April 2005 |
| Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte
und Notare zum Thema "Deutsches Internet
Register" |
| Die Abzocke geht weiter - DAD versendet jetzt Rechnungen |
Im Dezember vergangenen Jahres fanden mehrere tausend Internet-Domain-Inhaber Schreiben der " DAD Deutscher Adressdienst GmbH" in Ihren (Post-)Briefkästen. Per Fax wurde um Rücksendung des beigefügten Fragebogens gebeten. Augenscheinlich ging es um die Aktualisierung eines so genannten "Deutschen Internet Registers". Bestätigt werden sollten die Domainadresse und die Rubrik, der diese Adresse zugeordnet werden kann. |
Das böse Erwachen kam Anfang dieser Woche für all diejenigen, die dieses - scheinbar harmlose - Schreiben seinerzeit unterschieben haben. Für die Werbung im "Deutschen Internet Register" werden nun sage und schreibe 879,28 Euro berechnet. Doch damit nicht genug! Wer das Formular vom Dezember nun etwas ausführlicher studiert, bemerkt, dass der vermeintliche Auftrag zwei Jahre laufen soll. Im kommenden Jahr dürfte der gleiche Schock erneut zu befürchten sein. |
"Allen Betroffenen ist zu raten, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten", rät Rechtsanwalt Christian Solmecke. Die Gevelsberger Kanzlei "MICHAEL Rechtsanwälte und Notare" vertritt mehrere Domain-Inhaber, die seinerzeit auf die Masche der Deutschen Adressdienst GmbH hereingefallen sind. "Das Formular war völlig verwirrend, es deutete alles darauf hin, dass lediglich eine bereits bestehende Eintragung kostenlos bestätigt werden sollte", so Solmecke weiter. Insbesondere nicht gewerbliche Domain-Nutzer haben gute Chancen, sich gegen diese Machenschaften zu wehren. |
Bei dem im Dezember verschickten Schreiben des Deutschen Adressdienstes handelte es sich um einen ungewöhnlich breit angelegten Versuch, Kunden für ein so genanntes Adressgrab mit ungewöhnlich hoher Registrierungsgebühr (2 Jahre zu jeweils 879,28 Euro ) zu gewinnen. Formulare dieser Art sind auch in Österreich und Großbritannien aufgetaucht. Obwohl die Medien seinerzeit ausführlich über den Abzockversuch berichteten, scheinen immer noch zahlreiche Betroffene auf die Masche hereingefallen zu sein. |
Schon einmal hat der Deutsche Adressdienst auf eine solche Art und Weise versucht, auf Kundenfang zu gehen. Ende 2003 verschickte das Unternehmen Formulare, die zum Eintrag in das Deutsche Telefax Verzeichnis aufforderten. In Schriftwahl und Farbgebung ähnelte das Schreiben sehr dem Briefkopf der Deutschen Telekom. Leider kam auch damals das Böse Erwachen bei vielen Kunden erst mit der Zahlungsaufforderung...
Weiterführende Links zum Thema: |
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare (Vertreten mehrere Betroffene) www.rae-michael.de Die jetzt verschickte Rechnung sowie das Formular aus Dezember 2004 sind über die webseite der Kanzlei abrufbar. |
Medienberichte zum Versand der Formulare "Deutsches Internet Register" im Dezember:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53931
http://www.zdnet.de/news/print_this.htm?pid=39128372-39001023c
http://de.wikinews.org/wiki/Adressdienst_versucht,_Domaininhaber_zur_Kasse_zu_bitten
http://www.law-blog.de/archives/000129.html http://www.jurablogs.de/meldungen/2004/12/18/5242/ |
| Medienberichte zum Deutschen Telefax Verzeichnis http://www.teltarif.de/arch/2004/kw26/s14126.html http://www.teletarif.de/arch/2003/kw41/s11750.html |
RA Christian Solmecke,
LL.M. MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
Brüderstr. 4-6
58285 Gevelsberg
Tel.: 02332/7041-0 Fax: 02332/7041-20 Web: www.rae-michael.de |