05.07.1999
Von Iris Hilberth
Ein Patent zur Geldbeschaffung zieht Kreise.
Firma mit Briefkasten im Frankfurter Westend verschickt Scheinrechnungen an Erfinder.
Geschickt angestellt, kann sich Erfindungsgeist durchaus auszahlen. Das dachte sich wohl auch der Inhaber einer im Frankfurter Westend ansässigen Firma. Er gab ihr den Namen ZPR-Patentregister und schickte unter dieser Bezeichnung Zahlungsaufforderungen an Erfinder für die "Öffentliche Registrierung offengelegter Patentanmeldungen". Mit dem offiziellen Abdruck im Amtsblatt des Deutschen Patentamtes haben diese Rechnungen allerdings nichts zu tun.
"Die Firma reagiert sehr schnell nach unserer amtlichen Veröffentlichung mit ihrer Mitteilung und vermerkt auch alle Aktenzeichen", sagt der Leiter der Patentamt-Rechtsabteilung, Lutz van Raden. "So entsteht der Eindruck, diese Nachricht komme von Amts wegen." Dessen Gebühren sind jedoch mit der Zahlung von 100 Mark bei der Anmeldung des Patents 18 Monate vor der Veröffentlichung längst abgegolten und im Vergleich zu den von ZPR geforderten 1235,40 Mark auch "sehr moderat", betont van Raden. In den vergangenen zwei bis drei Wochen sei er wiederholt mit Fragen skeptischer Rechungsempfänger konfrontiert worden. Er schätzt die Zahl auf 20, glaubt aber, daß es eine hohe Dunkelziffer gebe, die anstandslos das Geld überwiesen habe.
Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt ist bereits informiert. "Es liegt eine Strafanzeige von einem Anwaltsbüro vor, das Verfahren ist offen", bestätigt Oberstaatsanwalt Job Tilmann. Die Strafverfolger vermuten, daß hinter dem Fall ein Beschuldigtenkreis steckt, der unter dem Titel ZHR-Datenregister bereits aktenkundig geworden ist. "Es war die selbe Aufmachung wie bei den Patenten", sagt Tilmann, nur daß eine "Firmeneintragung" berechnet wurde. Die Bauernfängerei hatte jedoch keine Konsequenzen. Das Oberlandesgericht stellte das Verfahren ein, da ein Betrug nicht eindeutich ersichtlich sei. Es handele sich bei den Schreiben lediglich um ein Angebot für die Aufnahmen in eine Datenbank, lautet deren Erklärung.
Dieses ist allerdings nur durch den kleinen Zusatz "Offerte" erkennbar. "Die Formulare sind so aufgemacht, daß eine Zahlungspflicht vorgetäuscht wird", sagt Peter Solf von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Derzeit laufe die Abmahnphase gegen ZPR-Patentregister, "und wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, werden wir die Sache in einem Verfügungsverfahren gerichtlich klären". Auch er weiß von jeder Menge ZPR-Rechnungen und spricht von "Massenvorgängen". "Was wir auf dem Tisch haben, ist nur die Spitze des Eisberges." Wer einmal überweise, verpflichte sich zu "ebenso unzulässigen" mehrjährigen Zahlungen.
Der Adreßbuchschwindel sei uralt, sagt Solf, und in den seltensten Fällen existiert tatsächlich eine Datei, "zumal die eh keinen Nährwert hätte". Die Frage, ob ZPR und ZHR tatsächlich zusammenhängen, könne derzeit nicht beantwortet werden. "Wir müssen gesondert vorgehen, aber es gab auch schon ein SGR-Gewerberegister mit der gleichen Masche", erinnert sich Solf, und immer stecke der gleiche Nachname mit verschiedenen Vornamen dahinter.
Die Firma ZPR oder auch ZHR ist bei der Frankfurter Westend-Adresse, mit der sie ins Handelsregister eingetragen ist, zumindest nicht anzutreffen. Die Herren seien gerade nicht da, heißt es am Eingang des großen Bürogebäudes, und eine Telefonnummer gäbe es auch nicht. Nur ein Postfach. Und eben eine Kontonummer in Bad Kreuznach. |