| Mehrere schweizerische Unternehmen üben von der Schweiz aus fragwürdige Geschäftspraktiken mit Einträgen in Firmenregister aus. |
| Die entsprechenden Antragsformulare erwecken zumeist den Eindruck, der Eintrag sei kostenlos. |
In Tat und Wahrheit wird mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen ein mehrjähriger Insertionsvertrag geschlossen. |
Die Kosten für den Eintrag stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zur Eintreibung der Insertionskosten werden zuerst Mahnbriefe, dann Inkasso-Gesellschaften eingesetzt. |
Letztlich geht es um die Kommerzialisierung einer irrtümlich gesetzten Unterschrift. Diese Praktiken haben zu einer Vielzahl von Beschwerden aus der ganzen Welt geführt, die sich zum Teil gegen die von der Schweiz aus operiendende Registerfirma oder gegen die schweizerischen Inkassogesellschaften richten. |
Das seco sah sich deshalb veranlasst, eine Strafklage gegen die Registerfirma NovaChannel AG sowie gegen die Inkasso-Unternehmen OVAG International AG und Premium Recovery AG einzureichen. |
Da die beiden Inkassogesellschaften auch ausländische Registerhandelsfirmen vertreten - so die European City Guide aus Valencia, Spanien, die Construct Data Verlag AG aus Vösendorf, Österreich und die TVV Verlag GmbH aus Hamburg, Deutschland -, besteht der Verdacht auf grenzüberschreitend angelegte zweifelhafte Geschäftspraktiken. |
Die vom seco in den Kantonen Zug und Luzern eingereichten Strafklagen haben zu einer Vereinheitlichung der Strafuntersuchung beim kantonalen Untersuchungsrichteramt Luzern geführt. |
Dieses hat bei der NovaChannel AG, bei der OVAG International AG und bei der Premium Recovery AG im Juli 2005 die notwendigen Geschäftsunterlagen sichergestellt. |
Die zuständigen Strabehörden werden zu beurteilen haben, ob die eingeklagten Geschäftsgebaren den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen oder nicht. |
Dem seco ist in der Bundesgesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb ein Klagerecht eingeräumt. Dieses kommt zum Tragen, wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland durch unlauteres Geschäftsgebaren von schweizerischen Unternehmen beeinträchtigt wird. |
| Bern, 6.September 2005 - Staatssekretariat für Wirtschaft |
| Kommunikation |
| Auskünfte: Guido Sutter seco Tel. +41 (0)31 322 28 14 |
| Hintergrund:
Warum die Schweiz zu einem Eldorado für Schwindler und Betrüger
geworden ist |
| Keine Strafverfolgung: |
| Immer
mehr betrügerische Unternehmen sind auf den Trick verfallen,
ihren Firmensitz in die Schweiz zu verlegen, um von dort aus in
Deutschland, England, Italien usw. mit betrügerischen Methoden "Kunden" abzuzocken. |
| Wird etwa ein Formular in Deutschland verboten wegen Wettebwerbswidrigkeit,
dann juckt das diese Herren garnicht - in der Schweiz ist das Formular
ja nicht verboten... und der Weg, so ein Formular in der
Schweiz verbieten zu lassen ist beschwerlich. |
| (Siehe die
Lauterkeitskommission) |
| Das hat die Schweiz zu einem
Eldorado für Trickbetrüger und Schwindler gemacht. Eine Strafverfolgung
im Ausland findet von Deutschland aus nur bei Kapitalverbrechen
(und im Falle von Strafmandaten) statt - die findigen Geschäftsleute können
sich valso or den deutschen Strafverfolgungsbehörden sicher
fühlen - der bürokratische Aufwand einer Verfolgung ist
zu groß - dafür haben die deutschen Behörden kein
Geld. |
| Keine Ermittlungsmöglichkeit: |
Wenn schon
keine Strafverfolgung realistisch ist - dann gilt das erst Recht
für Ermittlungen. Die Deutschen Behörden können nur
in Deutschland ermitteln. |
Dies zeigt sich besonders deutlich bei
Internet Kriminalität - die deutschen Behörden können
z.B. bei einem Schweizer Provider keine Daten abfragen - sie müssen über
die Schweizer Botschaft Anträge stellen - Daten werden aber
nur 90 Tage aufbewahrt - keine Chance also, denn bis die Anfrage
durch ist, ist alles gelöscht.
Da wird erst garnicht versucht, zu ermitteln. |
| Die Schweiz wehrt sich |
Gegen diese Ausnutzung
der Schweizer Unabhängigkeit und Gesetzgebung hat das SECO nun
das letzte Mittel eingesetzt: Weder in Deutschland noch in der Schweiz
ist es ja bisher gelungen, diesen Herren strafrechtlich beizukommen. |
Während Frankreich da offensichtlich rechtlich besser gerüstet
ist, (siehe der
Seiler Prozess) scheint Deutschland dem Treiben der Adressbuch-
und Anzeigenschwindler hilflos zuzusehen. |
Nicht so die Schweiz:
die haben ein Gesetz, das nun gegen Novachannel zum Tragen kommt: |
Wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland durch unlauteres Geschäftsgebaren
von schweizerischen Unternehmen beeinträchtigt wird, kann eine Firma
verklagt und verurteilt werden.
|
Mithilfe eines gleichartigen Gesetzes hatte sich schon Liechtenstein gegen
den Adressbuchschwindler ECG gewehrt. |
|
ABO-FALLEN |
|
|
ADRESSBUCHSCHWINDEL |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|