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Firmenübersicht Branchenverzeichnis B.v - Media & Verlagsservice Worms
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VORSICHT BETRUG!
Die Masche:
verschickt per Fax eine Variante des Henghuber-Formulars |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
| 11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info |
| 2008 Achtung: Ähnlich klingende Scheinfirma BV Media Service mit rechnungsähnlichen Formularen in Deutschland aktiv! |
09.05.2008 Wirtschaftsblatt.at: Wie sich Firmen vor dubiosen Adressverlagen schützen können mehr Info  |
07.04.2008 HEROLD warnt vor "kostenloser" Eintragung in ein Branchenverzeichnis mehr Info  |
März 2008 Jetzt auch in Österreich aktiv!
HEROLD warnt vor "kostenloser" Eintragung in ein Branchenverzeichnis |
November 2007 Das Internetverzeichnis heißt jetzt www.dergelbeindex.de |
Oktober 2007 Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Betrug mit Einträgen ins Branchenbuch Pressebericht |
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seit ca. Februar 2007 Branchenverzeichnis Bv versendet Formulare per Fax
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| "Eintragung ins Branchenverzeichnis" - weitere Angaben über den Versender der Offerte fehlen auf dem Formular |
| Media Service |
Formularaussender März 2008
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| "Eintragung ins Branchenverzeichnis" - weitere Angaben über den Versender der Offerte fehlen auf dem Formular |
| Media & Verlagsservice |
Rechnungssteller Mai 2007
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| Postfach 23 50 in 67513 Worms - Empfänger ist unter dieser Adresse nicht zu ermitteln! (siehe Erfahrungsbericht) St.Nr. DE 244 89 44 19, Tel 01577-235 87 67, |
| Kein Handelsregistereintrag unter diesem Firmennamen, kein Geschäftsführer auf dem Formular angegeben. |
| Public Affairs Treuhandbüro & Büroservice |
Rechnungssteller Januar 2008
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mehr Info |
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| Bahnhofstr. 2, (Postfach 38 02), 55028 Mainz, Tel: 01577 / 65 535 16 - email: publicaffairs@web.de |
| Die Formulare |
| Formularmuster vom März 2007 | Formularmuster NRW vom Dezember 2007 | Formularmuster Österreich März 2008 | |
| Aktivitäten |
| ab ca. Februar 2007 | ab Dezember 2007 |
Die Faxnummern, an die man unterschrieben zurückfaxen soll, sind bei verschiedenen Anbietern angemietet - Die Bundesnetzagentur sieht sich daher in diesem Fall nicht zuständig. |
August 2007 Das Rückfax für den Eintrag ins Branchenverzeichnis Niedersachsen soll an 0511 / 93697-1057 - Die Faxnummer gehört zu einem Nummernpool. Der Anschluss dieser Rufnummer
läuft auf die fax.de GmbH, Bei den Kämpen 10, 21220 Seevetal-Ramelsloh ( http://fax.de/ ) |
| September 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern an die Nummer 0381 / 660 970 10 |
| September 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Berlin an die Nummer 030 / 340608329 |
| Dezember 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis NRW an die Nummern 0211-17 60 60 40 und 0221-165 37 012 |
| Dezember 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Hamburg an die Nummer 030-340 608 723 |
| Januar 2008 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis NRW an die Nummer 03222 - 12 79 330 |
| März 2008 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Bayern an die Nummer 03222 - 14 06 785 |
| März 2008 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Österreich an die Nummer 01 - 253 033 301 05 |
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| Die Impressi der unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse |
| Im Impressum des Adressverzeichniss www.yellow-search24.de stehen im August 2007 folgende Scheinfirmen |
Im Impressum des Adressverzeichniss www.dergelbeindex.de stehen im Dezember 2007 folgende Firmen |
SW Verlags Group
Druckmedien Held - Frankfurt
Teinze Marketing - Dresden
Media & Verlagsservice - Worms
Hartmann Verlags GmbH - Wiesbaden |
SW Verlags Group
Druckmedien Kaiser - Berlin
Seling Productions - Mannheim
Media & Service - Stuttgart
Medien Verlags GmbH - Karlsruhe |
| Zu keiner der Firma gibt es einen Handelsregistereintrag |
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Dezember 2008 Die Datenbank scheint im Dezember noch die gleiche zu sein wie im August 2007. Nur Domainname und Impressum scheinen verändert worden zu sein. |
| Juni 2008 dergelbeindex.de existiert nicht mehr, jetzt findet man die Datenbank unter dergelbeindex.com, die Registrierung erfolgte anonym. Der Serverstandort von dergelbeindex.de war Frankfurt (Beleg) |
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| Erfahrungen und Gegenwehr |
| Wenn Sie unterschrieben haben |
Allgemein
Das ganze Angebot ist von vorne bis hinten Schwindel, deshalb auf gar keinen Fall zahlen!
