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Infos zur FIM Fach- & Informationsmedien GmbH www.tourist-informationszentrale.info, www.deutsches-transportgewerbe.de, www.touristzentrale.info 
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Wie Herr Dr. Niehenke zur Zeit fertig gemacht wird Mehr Info |
| NEWS |
10.08.2007 AG Hamburg-Wandsbek weist Klage von Patrick Hewer / BGZ ab - es besteht kein Anspruch auf Zahlung (zum Urteil)
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Mai 2007 IHK Schwerin warnt vor Gewerbezentrale (Patrick O. Hewer) mehr Infos |
Dezember 2005 Der Fernsehsender MDR warnt vor Gewerbezentrale mehr Info |
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FIM Fach- & Informationsmedien GmbH  |
| CH-440.4.018.936-7, Konstanzer Strasse 9, CH - 8280 Kreuzlingen - Postanschrift: Rosenstraße 2, 10178 Berlin |
| Umsatzsteuer-Nr. 09408/00790 - Finanzamt Konstanz; Telefon +49 180-30 300 10 - Fax +49 800 800 43 00 - Geschäftsführer: Patrick O. Hewer (ab 03/2006) und Manuela Rickenbacher (ab 11/2007) |
| Stanislaw Sobieraj, wohnhaft in Drezdenko, Polen, war Geschäftsführer von 04/2006 bis 11/2007 |
Gesellschafter der Firma sind die IMB Internationale Medienbeteiligungsholding AG und Patrick Hewer |
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| Konstanzer Strasse 9,CH - 8280 Kreuzlingen ab Januar 2006 Mitglied mit Einzelunterschrift: Patrick O. Hewer; Die BDO Visura in St. Gallen (siehe auch IHZ GmbH ) ist Revisionsstelle der IMB |
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| Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse |
| www.tourist-informationszentrale.info |
www.deutsches-transportgewerbe.de |
www.touristzentrale.info |
| Methode |
| Die Methode |
Faxmasche - es wird am Telefon getan, als handele es sich einen Datenabgleich für einen bestehenden Auftrag mit der örtlichen, offiziellen Tourist-Information - siehe auch
Erfahrungsberichte |
| Das Formular |
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Nach dem Telefonanruf bekommt das Opfer ein offiziell wirkendes Fax zugeschickt. |
"wie soeben telefonisch besprochen..."blabla..."Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Verzeichnis unter www.touristzentrale.info geführt...." |
Im Absatz darunter steht, dass die Basisauskunft kostenfrei ist. Im nächsten Absatz heißt es dann "Grundeintrag inklusive aller oben genannten Leistungen sowie Ihrer Internetadresse mit Verlinkung, Angabe aller von Ihnen benannten Kommunikationsdaten, mit Infotext sowie Link zur Standortangabe im Stadtplan und automatischer Anfahrtsplaner. Der mtl. Servicebeitrag* für alle Zusatzleistungen beträgt zzgl. Ust. EUR 29,50. Der Satz "Grundeintrag inklusive aller...." erweckt den Eindruck, der Grundeintrag inklusive aller genannten Leisungen sowie Internetadresse, Infotext usw. sei mit der Basisauskunft gleichzusetzen.
Die Abkürzung mtl. soll natürlich darüber
hinwegtäuschen, dass MONATLICH fällig wird - also
jährlich 354,00 Euro netto. Erst im letzten Absatz erfährt man, dass der sogenannte "Servicebeitrag" jeweils für ein Jahr im voraus gilt.
Warum dann der Preis nicht gleich als Jahrespreis genannt wird ???
Laut AGB, die nicht mitgefaxt werden, sondern nur online einsehbar sind, läuft der Vertrag 2 Jahre und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. |
Im letzten Absatz behält sich die FIM vor, Bestellungen welche nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen, abzulehnen...
Siehe hierzu das Urteil AG Neu-Kölln, bei dem das Gericht zu dem Schluss kam, dass es sich lediglich um eine sogenannte invitatio ad offerendum handele, nicht um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages |
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| wir bitten um Infos - wer wird als Geldeintreiber aktiv? |
| Gewonnene
Prozesse als Argumente der Geldeintreiber |
| Erfahrungen und Gegenwehr |
| Allgemein |
| November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - Pressebericht Über die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. können Betroffene gegen unerlaubte Werbeanrufe vorgehen Merkblatt der Wettbewerbszentrale |
| Wenn Sie sich reingelegt fühlen |
Nichts zahlen! Stellen Sie Strafanzeige - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (Rechtsabteilung) und was sonst noch möglich ist. Stellen Sie Strafanzeige - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (Rechtsabteilung) und was sonst noch möglich ist
Fordern Sie von der GfW bereits gezahltes Geld zurück (mehr Info) |
| Die Bankkonten |
MUSTERSCHREIBEN KONTOSPERRUNG |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier.
wir bitten um aktuelle Infos zu aktuellen Bankkonten (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) |
| Oktober 2007 HypoVereinsbank BLZ 10020890 KTO 601983737 (Konto Februar 2008 immer noch aktiv!) |
| Informieren Sie das SECO - Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Effingerstrasse 1 - 3003 Bern - Schweiz mehr Info zur SECO |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
| Schreiben sie eine Anfechtungserklärung |
MUSTERSCHREIBEN ANFECHTUNG |
| Erfahrungsberichte |
Erfahrungsberichte - Informieren Sie diese Info Seite über
Namen, Adressen, Formulare, Prozesse, Methoden (Kontakt) |
| Juristisch |
Im Kern sind das von Hewer verwendete Formular und das von Ron Täuberts DPM Presse-
und Medienverlag GmbH gleich. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für das auf dieser Seite beschriebene Formular wichtig, auch wenn die FIM selbst gerne behauptet, redlich vorzugehen und die gesetzlichen Anforderungen sogar überzuerfüllen. |
| LG Wiesbaden 10 S 27/08 vom 10.12.2008 |
| DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am LG Wiesbaden. Das Urteil AG Wiesbaden wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde. |
| Urteil LG Köln Landgericht Köln, 9 S 139/07 gegen DPM / Ron Täubert vom 26.09.2007 |
"...Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189). Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein (BGH a.a.O.) Der Bundesgerichtshof hat dies an genannter Stelle für das Strafrecht ausdrücklich festgestellt. Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind....(7)" |
Urteil AG Neu-Kölln 15 C 263/07 vom 04.09.2007 gegen DPM / Ron Täubert |
In dem Schreiben...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte invitatio ad offerendum. Zum einen folgt dies daraus, dass sich die Klägerin in dem besagten Formularschreiben die Ablehnung von Eintragungsanträgen vorbehält, die nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen...Maßgeblich ist, dass die Klägerin die Rücksendung ihres vom Kunden unterschriebenen Anschreibens selbst als Antrag und nicht als Annahme bezeichnet und auch so verstanden haben will. Denn sie behält sich für besagte Fälle ja nicht den Rücktritt von einem bereits geschlossenen und sie verpflichtenden Vertrag, sondern die Ablehnung des Antrags vor.." |
| Webseiten der FIM: |
| Golf-guide-weltweit.de, Golfbag.de, Krankenhausverzeichnis.com, Inkassobuero.de |
| campingplaetze24.de ist eine Webseite der FIM - Domaininhaber ist im Februar 2009 Oliver Weyl |
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