September 2005: Donaukurier
Ingolstadt (DK)
Die Masche ist ebenso
simpel wie erfolgreich. Adressbuchschwindel hat nach wie
vor Konjunktur. Jetzt liegen unserer Zeitung zwei neue Fälle
aus Ingolstadt vor. Vorsicht ist also dringend geboten.
Dem Unternehmen im Stadtgebiet Ingolstadt flatterten
zwei Überweisungsformulare über insgesamt
fast 1400 Euro ins Haus. Als Gegenleistung winkten Einträge
in fragwürdige Register und Datenbanken.
Die Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe
AG (WIG) aus Zürich verlangt für
die Aufnahme in ein Register für Gewerbedaten satte
693,25 Euro. Und die einschlägig bekannte Firma
GRA Datenverwaltung aus Kassel schickte einen Zahlschein über
704 Euro für den Eintrag in eine "Gewerbezentralkartei".
Bezahlen muss die 1400 Euro freilich niemand. "Es gibt keine rechtliche
Verpflichtung für solche Einträge",
stellt die Industrie- und Handelskammer (IHK) für
München und Oberbayern klar. Dennoch fallen viele
Unternehmen auf die Masche herein und überweisen
hunderte von Euro. Denn die Offerten sind oft so gut gemacht, dass
der Eindruck entsteht, man müsse sofort bezahlen - oder
aber sie sind gar nicht als Angebote ausgewiesen.
Jedes Jahr entsteht der Wirtschaft beträchtlicher
Schaden durch Adressbuchschwindel. Allein die zivil- und strafrechtliche
Verfolgung vermag es jedoch nicht, den betrügerischen
Machenschaften dieser Firmen ein Ende zu setzen , so die IHK. Denn
häufig handelt es sich um Unternehmen mit Briefkastenadressen
oder Sitz im Ausland.
Die Firmen, deren Angebote jetzt in Ingolstadt auftauchten, sind
den Experten bereits bekannt. "Wir kennen diese Fälle",
erklärt Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität (DSW) im Gespräch
mit unserer Zeitung.
Die GRA Datenverwaltung wurde von der DSW schon abgemahnt, "weil
wir das Formular für irreführend
halten". Solf spricht von "Vortäuschen einer Zahlungsverpflichtung" und "Verschleierung
des Werbecharakters". Strafanzeige ist laut IHK bereits gestellt,
ein Klageverfahren gegen die GRA wird nach DSW-Angaben vorbereitet.
Ähnlich verhält es sich mit dem Unternehmen
WIG aus der Schweiz, das nach Informationen von Solf in jüngster
Zeit sogar mit zwei verschiedenen Formularen arbeitet. Eines davon
trägt nach Angaben des DSW sogar ein EU- Zeichen.
Der Fall beschäftigt bereits das Landgericht Hamburg
(Az.: 315O1028/04).
Die zweite Variante des WIG-Formulars, das in Ingolstadt landete,
wurde von der DSW bereits abgemahnt. Die Züricher
Firma habe darauf noch nicht reagiert, erklärt Solf
und kündigt an : " W I G bleibt unter Beobachtung." - Wie " um
die 550" weitere Firmen.
Das Muster ist dabei stets das selbe: Meist kurz nach der Eintragung
einer Firma ins Handelsregister und der entsprechenden Veröffentlichung
flattern den Jungunternehmen rechnungsähnliche Formulare
ins Haus. Die suggerieren, dass weitere, kostenpflichtige Eintragungen
in vermeintlich offizielle Register, Datenbanken oder auch gedruckte
Adressverzeichnisse notwendig seien. Die Kosten für
diesen fragwürdigen Service liegen laut IHK meist
zwischen 300 und 900 Euro.
Peter Solf vom Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität rät auf jeden Fall: "Nicht zahlen!" Die Unternehmen
sollten sich bei solcher Post erst einmal Klarheit darüber
verschaffen, ob und wem sie einen Auftrag erteilt haben. Die entscheidende
Frage sei: "Wer kann mir überhaupt etwas in Rechnung
stellen?"
Die einzigen Einträge, die Pflicht sind, sind
der im Handelsregister - eine Abrechnung erfolgt obligatorrisch - und
die daraus resultierende Veröffenntlichung im Bundesanzeiger
. Wer trotzdem auf einen Adressbuchschwindel hereingefallen ist,
dem empfiehlt der DSW, den Vertrag anzufechten und standhaft zu
bleiben. Endet die Sache vor Gericht, solle man einen Anwalt beauftragen,
rät Peter Solf. Infos und Tipps zum Thema geben
IHK und Polizei sowie der DSW: www.dsw-schutzverband.de. |