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News Deutsches Patent- und Markenamt warnt nachdrücklich vor unseriösen Geschäftspraktiken
Ron Taeuberts Aktivitäten in Deutschland

März 2000

DPMA warnt nachdrücklich vor unseriösen Geschäftspraktiken


Im Jahr 1999 warnte das DPMA über die Medien eindringlich vor den Machenschaften eines Unternehmens, das unter den Bezeichnungen "ZPR-Patentregister", "ZGMR-Gebrauchsmusterregister", ZMR-Markenregister" und ZDR-Datenregister" (mehr Info ) auftrat. Es verschickte Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 1 235,40 DM an die Inhaber gewerblicher Schutzrechte in ganz Deutschland. Die Daten der Rechnungsempfänger wurden offensichtlich den amtlichen Publikationen entnommen, zu denen das DPMA gesetzlich verpflichtet ist. Bei Empfängern, die mit dem patentamtlichen Verfahren nicht vertraut sind, entstand der Eindruck, es handele sich um eine amtliche Zahlungsaufforderung. Insgesamt sind dem DPMA rund 300 Fälle bekannt.
Das DPMA weist nochmals darauf hin, dass das Amt nichts mit diesen Rechnungen zu tun hat und die Rechnungsempfänger nicht zur Zahlung verpflichtet sind.
Bei der Vorgehensweise des Unternehmens aus dem Raum Frankfurt a.M. handelt es sich nicht nur um ein äußerst unseriöses Geschäftsgebaren. Letztendlich liegt nach Auffassung des DPMA Betrug oder zumindest Betrugsversuch vor. Deshalb hat das DPMA bereits im Sommer 1999 Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. haben offenbar dazu geführt, dass diese Machenschaften jedenfalls derzeit nicht fortgesetzt werden.

PRESSEBERICHTE
Ein Patent zur Geldbeschaffung zieht Kreise.
Frankfurter Rundschau | 05.07.1999
Vom Unterschied zwischen Offerte und Rechnung
Frankfuter Rundschau | 23.02.2001
Adressbuch-Betrüger vor Gericht
Saarbrücker Zeitung | 19.04.2003

Fragwürdige Post aus Zürich
Thüringer Allgemeine | 12.11.2005

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