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Marktplatz-Deutschland.de AG / Calov Internet AG -
www_Calov-internet-ag.de
(185
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Zeugen
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
| 16.09.2009 Marktplatz-Deutschland AG verliert am AG Bitterfeld-Wolfen (7 C 527/09). |
| 28.08.2009 Marktplatz-Deutschland.de AG verliert am AG Stuttgart (12 C 2647/09), da sich aus dem Rückfax kein eindeutiger Hinweis auf einen wirksamen Vertragsabschluss ergebe. Es sei kein eindeutiger Hinweis darauf, dass bei einer Ergänzung oder Änderung ein kostenpflichtiger Eintrag bestellt werden solle. Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim (Urteil) |
| Januar 2009 Calov Internet AG verliert am AG Köln 114 C 233/08 |
Juni 2007 Stimme.de: Stadtverwaltung distanziert sich von Marktplatz-Webseite mehr Info |
Dezember 2005 AG
Böblingen - Calov Internet AG hat keinen Anspruch auf
Zahlung, da das Angebot mehrdeuig formuliert ist - ein kostenloser Grundeintrag
und kostenpflichtige Zusätze nicht deutlich getrennt und herausgestellt
wurden - erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim, zum Urteil |
| Marktplatz-Deutschland.de AG |
Adresse |
Gewerbestr. 12, 71144 Steinenbronn |
| Kontakt |
Telefon: 07157-53490
Telefax: 07157-534935 |
| Handelsregister |
AG Stuttgart HRB 245283 |
| Hauptaktionäre |
Calov, Waltraud, geb. Haubold (10 %), Calov, Andreas (57 %), Calov, Iris, geb. Schröpfer (16 %), Calov, Oliver (8 %), Calov, Jens (8 %) |
| Aufsichtsrat |
Iris Calov, Jens Calov |
| Vorstand |
Oliver Calov |
| Die Gesellschaft hieß bis 2008 |
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| Calov
Internet AG |
Adresse |
Gewerbestr. 12, 71144 Steinenbronn |
| Kontakt |
Tel.:
07157-5349-0, Fax: 07157-536216 www_Calov-internet-ag.de; kostenloses Rückfax an 0800-0835384 |
| Handelsregister |
AG Stuttgart HRB 245283 |
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| Das Internetverzeichnis |
| www.Marktplatz
-Luckenwalde.de - Marktplatz-Reutlingen.de - Marktplatz-Ueberlingen.de |
| Methode |
| Die Methode |
Nachdem man seine Unterschrift geleistet hat im Irrtum, Dank Irreführung
oder Dank arglistiger Täuschung ( siehe
AG Böblingen), erhält man erst einmal eine
Auftragsbestätigung / bei der sind die Preise noch für 1 Monat aufgeführt, 2
Tage später kommt die Rechnung mit Preisen für 3 Monate, wodurch ein paar Hunderter
zusammen kommen. |
| Erschrocken faxt man zurück: nein danke - und erhält ein freundliches
Schreiben, dass ein Rücktritt nicht möglich sei ("...müssen wir Ihnen leider mitteilen..."
) Gisela Katzer von der Kundenbetreuung tut einem
richtig leid. |
| Man widerspricht entsprechend der Widerspruchsklausel im "Vertrag" und
erhält wieder von Frau Katzer die traurige Mitteilung, dass diese Klausel nur
für Verbraucher - nicht aber für Gewerbetreibende - gilt. Mit einer kleinen
Belehrung, wer als Verbraucher und wer als Gewerbetreibender gilt. |
| Es folgt
die Erinnerung, die Mahnung.. . man erinnert daran, dass man storniert habe -
vergeblich! Dann kommt der Klops: |
| Eine Rechnung für 12 Monate - weit über 1000 Euro - und dann geht'
s erst richtig
los: Inkassoverfahren etc - das nimmt nie ein Ende. |
| Hier hilft nur sofortige Anfechtungserklärung, vorsorgliche Kündigung mit sofortiger
Wirkung, Feststellungsklage über die Ungültigkeit des Vertrags. |
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| Das Formular |
Unklar
und unübersichtlich - Als Fax kommen Seite 1 und Seite 2 - auf Seite
1 ist von Kosten natürlich nicht die Rede - im Gegenteil:
"...Der Grundeintrag mit allen wichtigen Daten ist natürlich kostenlos..." ( siehe
Beispiel von 2003) |
| Seite
2 ist dann das "kostenlose Rückfax". Was tatsächlich
am Ende an Forderungen auf das Opfer zukommt, ist nicht zu erkennen
- so werden bei dem wiedergegebenen
Beispiel am Ende 1.238, 88 Euro für 1 Jahr gefordert - |
| In der
Auftragsbestätigung - die nach dem Rückfax verschickt wird - wird
nur ein Auftrag für 89 Euro bestätigt
- erst aus einem Textzusatz unter der Auflistung des Auftrags ergibt
sich: " Die Abrechnung erfolgt für das laufende Kalenderjahr im
voraus". |
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| Ist Calov nun ein Betrüger - oder
ein schlauer Geschäftsmann? |
Wer unter so etwas seine Unterschrift gibt, tut
es natürlich
in dem Glauben, dass die
Welt aus ehrlichen Menschen besteht und stellt sich nicht vor, dass hier überall
Fallen eingebaut sind. |
| Eine Firma, die ihrem "Vertragspartner" nicht
klar und deutlich sagt, was auf ihn zukommt, ist unserer Ansicht
nach unseriös und hat es darauf abgesehen, diesen Vertragspartner
hereinzulegen. |
| Die Verantwortung für das Erkennen versteckter
Bedingungen auf den Gewerbetreibenden abzuschieben zeigt eine üble
Moral, die jeden Geschäftsverkehr "auf Treu und Glauben" unmöglich
macht. |
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| Die Inkassomethode |
| wir bitten um Infos |
| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Wenn Sie sich reingelegt fühlen |
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| Informieren
Sie den DSW -
Ihre IHK (Rechtsabteilung) und kucken sie einmal hier was
sonst noch möglich ist |
| Schreiben sie eine Anfechtungserklärung = siehe
Musterschreiben - Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück (mehr Infos hier) |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
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| Erfahrungsberichte |
Informieren Sie diese Info Seite über
die Aktivitäten der Firma, über Namen und Methoden - beschreiben Sie den Vorgang, wie Sie reingelegt
werden sollten. |
| Damit helfen Sie uns und anderen! |
Kontakt |
Erfahrungsberichte |
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| Die
Bankkonten |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. |
| Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
| Juli 2009 Vereinigte Volksbank Sindelfingen BLZ 603 900 00 KTO 685220001 |
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| Juristisch |
| 16.09.2009 Marktplatz-Deutschland AG verliert am AG Bitterfeld-Wolfen (7 C 527/09). |
Die Firma bot "ausdrücklich die kostenlose Veröffentlichung bereits angegebener Daten...an...
