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Österreich
und die Adressbuch
- Betrüger
Stand bis 2004 |
| Online
Verlag -
Inhaber Herbert Kerler |
Postfach 65, 5400 Hallein Fax: 06245/71846
oder 06245/71854 |
| "bundesweites
Online-Firmenverzeichnis" Aussendungen: Offerte
- Eintragungsantrag und Korrekturabzug ab Mai 2001 |
| Der Online Verlag aus Hallein kontaktiert
Unternehmer, um sie zu einer Eintragung in ein Internet-Firmenverzeichnis
zu bringen. |
| Er schickte Organisationen und Firmen Korrekturabzüge
zu und täuschte damit eine Geschäftsbeziehung vor. |
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass eine solche
Zusendung von Korrekturabzügen
o.Ä. an jemanden, mit dem bisher keine geschäftliche Beziehung
für die Veröffentlichung von Daten u.Ä. bestand, verboten
ist. |
Außer, wenn grafisch deutlich darauf hingewiesen wird, dass
es sich um ein unverbindliches Offert für eine kostenpflichtige
Veröffentlichung von Daten handelt. Eine Klage gegen den Online
Verlag von Herbert Kerler aus Hallein endete mit dessen
Verurteilung. |
| Meldung aus http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=&id=12817 |
| Kommentar zu Herbert Kerler |
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Die
juristische Situation
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Janauar
2004 - Neueste Urteile in Wien bestätigen: Adressbuchschwindler
in Österreich haben kaum eine Chance |
| Siehe
Urteile im Fall des Adressbuchschwindlers Toma /
Wien |
| In dem oben zitierten Urteil heißt
es u.a.: |
"...Das formierte Auftreten solcher Werbeaussendungen veranlasste den Gesetzgeber
letztlich zur Erlassung des § 28a UWG.
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Nach dieser Bestimmung ist es verboten,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes für Eintragungen
in Verzeichnisse wie etwa Branchen-, Telefon - oder ähnliche Register,
mit Zahlscheinen, Erlag scheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem
zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne
entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen,
dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt. |
Nach den Materialien (ErläutRV
1998 B1gNr XX. GP) erfasst diese Regelung jene Fälle, in denen ein Unternehmer
den deutlichen Hinweis unterlässt oder verschleiert, dass mit dem zugesandten
Schreiben (Erlagschein, Rechnung, Korrekturangebot und ähnlichem) ein Anbot
gestellt wird, wodurch die Adressaten solcher Zusendungen Gefahr laufen, irrtümlich
zu zahlen oder zu unterschreiben (und damit das Anbot erst anzunehmen). |
| Die Regelung
hat den Zweck, die Adressaten vor auf diese Weise eintretenden (Vermögens-)Nachteilen
zu schützen...." |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
Adressbuchschwindel
wird zivilrechtlich als "unlauterer Wettbewerb" verfolgt. In
Österreich gibt es dafür den "Schutzverband
gegen unlauteren Wettbewerb" - |
| Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb |
| http://www.schutzverband.at -
Adresse: Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Schwarzenbergplatz 14
1040 Wien
E-Mail: office@schutzverband.at Tel.:
+43-1-51450 3562
Fax: +43-1-5057893 |
| Construct
Data - Alfred
Obermayer - Der
Österreichische Werberat hat die Construct Data bereits verurteilt
(im Juli 2003) (siehe
Info) (Original unter http://www.werberat.or.at/deutsch/news/fairguide0703.html) |
Meldung vom ÖAVV (http://www.oavv.or.at/)
...Nach dem Spruch der obersten Richter ist es
diesen angeblichen "Online-Verlagen" nun untersagt mit zweifelhaften
und ungebetenen "Korrekturabzügen" für Eintragungen
in Verzeichnissen zu "werben". Darüber hinaus wurde auch verboten, gegenüber Unternehmen,
die irrtümlich ein derartiges Korrekturabzugsformular vervollständigt
oder unterschrieben zurückgesandt haben, auf Zahlungsansprüchen
zu bestehen oder solche durchzusetzen.
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Die Rechtslage in Österreich
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Interventionen des Österr. Schutzverbands |
| In Österreich gibt es eine Wirtschaftspolizei,
die die Szene genau verfolgt. Sie kann Ihnen bei Unklarheiten
helfen unter: (Tel:
01 / 313 44-0 oder Fax: 01 / 313 44-9317) |
| Auch Großbritannien wehrt sich erfolgreich
gegen Adressbuchschwindler |
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Please send a petition to the European Parliament to protest against guide scam in English / in Italiano -
Schreiben Sie bitte eine Petition an das Europäische Parlament. Nur mit einer europaweiten Gesetzesinitiative können die Betrüger daran gehindert werden, ungeschoren aus dem Ausland zu agieren und Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung auszunutzen. (mehr Infos) |
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JURISTISCH |
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DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE |
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EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL |
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IN EIGENER SACHE |
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