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Infos zu GS Medien & Verlags GmbH
Keinerlei
Gewähr für Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität (212 |
| Die Masche: Arbeitet mit der Heller Masche |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| GS Medien & Verlags GmbH |
| Alte Münchner Strasse 59 a, 85774 Unterföhring, Tel: 089 / 9952929-0 Fax: 089 / 9952929 -29 GF: Gerhard Sill |
| Die Firmengeschichte in Zahlen |
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| Das Internetverzeichnis |
| www.businessregional.net |
Abfrage 18. Mai 2008 Sucht man bei Google nach einem "Branchenbuch", taucht das businessregional.net weit und breit nirgendwo auf. Gescheitert sind wir auch bei den Begriffen "Branchenverzeichnis" und "Gelbe Seiten" - den drei wohl gängigsten Suchbegriffen (nach Seite 5 der Ergebnisliste gaben wir jedesmal auf). Wer bitte kommt schon auf die Idee, nach "businessregional" zu googeln?? |
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Der Empfänger des Formulars nimmt an, es handele sich um einen Eintrag im offiziellen Branchenbuch - Die Daten sind im Formular ja schon voreingetragen - wohl eine Überprüfung der Korrektheit der Daten (Korrekturabzug) - und unterschreibt.
Unter den Daten steht fett "Wichtig! Ergänzen Sie unbedingt Telefon- und Faxnummer!" Dass der Eintrag kostenpflichtig ist, steht gut versteckt irgendwo mitten im kleingedruckten Fließtext. Der Grundpreis beträgt pro Jahr 834 Euro bei einer Laufzeit von 2 Jahren. |
Die GS Medien & Verlags GmbH benutzt ein Formular, das wohl
das schon vor Jahren inhaltsgleich von Oliver Heller Oliver Heller verwendet wurde. Der
"Branchenbuch" Trick wird von vielen Firmen verwendet, hinter
denen Oliver Heller vermutet werden kann, auch wenn er dort weder
Geschäftsführer noch Gesellschafter ist. Zuletzt tauchte das Formular im Herbst 2007 in der Schweiz auf, wo es von der Webclick GmbH versandt wurde. |
| Inkassomethoden |
| Als Geldeintreiber betätigt sich die Atlas Inkasso, Heilbronn. |
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht." |
| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Wenn noch nicht
gezahlt wurde, aber angeblich ein Auftrag erteilt wurde |
Sie sollten nicht den Kopf in den Sand stecken sondern reagieren
- vor allem mit einer
Anfechtung
wegen arglistiger Täuschung - hier ein Musterschreiben, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten. |
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
| Wenn gezahlt wurde |
Im Falle von
Mahnungen beim DSW nachfragen, ob dieses Formular ,bereits mit einer Unterlassungserklärung oder Urteilen
belegbar ist.
Geld
zurück fordern (mehr Info hier>>>), eine Feststellungsklage erheben.- Strafanzeige wegen Betrug erstatten. |
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| Die
Bankkonten |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
September 2008 Commerzbank BLZ 700 400 41 KTO 290 290 600
Mai 2008 Oberbank, BLZ 701 20 700 KTO 154 110 30 14 |
| Erfahrungsberichte |
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über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie anderen!... | Kontakt | Erfahrungsberichte |
Die
juristische Lage |
AG München 122 C 18593/08 und
AG München 264 C 18523/08 - Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München ist rechtskräftig, nachdem der GS Medien & Verlags GmbH seinen hiergegen erhobenen Einspruch zurück genommen hat. (siehe Beschlüsse des AG München) Das Urteil war im August 2008 ergangen, da der GS Medien & Verlags GmbH seine Verteidigungsbereitschaft nicht fristgerecht angezeigt hatte und das Gericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen war, dass dem GS Medien & Verlags GmbH keine Zahlung schuldet. Die Einspruchsrücknahme zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München ist dahingehend zu verstehen, dass der GS Medien & Verlags GmbH offensichtlich eingesehen hat, dass er keine Chance hatte, den Rechtsstreit noch zu gewinnen. Erstritten von Rechsanwalt Edelmaier, 67059 Ludwigshafen |
| Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen |
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr
dazu hier |
Juni 2008 GS Medien & Verlags GmbH verzichtete auf Forderung, nachdem eine Betroffene ihren Wirtschaftsverband eingeschaltet hatte. Hier das Musterschreiben des Wirtschaftsverbands. Eine Angestellte der betroffenen Firma hatte ohne Bevollmächtigung das Formular ausgefüllt und zurück gesandt. |
| Die Infrastruktur |
| Mitarbeiter |
| Telefonisch meldet sich ein Herr Hirzinger (oder so ähnlich) |
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