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Pressemitteilung zur
Gewerbezentralkartei, GRA Datenverwaltung, 34013 Kassel
+ WiG Wirtschaftszentrale für Industrie, Handel und Gewerbe AG, CH 8033 Zürich


September 2005: Donaukurier
Ingolstadt (DK)

Die Masche ist ebenso simpel wie erfolgreich. Adressbuchschwindel hat nach wie vor Konjunktur. Jetzt liegen unserer Zeitung zwei neue Fälle aus Ingolstadt vor. Vorsicht ist also dringend geboten.


Dem Unternehmen im Stadtgebiet Ingolstadt flatterten zwei Überweisungsformulare über insgesamt fast 1400 Euro ins Haus. Als Gegenleistung winkten Einträge in fragwürdige Register und Datenbanken.

Die Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG (WIG) aus Zürich verlangt für die Aufnahme in ein Register für Gewerbedaten satte 693,25 Euro. Und die einschlägig bekannte Firma GRA Datenverwaltung aus Kassel schickte einen Zahlschein über 704 Euro für den Eintrag in eine "Gewerbezentralkartei".

Bezahlen muss die 1400 Euro freilich niemand. "Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für solche Einträge", stellt die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern klar. Dennoch fallen viele Unternehmen auf die Masche herein und überweisen hunderte von Euro. Denn die Offerten sind oft so gut gemacht, dass der Eindruck entsteht, man müsse sofort bezahlen - oder aber sie sind gar nicht als Angebote ausgewiesen.

Jedes Jahr entsteht der Wirtschaft beträchtlicher Schaden durch Adressbuchschwindel. Allein die zivil- und strafrechtliche Verfolgung vermag es jedoch nicht, den betrügerischen Machenschaften dieser Firmen ein Ende zu setzen , so die IHK. Denn häufig handelt es sich um Unternehmen mit Briefkastenadressen oder Sitz im Ausland.

Die Firmen, deren Angebote jetzt in Ingolstadt auftauchten, sind den Experten bereits bekannt. "Wir kennen diese Fälle", erklärt Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) im Gespräch mit unserer Zeitung.

Die GRA Datenverwaltung wurde von der DSW schon abgemahnt, "weil wir das Formular für irreführend halten". Solf spricht von "Vortäuschen einer Zahlungsverpflichtung" und "Verschleierung des Werbecharakters". Strafanzeige ist laut IHK bereits gestellt, ein Klageverfahren gegen die GRA wird nach DSW-Angaben vorbereitet.

Ähnlich verhält es sich mit dem Unternehmen WIG aus der Schweiz, das nach Informationen von Solf in jüngster Zeit sogar mit zwei verschiedenen Formularen arbeitet. Eines davon trägt nach Angaben des DSW sogar ein EU- Zeichen. Der Fall beschäftigt bereits das Landgericht Hamburg (Az.: 315O1028/04).

Die zweite Variante des WIG-Formulars, das in Ingolstadt landete, wurde von der DSW bereits abgemahnt. Die Züricher Firma habe darauf noch nicht reagiert, erklärt Solf und kündigt an : " W I G bleibt unter Beobachtung." - Wie " um die 550" weitere Firmen.

Das Muster ist dabei stets das selbe: Meist kurz nach der Eintragung einer Firma ins Handelsregister und der entsprechenden Veröffentlichung flattern den Jungunternehmen rechnungsähnliche Formulare ins Haus. Die suggerieren, dass weitere, kostenpflichtige Eintragungen in vermeintlich offizielle Register, Datenbanken oder auch gedruckte Adressverzeichnisse notwendig seien. Die Kosten für diesen fragwürdigen Service liegen laut IHK meist zwischen 300 und 900 Euro.

Peter Solf vom Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität rät auf jeden Fall: "Nicht zahlen!" Die Unternehmen sollten sich bei solcher Post erst einmal Klarheit darüber verschaffen, ob und wem sie einen Auftrag erteilt haben. Die entscheidende Frage sei: "Wer kann mir überhaupt etwas in Rechnung stellen?"

Die einzigen Einträge, die Pflicht sind, sind der im Handelsregister - eine Abrechnung erfolgt obligatorrisch - und die daraus resultierende Veröffenntlichung im Bundesanzeiger . Wer trotzdem auf einen Adressbuchschwindel hereingefallen ist, dem empfiehlt der DSW, den Vertrag anzufechten und standhaft zu bleiben. Endet die Sache vor Gericht, solle man einen Anwalt beauftragen, rät Peter Solf. Infos und Tipps zum Thema geben IHK und Polizei sowie der DSW: www.dsw-schutzverband.de.


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Schreiben Sie eine Petition an das Europäische Parlament. Nur mit einer europaweiten Gesetzesinitiative können die Betrüger daran gehindert werden, ungeschoren aus dem Ausland zu agieren und Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung auszunutzen. (mehr Infos)
PRESSEBERICHTE
Ein Patent zur Geldbeschaffung zieht Kreise.
Frankfurter Rundschau | 05.07.1999
Vom Unterschied zwischen Offerte und Rechnung
Frankfuter Rundschau | 23.02.2001
Adressbuch-Betrüger vor Gericht
Saarbrücker Zeitung | 19.04.2003

Fragwürdige Post aus Zürich
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