Fischbacher bleibt
bei seinen Theorien
Vor Gericht wiederholt
er Beschuldigungen gegen "Zionisten"
Walter Fischbacher
rückt kein Jota von seinen Theorien ab. Der wegen Rassismus
angeklagte St. Galler Arzt erneuerte vor Gericht die Behauptungen,
die ihm den Prozess eingetragen hatten. Umstritten blieb, ob er mit
dem Ausdruck "Zionisten" die Juden als ganzes meint.
Autor: VON CHRISTIAN SAUTER
Mit grosser Verve und entsprechender
Lautstärke versuchte Walter Fischbacher das St. Galler Bezirksgericht
von seiner Theorie zu überzeugen, Zionisten würden die Weltherrschaft
anstreben. Einschränkend erklärte der Arzt, mit Zionisten
seien keinesfalls alle Juden gemeint. Der Gerichtspräsident antwortete
dem 69jährigen, der aus dem Gedächtnis laufend verschiedene
Buchautoren zitierte, immer wieder: "Ich verstehe Sie nicht."
Fischbacher wiederholte so
die Behauptungen, die er in einem Zeitungsinterview und in einem Brief
an "die lieben Nachbarn und Freunde" im Jahr 1995 gemacht
hatte. Diese beiden Dokumente trugen ihm auch die Klage wegen Verstosses
gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm ein. Auf den Prozess musste die Öffentlichkeit
rund zwei Jahre warten, weil das St. Galler Untersuchungsrichteramt
zweimal das Verfahren gegen Fischbacher einstellen wollte. Erst Entscheide
der Anklagekammer und der Staatsanwaltschaft machten den Weg frei für
eine gerichtliche Überprüfung des Falles.
"Rassistische
Propaganda"
Staatsanwalt Thomas Weltert hält Fischbachers Äusserungen für "klassische
rassistische Propaganda". Der Angeklagte spreche von Zionisten, meine
aber eigentlich die Juden. Der Volksmund mache zwischen den beiden Begriffen
keinen Unterschied, das wisse auch der gebildete Arzt. Nicht tolerierbar sei,
dass Fischbacher die "Weltzionisten" mit den Nationalsozialisten
gleichsetze und so die Opfer des Dritten Reichs verunglimpfe und die abscheuliche
Tat der Nazis verharmlose. Gegen das Gesetz verstosse auch das von ihm verbreitete
Zitat aus der Feder von Jack Bernstein. Dieser hatte in einem Buch behauptet, "die
weltzionistische Führung" hätte die Judenvernichtung im 2. Weltkrieg
aktiv gefördert.
Fischbachers angebliche
Notwehr
Fischbachers Anwalt, der St. Galler Jurist Heinz Mäusli, hält grundsätzlich
nichts von der Anti-Rassismus-Strafnorm. Vor Gericht bezeichnete er den entsprechenden
Artikel als "unselige Neuschöpfung" oder "gesetzgeberische
Missgeburt". Fischbachers Behauptungen will sein Anwalt als "sachliche
Kritik" am Verhalten Israels beispielsweise gegenüber den Palästinensern
verstanden haben. Ähnliche Äusserungen wie der St. Galler Arzt habe
auch der bekannte Historiker Jean-Rudolf von Salis gemacht, ohne dass er deswegen
eingeklagt worden sein. Fischbacher habe aus Notwehr den Brief an die Freunde
und Nachbarn geschrieben, nachdem sein Haus mit Farbbeuteln beworfen und er
sowie seine Familie massiv bedroht worden seien.
Aus prozessualen Gründen
kam Sigi Feigel als Vertreter des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes
nur kurz zu Wort. "Es geht mir nicht um die Haut Fischbachers,
sondern um die korrekte Anwendung der neuen Strafnorm", betonte
der Zürcher Rechtsanwalt vor Gericht. Fischbachers Aussagen seien
gefährlich und falsch. Noch immer gelte die Devise: "Wehret
den Anfängen!"
Das Urteil wird erst für
Samstag erwartet. Beobachter rechnen damit, dass der Entscheid, unabhängig
davon, wie er ausfällt, an das Kantonsgericht und später
ans Bundesgericht weitergezogen wird. |