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Anfechtung des Vertrags - Zweiter Brief

Online Fachverlag
Uwe Raeder
Hebbelstr. 61 / (neuerdings: Laboratoriumstr. 6)
85055 Ingolstadt


Berlin, den 2. 8. 2000


Sehr geehrter Herr Raeder,


Auf Ihre Mahnung vom 28. 7. teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Forderung nicht erfüllen werde. Bereits unmittelbar nach Ihrer - für mich völlig überraschenden - Rechnung habe ich Ihnen mit Schreiben vom 15. 7. die Anfechtung meiner Erklärung in dem Eintragungsantrag erklärt.
Da ich bei der Abgabe dieser Erklärung nicht wissen konnte, dass es sich hierbei um eine rechtsgeschäftliche handeln könne, ist die Anfechtung nach § 119 BGB wirksam.

Zudem erkläre ich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB. Es ist offensichtlich, dass Sie sich die Aufmachung der Formulare und Vorgehensweisen zunutze machen, die bei der Eintragung in herkömmliche Branchen Adressbücher üblich sind - allerdings ist da der Grundeintrag grundsätzlich kostenlos. So gelingt es Ihnen, ahnungslose „Vertragspartner" zur Unterschriftsleistung zu bewegen.

Ich werde die Sache zudem der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zur Kenntnis bringen, da ich vorliegend einen Verstoß gegen das UWG vermute.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Plümpe

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Zum Thema Wucher

 

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