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Anfechtung wegen Irrtums "allgemeines Muster "

Wenn man unterschrieben hat und bekommt die erste Post von der Gegenseite, merkt also, dass man reingefallen ist, dann reicht folgendes Einschreiben mit Rückschein (eigenhändig) völlig

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am ...  Ihr Formular .... unterschrieben und zurückgeschickt. Ich habe mich dabei geirrt. Ich war mir nicht bewusst, dass ich damit Ihnen gegenüber ein Angebot auf Abschluss eines irgendwie gearteten Vertrages abgegeben oder ein Angebot Ihrerseits angenommen habe. Ich glaube auch, dass Sie diesen Irrtum absichtlich herbeigeführt haben.

Ich fechte daher eine etwa in meiner Unterschrift zu sehende Willenserklärung wegen Irrtums aber auch wegen Arglist an.

Ich bin unter keinen Umständen bereit, ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzuerkennen und fordere Sie auf, die Daten, die Sie irgendwo von mir bekommen haben, zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Irrtumsanfechtung (sie muss unverzüglich, d.h. 1 Woche nach Kenntnis erfolgen) ist ein viel schärferes Schwert als alles andere. Unabhängig von diesem Anfechtungsschreiben sollten Sie "rein vorsorglich" eine Kündigung schreiben - zusätzlich zum Anfechtungsschreiben.
Dank an Ra Theisen, Dresden (siehe Anwaltsliste), der diese Formulierung zur Verfügung gestellt hat.

Zum Thema Wucher

 

Übersicht Anfechtungserklärungen

 

Liste mit gewonnenen Prozessen

 

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Übersicht Varianten des Henghuber-Formulars

 

Übersicht Das "Branchenbuch-Formular"

 

Die Geschichte des Branchenbuch-Formulars

 

Übersicht rechnungsähnliche Formulare

 

Das Henghuber-Formular

 

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Urteile zu Henghuber-Formularen

 

Urteile zu Varianten des Henghuber-Formulars

 

Urteile zu "Branchenbuch-Formularen"

 

Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen

 

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