Durch die Bitte um Änderung und die unmittelbar nachfolgende Anpreisung "1. Suchbegriff kostenlos" musste der durchschnittliche Vertragsschließende...schließen, dass er ein zusätzliches Suchmerkmal kostenfrei angeben konnte..." |
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"wäre es Sache der Klägerin gewesen, zur Ausschließung der objektiven Eignung des Formulars zur Irreführung durch ein transparentes Beispiel in dem Formular klarzustellen, welcher mögliche sogenannte Grundeintrag tatsächlich kostenlos ist...." - das AG Köln teilt ausdrücklich nicht das Ergebnis des OLG Celle: "...Hiervon abgesehen liegen der Entscheidung nicht der gleiche Sachverhalt und die streitgegenständlichen AGB der Klägerin zugrunde..." |
| erstritten von Rechtsanwälte Wilde, Kaiser-Wilhelm-Ring 22, 50672 Köln |
| Urteil AG Böblingen - das AG Böblingen erkennt die Irreführung und urteilt, dass kein Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann. |
| Beschluss OLG Celle |
| Calov ist es merkwürdigerweise gelungen, einen Prozess zu gewinnen - und mit dem Urteil wird Calov sicherlich bei weiteren Opfern hausieren gehen, um die zur Zahlung zu überreden. Aber dieses Urteil bedeutet keine Änderung der Rechtsprechung! |
| Um dieses traurige Ereignis richtig zu würdigen, lesen Sie "Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee" |
| Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Dieses Urteil ändert gar nichts daran, dass die Vorgehensweise von Calov irreführend ist und ein Anspruch auf Zahlung nur in Ausnahmefällen durch ein Gericht bestätigt werden wird. Warum? |
| Hier gibt's mehr Info |
| Kommentar zum Urteil LG Lüneburg 5 O 4/07 vom 08. Oktober 2007. Calov hat einen Betroffenen auf Zahlung verklagt und gewonnen. |
| Im Urteil steht:"...noch ist deutlich gemacht worden, dass sie (die Betroffene) sich in einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum befunden hat..." |
Wieder einmal ist also nicht glaubhaft beschrieben worden, warum man sich geirrt hat. Wenn nicht die irreführenden Faktoren eines Formulars genau beschrieben werden, dann hat es keinen Zweck, dagegen vorzugehen. Man muss auch subjektive Gründe angeben, warum man sich geirrt hat (ich habe eine kostenlose Anzeige woanders laufen - ich habe ein ähnliches Angebot bereits kostenlos da und da, es ist üblich, dass die Grundeintragung kostenlos ist, dazu gehören im Internet auch Suchworte....) |
Es kommt aber noch schlimmer - |
"... in der Sache macht der Beklagte schlicht geltend, das Formular nicht ordnungsgemäß durchgelesen bzw. die Preisgestaltung nicht nachvollzogen zu haben...." |
Man muss begründen: Wenn erst einmal der Glaube erzeugt wird, man habe es mit einem kostenlosen Angebot zu tun, dann hält man den Rest für Routine. Wenn die Kostenlosigkeit an einer Stelle steht, die mehr Aufmerksamkeit erhält als die Beschreibung von eventuellen Kosten, dann ist das de fakto ein Verstecken der Kostenpflichtigkeit. |
Man muss andere Opfer kontaktieren und bestätigen lassen, dass es ihnen genauso ergangen ist.
Das Gericht muss es glauben können, dass die Art der Gestaltung regelmäßig zu einem Irrtum führt. Nur dann kann es den Irrtum anerkennen. |
Dazu kommt, dass vom Beklagten unhaltsame Behauptungen aufgestellt werden (ich hab das Kreuzchen nicht gemacht...) - wo doch das Fax zeigt, dass das Kreuzchen gemacht wurde. So etwas lieben Richter gar nicht. |
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Der Adressbuchverlag DPM Presse- und Medienverlag GmbH verlor am AG Wiesbaden, weil er in seinem Auftragsformular den Preis für einen Monat nannte, obwohl die Laufzeit tatsächlich 2 Jahre beträgt und der Betrag jährlich im voraus zu bezahlen ist: |
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..." |
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| Infrastruktur |
| Mitarbeiter |
| Sebastian Fink (Kundenbetreuung), Constanze De Biaslo (Kundenbetreuung), Gisela Hagen, |
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