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Schutzverband.at: Verfahren gegen Construct Data erfolgreich abgeschlossen
Aktuelle Meldung des österr. Schutzverbands (schutzverband.at)
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Schwarzenbergplatz 14
1040 Wien
E-Mail: office(at)schutzverband.at Internet: http://www.schutzverband.at/
Tel.: +43-1-51450 3562
Fax: +43-1-5057893
Verfahren gegen Construct Data erfolgreich abgeschlossen
20.02.2007
Das österreichische Verlagsunternehmen Construct Data Verlag AG mit internationalen Hintergrund hat fast auf der ganzen Welt Werbeaussendungen für die Eintragung in ein Online-Messe-Ausstellerverzeichnis mit der Bezeichnung „Fair Guide“ durchgeführt.
Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem jeweiligen Messetermin sowie der Aufmachung ist bei den Empfängern oft der unrichtige Eindruck entstanden, dass es sich hier auch bei Unterschrift um einen kostenlosen Eintrag und / oder Eintrag bzw. Aktualisierung für das offizielle Ausstellerverzeichnis des jeweiligen Messeveranstalters handelt, obwohl das vollständige Ausfüllen samt Unterfertigung in Wahrheit kostenpflichtig ist und der Eintrag unmittelbar nichts mit der angeführten Messe oder deren Veranstalter zu tun hat.
Nach unserer Auffassung sind solche irreführend gestalteten Werbeaussendungen insbesondere aufgrund der strengen Rechtsprechung in Österreich als unzulässig anzusehen und haben wir daher einmal Klage für die Europäische Union, den EWR sowie die Schweiz eingebracht, weil hier eine weitgehend einheitliche Rechtslage insbesondere aufgrund der Richtlinie über irreführende Werbung vorliegt.
Der Oberste Gerichtshof hat zunächst in einem Grundsatzurteil entschieden, dass aufgrund einer Schädigungseignung des beanstandeten Verhaltens für den Wirtschaftsstandort Österreich und die hier tätigen Mitbewerber der Schutzverband Aktivlegitimation hat, obwohl diese Aussendungen nur im Ausland verschickt worden sind.
Bei einer Verhandlung im Verfügungsverfahren hat sich nun die Construct Data Verlag AG am 13.2.2007 gerichtlich zur sofortigen Unterlassung solcher irreführenden Aussendungen und Stornierung aller Verträge innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz verpflichtet, sofern jemand irregeführt worden ist und deshalb irrtümlich unterschrieben hat.
Sollten die nach unserer Auffassung täuschend gestalteten Aussendungen und Einmahnungen bei irregeführten Unternehmern auch außerhalb Europas fortgesetzt werden, wird der Schutzverband alle weiteren möglichen rechtlichen Schritte in Angriff nehmen, um dieses Verhalten ebenfalls zu unterbinden.
Der vor dem Landesgericht Wiener Neustadt am 13.2.2007 abgeschlossene Vergleichstext in vollem Umfang lautet:
Die Construct Data Verlag AG ist schuldig,
1. es ab sofort in der Europäischen Gemeinschaft, dem EWR und der Schweiz im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen,
für Einträge in einer ins Internet gestellten Datensammlung, insbesondere einem als „Fair Guide“ bezeichneten Internetverzeichnis unter der Domain www.fairguide.com, durch Übersendung von Korrekturformularen mit dem Titel „Fair Guide - Das Messe- und Ausstellerverzeichnis“ oder einem sinnähnlichen Titel an Ausstellungs- oder Messeteilnehmer der im Formular angegebenen Messe (Veranstaltung) zu werben,

mit welchen Daten angeblich bestehender Einträge aktualisiert bzw. korrigiert und unterfertigt retourniert werden sollen, ohne in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise klarzustellen, dass durch Vervollständigung und/oder Korrektur mit Rücksendung des unterfertigten Formulars in Wahrheit ein kostenpflichtiger Auftrag zur Einstellung von Unternehmensdaten in der Internetdatensammlung „Fair Guide“, welche in keinerlei Beziehung zu den von den Ausstellungs- oder Messeorganisatoren herausgegebenen offiziellen Ausstellungs- oder Messeteilnehmerverzeichnissen steht, erteilt werden soll, insbesondere mit Formularen wie Klagsdauerbeilagen;

2. Unternehmen, Personen oder sonstigen Einrichtungen gegenüber, welche auf Grund einer Handlungsweise wie sie oben gemäß Punkt 1. zu unterlassen ist,
irrtümlich das Korrekturformular vervollständigt und/oder unterfertigt haben, auf Zahlungsansprüchen einschließlich Ansprüchen aus einer angeblichen Verlängerung zu bestehen, solche durchzusetzen und/oder oder durchsetzen zu lassen.
ABO-FALLEN
ADRESSBUCHSCHWINDEL

Dubiose Angebote aus Luzern
TA | 07.09.2005

Gelinkt statt verlinkt
facts | 10.02.2005

Send a petition to the European Parliament to protest against guide scam in English / in Italiano
Schreiben Sie eine Petition an das Europäische Parlament. Nur mit einer europaweiten Gesetzesinitiative können die Betrüger daran gehindert werden, ungeschoren aus dem Ausland zu agieren und Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung auszunutzen. (mehr Infos)

VERWENDEN EBENFALLS EIN LÜDENBACH-FORMULAR
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL

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