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Rechtsanwalt Dr. Heinz Mäusli - Wer ist das ?

NEWS
09.07.2009 Hausdurchsuchungen bei den Lüdenbach-Firmen Novachannel, Intercable, Ovag, Premium Recovery und Maiwolf Holding in der Schweiz. 6 Personen vorübergehend in U-Haft Pressebericht
April 2006   Lüdenbach Firmen vor dem Europäischen Parlament mehr

Dr. Heinz Mäusli ist über Beteiligungen der Fa Micro Mailers AG und Maiwolf Holding AG mit veschiedenen Adressbuchschwindelfirmen verbunden wie z. B. Novachannel (139) oder Construct Data.sowie beteiligt an der Inkasso Firma OVAG  ( 151 )
Seine Internet Adresse ist   http://www.advocati.ch/ - aber nicht mehr lange - er ist Jahrgang 1932 - die Anwaltskanzlei ist in Pestalozzistrasse 2, CH-9000 St. Gallen -

Dr. Heinz Mäusli ist auch ein Wohltäter. Dr. Heinz Mäuisli ist auch Freimaurer
So beherbergt er die Stiftung OPOS zugunnsten von Wahrnehmungsbehinderten. (in der Schweiz fällt sowas nicht unter das Steuergeheimnis)
- und Mitglied des Stiftungsrates der "BIBLIOTHECA MASONICA AUGUST BELZ" der Freimaurerloge "HUMANITAS IN LIBERTATE" in St. Gallen - siehe http://www.freimaurerei.ch/d/ig/masonica-d.htm

Wochenzeitung WoZ vom 30.9.99

Dr. Heinz Mäusli verteidigte Neo Nazis

Unwissender Verteidiger

Der mutmassliche Herausgeber des Skinhead-Magazins "Morgenrot", der 21-jährige Thurgauer Matthias F. aus Landschlacht, stand vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen. Er war vom Journalisten Jürg Frischknecht wegen Ehrverletzung eingeklagt worden, weil dieser im "Morgenrot" als "Verleumder" und "König der Lügen" verunglimpft worden war. Ein Urteil wurde nicht gefällt, denn das Bezirksamt muss in Sachen Autor nochmals ermitteln.

F. wollte Fragen nach Autor, Verleger und Drucker nicht beantworten. Sein Verteidiger, der St. Galler Anwalt Heinz Mäusli, hatte sich im Plädoyer auf inzwischen ungültige Presserechtsbestimmungen gestützt.

Kommentar des Klägers nach der Verhandlung: "Ich wünsche dem "Morgenrot"-Repräsentanten einen Verteidiger, der das aktuelle Strafgesetzbuch kennt."


Tagesanzeiger 18.8.98 

Autor: Christian Sauter 

Juden und Weltzionisten

Der St. Galler Arzt Walter Fischbacher hat vor Kantonsgericht an seinen kruden Vorstellungen über Juden festgehalten.

St. Gallen. - Der 70jährige Arzt war im April letzten Jahres wegen Rassendiskriminierung vom St. Galler Bezirksgericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Vor der Appellationsinstanz versuchte Fischbacher am Montag erneut, den Unterschied zwischen "Weltzionisten" und "Juden" zu erklären.

Verfängliches Rundschreiben
Fischbacher hatte im Juli 1995 in einem Rundschreiben an Nachbarn und Freunde behauptet, die "Weltzionisten würden die Beherrschung der ganzen Erde anstreben". Dieses Rundschreiben trug ihm auch die Klage wegen Antisemitismus ein. Für das St. Galler Bezirksgericht war klar, dass Fischbacher die Begriffe "Weltzionisten" und "Juden" als Synonyme benutzt hatte.

Mit langen, oft wirren Ausführungen bemühte sich Fischbacher, dem Kantonsgericht seine Haltung verständlich zu machen. Fischbachers Anwalt Heinz Mäusli wollte den Richtern weismachen, die Ansichten seines Klienten seien nicht weit entfernt von jenen des renommierten Historikers Jean-Rudolf von Salis, und forderte Freispruch. Für Fehlinterpretationen seiner Aussagen könne der Arzt nicht verantwortlich gemacht werden.

Für Staatsanwalt Thomas Weltert ist Fischbachers Rundbrief hingegen "klassische rassistische Propaganda". Weil Fischbacher sich niemals von seinen Äusserungen distanziert habe und er in "vergleichsweise günstigen finanziellen Verhältnissen" lebe, verlangte Weltert neben einer bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten eine Busse von 7000 Franken. Das Kantonsgericht gibt heute Dienstag sein Urteil bekannt.

(cis.)


Tagesanzeiger 18.04.1997

Fischbacher bleibt bei seinen Theorien

Vor Gericht wiederholt er Beschuldigungen gegen "Zionisten"

Walter Fischbacher rückt kein Jota von seinen Theorien ab. Der wegen Rassismus angeklagte St. Galler Arzt erneuerte vor Gericht die Behauptungen, die ihm den Prozess eingetragen hatten. Umstritten blieb, ob er mit dem Ausdruck "Zionisten" die Juden als ganzes meint.

Autor: VON CHRISTIAN SAUTER

Mit grosser Verve und entsprechender Lautstärke versuchte Walter Fischbacher das St. Galler Bezirksgericht von seiner Theorie zu überzeugen, Zionisten würden die Weltherrschaft anstreben. Einschränkend erklärte der Arzt, mit Zionisten seien keinesfalls alle Juden gemeint. Der Gerichtspräsident antwortete dem 69jährigen, der aus dem Gedächtnis laufend verschiedene Buchautoren zitierte, immer wieder: "Ich verstehe Sie nicht."

