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TelDeMedia GmbH (Martin Richter ) - s.a. DeNetMedia GmbH Bernd Erfurt

Ist das ein ausreichender Betrugsnachweis für den Staatsanwalt ?
Das Problem
strafrechtlich wird erst verfolgt, wenn die Absicht (Betrug oder Wucher) nachgewiesen werden kann. Da aber im Kleingedruckten - wenn auch versteckt - von der Kostenpflichtigkeit die Rede ist, kann sich der Betrüger darauf herausreden, dass er ja alles wahrheitsgemäß aufgeführt hat und für die unsorgfältige Lesung der Betroffenen nichts kann. dass er es gerade darauf abgesehen hat, dass so etwas überlesen wird, muss erst bewiesen werden. Ein Dilemma für den Staatsanwalt, dem mit nachfolgenden Hinweisen vielleicht geholfen werden kann.
Das Formular

Die optische Aufmachung orientiert sich streng an der Telekom - Farben pink und gelb, Grafiken und Schrifttype - sogar die Formulierung "Ein Unternehmen der TelDeMedia GmbH im Schriftzug der Telekom soll wohl die Verwechslung mit dem oft gelesenen Unternehmen der DeTeMedia GmbH initiieren

TelDeMedia GmbH benutzt die Hausfarben der Gelben Seiten der Schlueterschen Verlagsanstalt Hannover.
Auch mithilfe der Schrifttypen des Eintragsformulars für "Das Regionale Online" wird der Eindruck erweckt, es handele sich hier um eine Tochterfirma der Gelben Seiten der Telekom. Gelb und blau sind densitometrisch identisch, die Unterschiede sind geringer als die zulässige Drucktoleranz!
Um so nahe an das Original heranzukommen, muss man es schon darauf abgesehen haben. Eine Farbe derartig genau nachzumischen ist äußerst problematisch.
Da man für strafrechtlich nachweisbaren Betrug die Absicht nachweisen muss sei das hier festgestellt: Oder gibt es gar ein U- Boot in der Schlueterschen Verlagsanstalt???
Das Internetverzeichnis
Auch hier der Versuch, die Telekom Täuschung fortzuführen - auf gelbem Hintergrund die blaue Grafik einer Deutschland Karte - und natürlich die Telekom Schriftzüge...
(Jan 04) Die absolute Wertlosigkeit ergibt sich nicht nur aus dem mangelhaften Funktionieren (ewiges Warten auf Ergebnisse) sondern auch daraus, dass außer Namen nichts geboten wird - - Wer soll denn sowas Sinnloses benutzen ? - klickt man auf einen Namen kommt "Der Teilnehmer hat leider noch nicht seine Daten freischalten lassen! Wenn er eine Telefonnummer besitzt, rufen Sie ihn doch einfach an und weisen Sie Ihn darauf hin. Danke!"

Betroffenen-Reaktion
"...Sollte unser Verlag auf der Website des Online-Branchenverzeichnisses auftauchen, das m. E. geschäftsschädigende Hinweise und eine Aufforderung zur Störung des Betriebsfriedens enthält, haben wir rechtliche Schritte angekündigt..."
Die Hintermänner
Das Internetverzeichnis wurde registriert unter der Adresse DeNet Media GmbH - Pfaennerhoehe 65 - D-06110 Halle - Ansprechpartner: Elisa Carquejeiro . Die DeNetMedia GmbH wiederum ist ein alter Bekannter in Sachen Adressbuchschwindel - und dahinter steckt der Bernd Erfurt Mehr Infos hier   Herr Erfurt weiß sicher von der betrügerischen Aufmachung seiner Formulare (dank Abmahnung z. B.) - nur für den Staatsanwalt ist sowas kein "Absichts"-Nachweis?

Der Geldeintreiber
Hermann Schiessl
Dezember 2003 Mit was für kleinen schmutzigen Tricks dieser Herr arbeitet
Dass er am 24 Dezember Mahnbriefe rausschickt - mit Kostennote - hat nichts damit zu tun, dass er jemanden "das Fest" verderben will. Dahinter steckt das einfache Kalkül, dass in den nächsten Tagen alle Büros dicht sind - die meisten haben ja bis zum 7. Januar geschlossen - kleine Weihnachtsferien...   Nicht aber Herr Schiessl - bei einer Fristsetzung bis zum 3. Januar hält er die Schamfrist von 7 Tagen ein - und so ist der Psychodruck in diesen Tagen besonders heftig...
Wolfgang Gierk
Februar 2004  Jetzt betätigt sich Wolfgang Gierk  als Geldeintreiber - Mehr Infos zu diesem netten Herrn hier
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