DDoS ProtectionDiese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Derzeit schützt uns Blockdos.net (siehe neben stehendes Logo). Für den Fall, dass dieser Schutz mal nicht mehr genügen sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com). Wenn Sie an diese Adresse eine Email schicken mit dem Wort "Info" in der Betreffzeile, erhalten Sie umgehend eine automatisierte Antwortemail, in der Sie erfahren, wo die von uns bereit gestellten Informationen aktuell abrufbar sind.

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Infos zu www.Deutschland 24.de GmbH
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Die Masche: verschickt Varianten des DPM-Formulars, nachdem telefonisch zum Opfer Kontakt aufgenommen wurde
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Wie Herr Dr. Niehenke zur Zeit fertig gemacht wird Mehr Info


NEWS
April 2008 Richard Corbett, MEP: Ermutigende Nachrichten im Kampf gegen Adressbuchschwindel
10.08.2007 AG Hamburg-Wandsbek weist Klage von Patrick Hewer / BGZgewerbliches Internetmarketing e.K. ab - es besteht kein Anspruch auf Zahlung (zum Urteil)
11-2005 Handwerkskammer Schwerin bekommt Abmahnung, nachdem sie in einem Artikel über einen Beschluss des Landgerichts Hamburg gegen ID Medien Verlag berichtet hat mehr

11-2005 Der „ID-Medien-Verlag“ in Seevetal darf die Internetadresse deutsches-handwerk.de vorläufig nicht mehr betreiben mehr

15.09.2004 AG München 161 C 17453/04 Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben aus § 823 Abs. 1 wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. zum Urteil

www.Deutschland24 DE Gesellschaft für Veröffentlichung und Verbreitung touristischer Informationen GmbH gegründet Oktober 2002
(auch in Seevetal: Fotos 24.04.2007)
GF Albert Gruenbeck *02. 01. 1963
ab April 2008 Großmoorbogen 15, 21079 Hamburg AG Hamburg HRB 105025

März 2007 bis April 2008 Martin-Schleyer-Str. 7, 78464 Konstanz AG Freiburg HRB 700956
Der Umzug nach Süddeutschland im März 2007 könnte damit zusammenhängen, dass Doris Fraccalvieri und Patrick O. Hewer sich jetzt in der Schweiz niedergelassen haben.

Betriebsanschrift bisher: Uhlandstr. 45, 10719 Berlin + Europa Center, Tauentzienstr. 9-12, 10789 Berlin, juristischer Sitz war Seevetal (mehr Info) - www.Deutschland24.de ist ein "Produkt" von Doris Fraccalvieri und Patrick Oliver Hewer
Frau Marion Meiners hatte im März 2007 ihre Anteile (2000 Euro) an Doris Fraccalvieri und Patrick Hewer verkauft, da sie mit der Firma nichts mehr zutun haben möchte.

Methode
Der Trick
Masche wie bei BDP GmbH / touristenauskunft.info
Es wird telefonisch Kontakt mit dem Opfer aufgenommen wegen eines angeblich kostenlosen Eintrags. Dafür solle man ein Formular ausfüllen und unterschrieben zurückfaxen. siehe Erfahrungsberichte
Das Formular

Formularmuster Touristauskunft.de von 2007
Das offiziell wirkende Formular (hier überschrieben mit "Touristauskunft.de Reise- und Touristinformationen für Deutschland") enthält bereits voreingetragene Daten, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um die Weiterführung eines bereits bestehenden Auftrages. Im ersten Absatz wird man aufgefordert, die Grundauskunft zu prüfen und die erforderlichen Ergänzungen zum Grundeintrag vorzunehmen. Allein in diesem ersten Absatz kommt das Wort "Grundauskunft" dreimal vor.
Die monatlichen Kosten für diese "Servicepauschale" von 24,- Euro sind im Fließtext versteckt.
Den AGB's auf www.deutschland24.de ist übrigens zu entnehmen, dass der "Vertrag" eine Laufzeit von zwei Jahren hat und sich automatisch um jeweils 1 weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Auf dem Formular ist davon keine Rede!
Mehr Info zum Formular

