgen hier. Verweisen Sie auf diese Info-Seite im Internet und darauf, dass diese Urteile gleichartige - nicht identische - Firmen betreffen.

Verbraucherabzocke - Quelle: computerbetrug.de

Urteil zu Abofallen im Internet: Bank darf Konto sperren

Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird. (OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08, rechtskräftig)

Hier ein Musterschreiben, das sich auf eine Adressbuchfirma bezieht. Bitte passen Sie bei Anzeigenverträgen bzw. Verbraucherabzocke den Inhalt des Schreibens entsprechend an.

 

Münchner Bank eG
Rechtsabteilung
Frauenplatz 2

80331 München

DATUM

Zeichen

Betr.: Kto. Nr. xxx - xxx GmbH - Straße / PLZ / Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie aus den anliegenden Kopien ersehen können, haben wir ein Angebot der Firma xxx erhalten. Dieses Unternehmen bietet Eintragungen in ein praktisch wertloses Internet Firmenverzeichnis an. Das Angebot erweckt zunächst den Eindruck, als sei der Eintrag kostenlos, was in vergleichbaren Adressverzeichnissen auch üblich ist. Lediglich im Kleingedruckten wird auf die Kostenpflichtigkeit der Eintragung hingewiesen. Für die Eintragungsgebühr von 845,- € zzgl. Mehrwertsteuer pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht.
Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Bis Maßnahmen nach dem UWG allerdings greifen, sind oft Wochen vergangen und die unrechtmäßig erlangten Gewinne sind längst beiseite geschafft. Auch Maßnahmen der Strafverfolgung können nicht so schnell ergriffen werden, dass der finanzielle Schaden bei den Opfern begrenzt wird. Wir möchten daher an Sie sehr dringend appellieren, dazu beizutragen, den Drahtziehern diese Unrechtsgewinne vorzuenthalten:

Kündigen und sperren Sie bitte das Konto! Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig. Wir verweisen auf einen Beschluß des OLG Karlsruhe (6W31/97, mit dem eine entsprechende Maßnahme einer anderen Bank abgesegnet wurde. Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken. Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

P.S. Weitere Informationen zu den dubiosen Gerschäftspraktiken dieser Firma finden Sie unter http://www.verbraucherabzocke.info / - die oben angesprochene Firma finden Sie mit dem Link: > Liste mit allen dubiosen xxxx Firmen <
Von dort aus gelangen Sie über den Link > Die Rechtliche Lage < auch zu einer Fülle von Urteilen, in denen gleichartige Verlage wegen ihrer dubiosen Geschäfte verurteilt wurden.

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