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Infos zu ZRH - Zentral - Register für Handels- und Brancheneintragungen deutscher Unternehmen
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Die Masche: verschickt rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS
8. Oktober 2008 Bundesgericht (6B_272/2008/sst): Das Versenden rechnungsähnlicher Angebotsschreiben ist eine Widerhandlung gegen Art. 3 lit. d UWG Zum Urteil
11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info

ZRH Zentral-Register für Handels- und Brancheneintragungen deutscher Unternehmen

Adresse neu
Postfach 1941, 67509 Worms Scheidtstraße 28, 67547 Worms
Kontakt Telefon: 06241-9773415; Fax: 06241-9773429 email: info@zrh-zentral-register-handel.de und info@branchen-und-mehr.de
Handelsregister AG Mainz, HRB 40251
Geschäftsführer Elfriede Fischer *29.12.1939, Worms
  ZRH und BUM sind laut AGB's Geschäftsbereiche der Spektrum 24 GmbH, der innovative Verlag
Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse
www.zrh-zentral-register-handel.de registriert von Rudolf Fischer, Julius-Leber-Str. 29, 67551 Worms
www.branchen-und-mehr.de Rudolf Fischer, Julius-Leber-Str. 29, 67551 Worms
Methode
Das Trickformular
Formularmuster Oktober 2007 Beiblatt zum Formular August 2008 Erfahrungsberichte
Rechnungstrick Verschickt rechnungsähnlich aufgemachtes Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein (vom BGH verboten!! (Urteil) - Das Formular bezieht sich allgemein auf die Handelsregistereintragung des Empfängers, oben rechts soll ein Geschäftszeichen und der Hinweis "bei Korrespondenz und Zahlung bitte stets angeben" beim Empfänger den Eindruck erwecken, es handele sich um eine Rechnung für ein offizielles Register. Der Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt, findet sich im Fließtext.

Aus den AGBs: "Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. NACH Zahlungseingang beginnt die Laufzeit des Vertrags und die gesetzlich geregelte Widerspruchsfrist der Vertragspartner" - klar, denn der "Vertrag" kommt ja erst mit der Zahlung zustande. Kosten: 517,65 Euro brutto (Oktober 2007)
Das rosafarbene Beiblatt verstärkt den Anschein, es handele sich um eine offizielle Rechnung.
Die Inkassomethode
Argumente der ZRH, wenn jemand sein Geld zurück will
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn Sie ein Formular bekommen haben?
Wenn Sie so ein Formular bekommen haben: Nicht in den Papierkorb werfen! Informieren Sie den DSW (Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.)
Gegen die ZRH hat der DSW vor einigen Jahren bereits einen Unterlassungstitel erwirkt. Warnungen vor der ZRH gab es auch schon vom Bundesanzeigerverlag BAV
Sie sollten sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf das BGH-Urteil. Damit helfen Sie vielen Betroffenen.

Was tun, wenn Sie reingefallen sind?
Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf das BGH-Urteil. Damit helfen Sie vielen Betroffenen.
Gegen die ZRH hat der DSW vor einigen Jahren bereits einen Unterlassungstitel erwirkt. Warnungen vor der ZRH gab es auch schon vom Bundesanzeigerverlag BAV
Sie sollten sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Fordern Sie, wenn Sie reingefallen sind, bereits gezahltes Geld zurück mehr Info
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info

Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT Erfahrungsberichte
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier. - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Juli 2008 Deutsche Bank BLZ 54570024 KTO 370 31 21

Juristisch
Das Versenden rechnungsähnlicher Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein ist verboten. In diesem Zusammenhang kam es in vergleichbaren Fällen schon zu Verurteilungen. Damit aber die Staatsanwaltschaft aktiv werden kann, sollte jeder, der so ein Formular bekommt, Anzeige erstatten
Hier eine kleine Übersicht über strafrechtliche Schritte gegen Adressbuchbetrüger
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
Liste der gewonnenen Prozesse Zitate aus Urteilsbegründungen
Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.
Auf Vergleichsangebote sollte man sich auf keinen Fall einlassen! Nehmen Sie sich einen erfahrenen Anwalt (siehe Anwaltsliste) und fordern Sie gezahltes Geld zurück.
Bei dem von der ZRH verwendeten Formular handelt es sich um ein rechnungsähnliches Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein. Diese Masche wurde vom BGH schon vor Jahren verboten
Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück! (mehr Info)
Beispiele für gewonnene Geld-zurück-Klagen gegen andere Firmen, die ebenfalls mit rechnungsähnlichen Angebotsschreiben abzockten
April 2007 Rechtsanwalt Schling, Münster (siehe Anwaltsliste) gewinnt Geld-Zurück-Klage gegen VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft
"...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor " (AG Charlottenburg/ 218 C 657/06) zum Urteil pdf
Januar 2007 VNM Medien GmbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen (AG Charlottenburg 07 213 C 593/06
"...Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass bei sehr sorgfältigem Lesen der durch sie erregte Irrtum vermeidbar ist. Dies ist aber auch beispielsweise bei angeblichen Gewinnmitteilungen, die an eine Bestellung geknüpft werden, dem sog. Phishing oder dem sog. Enkeltrick der Fall, die dennoch alle den Tatbestand des Schwindeles und damit auch zugleich der arglistigen Täuschung erfüllen..."
November 2006: Rechtsanwalt Thamm, Mannheim, gewinnt Feststellungsklage gegen MV Medien Verlagsgesellschaften
Das AG Hamburg "ist des Weiteren davon überzeugt, dass die Beklagte die Täuschungshandlung auch arglistig beging. Allein die vorbeschriebene Gestaltung des Vertragsangebotes der Beklagten und deren offenbar regelmäßige Verwendung im Geschäftsverkehr lässt auf eine systematische und zielgerichtete Täuschungshandlung der Beklagten schließen..." zum Urteil als pdf
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