Das unserer Ansicht nach wertlose Adressenverzeichnis Stand 2007

www.touristauskunft.de - Deutsches Hotelverzeichnis - Touristauskunft Deutschland - Heidelberg: 14 Hotels
Die Suche nach einem bestimmten Hotel, in dem man gerne ein Zimmer buchen würde, ist nicht möglich. Die Suchmaske bietet nur die Möglichkeit, nach einer bestimmten Stadt bzw. nach einem Bundesland zu suchen. In der Ergebnisliste kommt dann alles durcheinander daher, von Hotels über Bars, Restaurants, Ferienwohnungen, Campingplätzen usw.. Die Resultate werden auch nicht alphabetisch sortiert angezeigt, was die Suche weiter erschwert.
Die Suche einer Unterkunft in einer bestimmten Region, wie z. B. dem Harz, Schwarzwald oder dem Altmühltal ist natürlich auch nicht möglich. Wobei man, wenn man Ferien plant, sich in der Regel eher auf eine bestimmte Region, als auf einen bestimmten Ort festgelegt hat.
Als "Kunde" bezahlt man sehr viel Geld für den Eintrag in diese Datenbank. Die Gegenleistung ist gleich NULL.
Die auf der webpage veröffentlichten Informationen sind im übrigen alle von anderen - offiziellen - Webpages (z. B. von Landkreisen, Vereinen usw. ) kopiert und nicht selbst verfasst. (Original - - - Kopie)

Beispiele für Domains, die die deutschland24 de GmbH registriert hat
gewerbe-deutschland.info - handwerk-deutschland.info - handwerksverzeichnis.info - unterkuenfte.com
Mehr Info

Inkassomethoden
2007 RAe Himburg-Folger-Jüdemann, Neue Schönhauser Str. 20, 10178 Berlin verschicken Mahnbescheid - diese Kanzlei war auch schon für die www.deutschland24 de GmbH als Abmahnkanzlei aktiv (Mehr Info).
Januar 2008 Rechtsanwalt Folger, Drachholzstraße 8, 12587 Berlin, betätigt sich nun mit eigener Kanzlei als Geldeintreiber. Das Urteil vom. Amtsgericht Bad Doberan (AZ 11 C 78/06), bei dem die deutschland24 gewonnen hat, soll die Rechtmäßigkeit des deutschland24-Formulars beweisen. Nur ging es bei diesem Prozess überhaupt nicht um die Frage, ob eine Unterschrift mit einem Formular erschlichen wurde oder nicht, sondern um die Zahlung von Verzugzinsen und vorprozessualen Rechtsanwaltskosten (hier das Urteil)

Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geschrieben haben (siehe Abwehrstrategie ), sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
JEDER, der sich reingelegt fühlt, sollte eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) machen, denn nur bei vielen Anzeigen kann die Staatsanwaltschaft erfolgreich gegen derartige Firmen vorgehen.

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück. Mehr Info

Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen bei Unterschriftenerschleichung etc. Damit helfen Sie anderen! KONTAKT | Erfahrungsberichte
Das Bankkonto
Siehe Info: Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter: Was kann noch getan werden - Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
wir bitten um aktuelle Bankverbindungen
Juni 2007 Deutsche Bank Berlin BLZ 10070024 KTO 903358000
Informieren Sie den DSW Mehr info
Juristisch
Im Kern sind das verwendete Formular der www.deutschland24 de GmbH und das von Ron Täuberts DPM Presse- und Medienverlag GmbH gleich. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für die Formulare der www.deutschland24 de GmbH wichtig. Urteilsliste zu Varianten des DPM-Formulars
Siehe z. B. Urteil LG Köln vom September 2007, bei dem die DPM mit einem inhaltsähnlichen Formular verloren hat
LG Wiesbaden 10 S 27/08 vom 10.12.2008
DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am LG Wiesbaden. Das Urteil AG Wiesbaden wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde.
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008 "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."

Die Infrastruktur
Mitarbeiter
Frau Schuhbeck - siehe in diesem Zusammenhang einen Erfahrungsbericht vom Dezember 2006
Doris Fraccalvieri

- hat sich - soweit bisher bekannt - auf 2 Sparten konzentriert: Tourismus und Handwerk. Fortsetzung