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Replik - Antwort auf die "Replik" des Klägers Uwe Räder

An das Amtsgericht
Berlin - Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14046 Berlin
Berlin, 30. 6. 2001


Gesch. Zeichen Nr.: 204 C 119 / 01

In Sachen
Uwe Raeder

gegen
Plümpe, Michael

veranlaßt die R e p l i k des Klägers vom 8. 6. 2001 zu folgender Bitte und zu einer ebenfalls kurzen Replik:

Der Kläger schreibt auf Seite 2 seiner Replik, dass er eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 2. 5. 2001 beigefügt hat, in der sich das Gericht bereits mit meiner Argumentation auseinandergesetzt habe.
Ich habe keine Kopie dieser Anlage erhalten.
Um auf die dort vorgetragenen Argumente reagieren zu können, wäre ich für eine Zusendung dankbar.

Darüberhinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es auch andere Urteile gibt.
Eines davon ist mir durch das Internet bekannt geworden und ich lege einen Ausdruck in doppelter Ausfertigung bei. Es handelt sich um ein Urteil vom 1. 2. 2001 AG Miesbach, 2 C 836/00. Die Klage von Uwe Raeder wurde wegen arglistiger Täuschung des Kunden abgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Pluempe

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