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Österreich und die Adressbuch - Betrüger
Stand bis 2004

Januar 2004 Construct Data versucht's jetzt über die Schweiz
Neuerdings versucht ein schweizerisches Inkassobüro (Premium Recovery AG aus Cham/Zug) Geld für Construct Data einzutreiben - sie bieten an "...bei 1000 Euro Zahlung ist das Thema erledigt..." 
Mehr Infos zur OVAG bzw. Premium Rec.
Offensichtlich hat Herr Obermayer von Construct Data gemerkt, dass in Österreich extra ein Gesetz erlassen wurde, um seine Art von Schwindelei zu verhindern.
Siehe Urteile im Fall des Adressbuchschwindlers Toma / Wien
Das ist wohl der Grund, warum jetzt über die Schweiz vorgegangen werden soll.
Internationale Presseberichte zu Construct Data und weiteren Firmen des Lüdenbach-Imperiums
Online Verlag - Inhaber Herbert Kerler
Postfach 65, 5400 Hallein Fax: 06245/71846 oder 06245/71854
"bundesweites Online-Firmenverzeichnis" Aussendungen: Offerte - Eintragungsantrag und Korrekturabzug ab Mai 2001
Der Online Verlag aus Hallein kontaktiert Unternehmer, um sie zu einer Eintragung in ein Internet-Firmenverzeichnis zu bringen.
Er schickte Organisationen und Firmen Korrekturabzüge zu und täuschte damit eine Geschäftsbeziehung vor.
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass eine solche Zusendung von Korrekturabzügen o.Ä. an jemanden, mit dem bisher keine geschäftliche Beziehung für die Veröffentlichung von Daten u.Ä. bestand, verboten ist.
Außer, wenn grafisch deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein unverbindliches Offert für eine kostenpflichtige Veröffentlichung von Daten handelt. Eine Klage gegen den Online Verlag von Herbert Kerler aus Hallein endete mit dessen Verurteilung.
Meldung aus http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=&id=12817
Kommentar zu Herbert Kerler
Die juristische Situation
Janauar 2004 - Neueste Urteile in Wien bestätigen: Adressbuchschwindler in Österreich haben kaum eine Chance
Siehe Urteile im Fall des Adressbuchschwindlers Toma / Wien
In dem oben zitierten Urteil heißt es u.a.:

"...Das formierte Auftreten solcher Werbeaussendungen veranlasste den Gesetzgeber letztlich zur Erlassung des § 28a UWG.

Nach dieser Bestimmung ist es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes für Eintragungen in Verzeichnisse wie etwa Branchen-, Telefon - oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlag scheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.
Nach den Materialien (ErläutRV 1998 B1gNr XX. GP) erfasst diese Regelung jene Fälle, in denen ein Unternehmer den deutlichen Hinweis unterlässt oder verschleiert, dass mit dem zugesandten Schreiben (Erlagschein, Rechnung, Korrekturangebot und ähnlichem) ein Anbot gestellt wird, wodurch die Adressaten solcher Zusendungen Gefahr laufen, irrtümlich zu zahlen oder zu unterschreiben (und damit das Anbot erst anzunehmen).
Die Regelung hat den Zweck, die Adressaten vor auf diese Weise eintretenden (Vermögens-)Nachteilen zu schützen...."
Erfahrungen und Gegenwehr
Adressbuchschwindel wird zivilrechtlich als "unlauterer Wettbewerb" verfolgt. In Österreich gibt es dafür den "Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb" -
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
http://www.schutzverband.at - Adresse: Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Schwarzenbergplatz 14 1040 Wien E-Mail: office@schutzverband.at Tel.: +43-1-51450 3562 Fax: +43-1-5057893
Construct Data - Alfred Obermayer - Der Österreichische Werberat hat die Construct Data bereits verurteilt (im Juli 2003) (siehe Info) (Original unter  http://www.werberat.or.at/deutsch/news/fairguide0703.html)

Meldung vom ÖAVV (http://www.oavv.or.at/)

...Nach dem Spruch der obersten Richter ist es diesen angeblichen "Online-Verlagen" nun untersagt mit zweifelhaften und ungebetenen "Korrekturabzügen" für Eintragungen in Verzeichnissen zu "werben". Darüber hinaus wurde auch verboten, gegenüber Unternehmen, die irrtümlich ein derartiges Korrekturabzugsformular vervollständigt oder unterschrieben zurückgesandt haben, auf Zahlungsansprüchen zu bestehen oder solche durchzusetzen.


Die Rechtslage in Österreich
Interventionen des Österr. Schutzverbands
In Österreich gibt es eine Wirtschaftspolizei, die die Szene genau verfolgt. Sie kann Ihnen bei Unklarheiten helfen unter: (Tel: 01 / 313 44-0 oder Fax: 01 / 313 44-9317)
Auch Großbritannien wehrt sich erfolgreich gegen Adressbuchschwindler
Please send a petition to the European Parliament to protest against guide scam in English / in Italiano - Schreiben Sie bitte eine Petition an das Europäische Parlament. Nur mit einer europaweiten Gesetzesinitiative können die Betrüger daran gehindert werden, ungeschoren aus dem Ausland zu agieren und Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung auszunutzen. (mehr Infos)
JURISTISCH
DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE