| Ist
das ein ausreichender Betrugsnachweis für den Staatsanwalt
? |
| Das
Problem |
strafrechtlich wird erst verfolgt, wenn die
Absicht (Betrug oder Wucher) nachgewiesen werden kann. Da aber
im Kleingedruckten - wenn auch versteckt - von der Kostenpflichtigkeit
die Rede ist, kann sich der Betrüger darauf herausreden,
dass er ja alles wahrheitsgemäß aufgeführt
hat und für die unsorgfältige Lesung der Betroffenen
nichts kann. dass er es gerade darauf abgesehen hat, dass so
etwas überlesen wird, muss erst bewiesen werden. Ein
Dilemma für den Staatsanwalt, dem mit nachfolgenden Hinweisen
vielleicht geholfen werden kann. |
| Das
Formular |
Die optische Aufmachung orientiert sich
streng an der Telekom - Farben pink und gelb, Grafiken und
Schrifttype - sogar die Formulierung "Ein Unternehmen
der TelDeMedia GmbH im Schriftzug der Telekom soll wohl die
Verwechslung mit dem oft gelesenen Unternehmen der
DeTeMedia GmbH initiieren |
TelDeMedia
GmbH benutzt die Hausfarben der Gelben Seiten der Schlueterschen
Verlagsanstalt Hannover.
Auch mithilfe der Schrifttypen
des Eintragsformulars für "Das Regionale Online" wird
der Eindruck erweckt, es handele sich hier um eine Tochterfirma
der Gelben Seiten der Telekom. Gelb und blau sind densitometrisch
identisch, die Unterschiede sind geringer als die zulässige
Drucktoleranz!
Um so nahe an das Original heranzukommen, muss man
es schon darauf abgesehen haben. Eine Farbe derartig genau nachzumischen
ist äußerst problematisch.
Da man für strafrechtlich
nachweisbaren Betrug die Absicht nachweisen muss sei das
hier festgestellt: Oder gibt es gar ein U- Boot in der Schlueterschen
Verlagsanstalt??? |
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Das Internetverzeichnis |
Auch hier der Versuch, die Telekom Täuschung
fortzuführen - auf gelbem Hintergrund die blaue Grafik
einer Deutschland Karte - und natürlich die Telekom Schriftzüge...
(Jan 04) Die absolute Wertlosigkeit ergibt sich nicht nur aus dem
mangelhaften Funktionieren (ewiges Warten auf Ergebnisse) sondern
auch daraus, dass außer Namen nichts geboten wird - - Wer
soll denn sowas Sinnloses benutzen ? - klickt man auf
einen Namen kommt "Der Teilnehmer hat
leider noch nicht seine Daten freischalten lassen! Wenn er eine
Telefonnummer besitzt, rufen Sie ihn doch einfach an und weisen
Sie Ihn darauf hin. Danke!"
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Betroffenen-Reaktion
|
"...Sollte unser Verlag auf der Website
des Online-Branchenverzeichnisses auftauchen, das m. E. geschäftsschädigende
Hinweise und eine Aufforderung zur Störung des Betriebsfriedens
enthält, haben wir rechtliche Schritte angekündigt..." |
| Die
Hintermänner |
| Das Internetverzeichnis wurde registriert
unter der Adresse DeNet Media GmbH - Pfaennerhoehe
65 - D-06110 Halle - Ansprechpartner: Elisa
Carquejeiro . Die DeNetMedia
GmbH wiederum ist ein alter Bekannter in Sachen Adressbuchschwindel - und dahinter steckt der Bernd
Erfurt Mehr
Infos hier Herr
Erfurt weiß sicher von der betrügerischen Aufmachung
seiner Formulare (dank Abmahnung z. B.) - nur für den
Staatsanwalt ist sowas kein "Absichts"-Nachweis? |