Fischbacher wiederholte so die Behauptungen, die er in einem Zeitungsinterview und in einem Brief an "die lieben Nachbarn und Freunde" im Jahr 1995 gemacht hatte. Diese beiden Dokumente trugen ihm auch die Klage wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm ein. Auf den Prozess musste die Öffentlichkeit rund zwei Jahre warten, weil das St. Galler Untersuchungsrichteramt zweimal das Verfahren gegen Fischbacher einstellen wollte. Erst Entscheide der Anklagekammer und der Staatsanwaltschaft machten den Weg frei für eine gerichtliche Überprüfung des Falles.

"Rassistische Propaganda"
Staatsanwalt Thomas Weltert hält Fischbachers Äusserungen für "klassische rassistische Propaganda". Der Angeklagte spreche von Zionisten, meine aber eigentlich die Juden. Der Volksmund mache zwischen den beiden Begriffen keinen Unterschied, das wisse auch der gebildete Arzt. Nicht tolerierbar sei, dass Fischbacher die "Weltzionisten" mit den Nationalsozialisten gleichsetze und so die Opfer des Dritten Reichs verunglimpfe und die abscheuliche Tat der Nazis verharmlose. Gegen das Gesetz verstosse auch das von ihm verbreitete Zitat aus der Feder von Jack Bernstein. Dieser hatte in einem Buch behauptet, "die weltzionistische Führung" hätte die Judenvernichtung im 2. Weltkrieg aktiv gefördert.

Fischbachers angebliche Notwehr
Fischbachers Anwalt, der St. Galler Jurist Heinz Mäusli, hält grundsätzlich nichts von der Anti-Rassismus-Strafnorm. Vor Gericht bezeichnete er den entsprechenden Artikel als "unselige Neuschöpfung" oder "gesetzgeberische Missgeburt". Fischbachers Behauptungen will sein Anwalt als "sachliche Kritik" am Verhalten Israels beispielsweise gegenüber den Palästinensern verstanden haben. Ähnliche Äusserungen wie der St. Galler Arzt habe auch der bekannte Historiker Jean-Rudolf von Salis gemacht, ohne dass er deswegen eingeklagt worden sein. Fischbacher habe aus Notwehr den Brief an die Freunde und Nachbarn geschrieben, nachdem sein Haus mit Farbbeuteln beworfen und er sowie seine Familie massiv bedroht worden seien.

Aus prozessualen Gründen kam Sigi Feigel als Vertreter des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes nur kurz zu Wort. "Es geht mir nicht um die Haut Fischbachers, sondern um die korrekte Anwendung der neuen Strafnorm", betonte der Zürcher Rechtsanwalt vor Gericht. Fischbachers Aussagen seien gefährlich und falsch. Noch immer gelte die Devise: "Wehret den Anfängen!"

Das Urteil wird erst für Samstag erwartet. Beobachter rechnen damit, dass der Entscheid, unabhängig davon, wie er ausfällt, an das Kantonsgericht und später ans Bundesgericht weitergezogen wird.


Tagesanzeiger 21.4.97

"Zionisten und Juden als Synonym"  - Bezirksgericht St. Gallen bestraft Fischbacher wegen Rassendiskriminierung

Der St. Galler Arzt Walter Fischbacher erhält eine Strafe von zwei Monaten bedingt. Das Bezirksgericht St. Gallen wertet sein Rundschreiben an Freunde und Nachbarn als Verstoss gegen den Anti-Rassismus-Artikel. Fischbachers Beschuldigungen gegen die Zionisten würden als antisemitische Propaganda verstanden, urteilten die Richter.

Autor: VON CHRISTIAN SAUTER, ST. GALLEN

"Es gibt in der Schweiz niemanden, der so genau zwischen Juden und Zionisten unterscheidet wie ich", hatte Walter Fischbacher am Prozesstag mehrmals beteuert (TA vom Freitag). Das Bezirksgericht St. Gallen konnte der 69jährige Arzt damit aber nicht überzeugen. Der durchschnittliche Leser verstehe Fischbachers Beschuldigungen, die Zionisten würden die Weltherrschaft anstreben und darum ähnlich wie die Nationalsozialisten vorgehen, als antisemitische Propaganda. Die Juden als Ganzes würden dadurch herabgesetzt und diskriminiert, hält das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung vom Samstag fest. Zudem benutze Fischbacher selbst die Begriffe "Zionisten" und "Juden" teilweise als Synonyme.

Mildernde Umstände
Strafmildernd beurteilten die Richter den Umstand, dass Fischbacher, bevor er sein Rundschreiben verfasst hatte, durch anonyme Telefonanrufe bedroht und sein Haus mit Farbbeuteln verunstaltet wurde. Der Arzt habe aus einem gewissen Notstand gehandelt, sagte Bezirksgerichtspräsident Werner Baldegger. Mit dem Strafmass von zwei Monaten bedingt blieb das Gericht denn auch klar unter dem Antrag der St. Galler Staatsanwaltschaft, die vier Monate und eine Busse von 7000 Franken gefordert hatte.

"Kleiner Schönheitsfehler"
Staatsanwalt Thomas Weltert erklärte sich in einer ersten Reaktion befriedigt vom Urteil. as Gericht habe klar festgehalten, dass antisemitische Äusserungen in der Schweiz nicht toleriert würden. Ein kleiner Schönheitsfehler sei die fehlende Busse, sagte Weltert. Nicht nachvollziehen kann der Staatsanwalt, dass Fischbacher aus einem Notstand gehandelt haben soll. Schliesslich habe der Arzt die Angriffe gegen ihn mit seinen Beschuldigungen teilweise selbst provoziert.

Fischbachers Anwalt Heinz Mäusli wollten sich gegenüber den Medien nicht zum Urteil äussern.

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07.08.2009
Tagesanzeiger.ch: Polizei ermittelt gegen Adressbuch-Mafia
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