Da die Hintermänner ganz offensichtlich unerkannt bleiben wollen, werden Sie kaum etwas zu befürchten haben, wenn Sie die Rechnung nicht zahlen. |
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
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Österreich
Erstatten Sie Anzeige, informieren Sie die Bank der dubiosen Firma mit der Bitte um Kontosperrung, wenden Sie sich an den Schutzverband, Ihre Wirtschaftskammer. Kontaktadressen in Europa
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| Auch wenn Sie nicht reingefallen sind |
Nicht in den Papierkorb werfen, sondern Anzeige wegen versuchten Betrugs erstatten.
Auch wenn Sie nicht darauf reingefallen sind: falls Sie ein Formular zugefaxt bekommen haben, sollten Sie eine einstweilige Verfügung wegen Zusendens von Werbefaxen erwirken. (siehe unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden?)
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| Die Bankkonten |
Juni 2007 Postbank Köln BLZ 370 100 50 KTO 362 443 500
Eine Möglichkeit, den Betrügern auf die Spur zu kommen, sind die Bankkonten. Bitte informieren Sie uns über neue Bankkonten, damit wir diese veröffentlichen können. |
| Die
juristische Lage |
| Zitate aus Urteilen |
Amtsgericht Rostock - 23 Ls 567/06 - 418 Js 13098/06 StA HRO ---- Herbert Rossa / MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft
...dass zur Aufnahme in das regionale Branchenverzeichnis im Internet der "MR GmbH" darum gebeten werde, das Angebot nach entsprechender Überprüfung und durch dessen Rücksendung an die "MR‑GmbH" anzunehmen, ist dadurch die Unwahrheit bereits expressis verbis zum Ausdruck gebracht worden. Es konnte nämlich festgestellt worden, dass sämtliche Unternehmen, denen das vorliegende Angebotsschreiben durch die "MR‑GmbH" zugesandt worden ist, schon längst bei der Erstellung des Branchenverzeichnisses darin ohne ihr eigenes Zutun mit ihren persönlichen (Grund)daten aufgenommen worden waren. Folglich bedurfte es zu einer Aufnahme in das Branchenverzeichnis der "MR‑GmbH" keiner weiteren Angebotsannahme durch die Angeschriebenen...
...Danach ist eine Täuschung also auch dann gegeben, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten mit erklärt, wobei insoweit dann nicht auf die Einzelmerkmale einer Erklärung, sondern auf deren planmäßig erweckten Gesamteindruck der Aufmachung abzustellen ist.... |
LG Köln - 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07 --- DPM Presse- und Medienverlags GmbH
...Es ist (...) für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagten ihrerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288)
Die Bestimmung des § 123 BGB verfolgt ersichtlich das Ziel, ein auf Arglist und Täuschung beruhendes Geschäftsgebaren in aller Regel die Rechtswirkung zu nehmen. Es muss mithin auch derjenige anfechten können, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat (BGH NJW-RR 2005, 1082, 1083). Mit anderen Worten: soweit der Irrtum beim Kunden durch ein rechtserhebliches Täuschungsverhalten der Klägerin ausgelöst worden ist, so scheitert die Möglichkeit zur Vertragsanfechtung nicht daran, dass der Irrtum der Beklagten auch auf eigene Fahrlässigkeit im Umgang mit Werbepost beruht....
c) Vorliegend führt die Gesamtschau der Umstände nicht nur zur Annahme einer von der Klägerin in Kauf genommenen, sondern zu einer klägerseits sogar beabsichtigten Täuschung der von ihr angeschriebenen Unternehmen. Bereits der Text, der Aufbau und die konkrete Gestaltung des "Eintragungsangebots" legen diesen Schluss nahe.... |
zur Urteilssammlung |
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr Infos >>> |
124 OWiG Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
- das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
- eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. |
Allgemeine Themen
14.12.2007 Anonymer Adressbuchbetrüger versucht durch Drohbrief an Dr. Peter Niehenke, die Redaktion Verbraucherabzocke zur Aufgabe zu zwingen (mehr Info)
Oktober 2003 11
Monate Haft für "Adressbuchbetrug" - Auch "Strohleute" haften als Betrüger |
Infrastruktur |
Vermutlich sind hier alte Bekannte am Werk, die unter allen Umständen unerkannt bleiben wollen und daher Firmen, Adressen, Telefonnummern usw. fälschen. Ein Grund könnte sein, dass es sich um bereits vorbestrafte Betrüger handelt. (siehe Strafrecht) |
| Worms |
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