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Hauptseite TTT - TSV - TM - Tele Media Databases Ltd. Aschaffenburg
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| 2009 NEUE FIRMEN |
BS-Branchenservice Ltd. & Co. KG, Düsseldorf |
MEHR INFO |
| Branchen-Service Ltd. & Co. KG, Tele Media Service Ltd. & Co. KG, Seligenstadt |
MEHR INFO |
| Die Masche: Arbeiten mit der Heller Masche 2006-2009 |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
| 07. Dezember 2009 Beschluss LG Stuttgart: Da die TM TeleMedia Verlags GmbH die Übersendung von "Brancheneintragungsanträgen" in großem Stil betreibt, ist der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gegeben.. Beschluss LG Stuttgart 13 S 183/09 |
| September 2009 Zur Zeit haben etliche Betroffene Strafanzeige gegen die TeleMedia Databases Ltd. eingereicht bei der Staatsanwaltschaft Offenbach (Tel. 069/805744-00 - zuständig ist der Sachbearbeiter für den Bereich 1100) - das Aktenzeichen
lautet 1100 JS 777 99/09-AA |
| August 2009 BS-Branchenservice Ltd. & Co. KG tritt Forderungen an TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH ab (Muster Abtretungsvertrag) |
| 19.08.2009 AG Nürtingen hält Geschäftsgebaren der TM für sittenwidrig (Urteil AG Nürtingen 42 C 974/09) erstritten von RA Haffner und Kollegen, Metzinger Str. 66, 70794 Filderstadt - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig |
| 30.07.2009 TM-TeleMedia verliert Prozess AG Landau a.d. Isar AZ 2 C 419/09 - erstritten von Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg |
| 09.06.2009 LG Dresden weist Berufung der TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH zurück ( AG Dresden 103 C 5177/08) Urteil erstritten von SBL Rechtsanwälte Steuerberater, Lockwitzer Str. 17, 01219 Dresden (siehe Anwaltsliste) |
| Oktober 2008 TeleMedia Databases Ltd. tritt seine Forderungen an TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsges. mbH ab. (Abtretungsvertrag) |
| 11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info |
| Mai 2008 Die Abzocke geht jetzt mit der Tele Media Databases Ltd. / England weiter |
| Februar 2008 Gentian Qyra nimmt Briefe als Empfangsbevollmächtigter für die TM-TeleMedia Verlags GmbH entgegen. |
Oktober 2007 Formularaussendungen der TM TeleMedia Verlags GmbH |
| September 2003 Ärztekammer Schleswig Holstein: TTT-Tele-Service abgemahnt |
Tele Media Databases Ltd. |
gegründet im Dezember 2007 |
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Adresse 1 |
Suite 3,
95 Wilton Road,
SW1V 1BZ,
London, England |
| Adresse 2 |
Postfach 150052
62725 Aschaffenburg |
| Adresse 3 |
laut Handelsregister: SUITE 14,
456-458 STRAND,
LONDON,
WC2R 0DZ / England |
| Kontakt |
www_ branche100.eu; Fax 01805 7447669834 |
| Director: |
LONDON BRIDGE SERVICES LIMITED |
| TM TeleMedia Verlags GmbH |
gegründet 07-2007 |
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Adresse 1 |
Postfach 100533, 63705 Aschaffenburg |
| Adresse 2 |
Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg |
| Kontakt |
www.branche123.de |
| Handelsregister |
AG Aschaffenburg, HRB 10087 |
| Geschäftsführer |
ab Januar 2008 Beqiraj, Lumnije, Bad Soden-Salmünster, *29.09.1976
bis Januar 2008 Natalia Sassinek *15.01.1975, aus Mömlingen |
| Gesellschafter |
TM TeleMedia Verlags GmbH; 1 Beschäftigte Stand 2007 |
TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH |
gegründet 03-2007 |
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Adresse 1 |
Leiderer Stadtweg 25, 63741 Aschaffenburg ab Oktober 2008 |
| Adresse 2 |
Postfach 100833, 63705 Aschaffenburg |
| Adresse 3 |
Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg bis Oktober 2008 |
| Kontakt |
Fax: 01805 - 7447669129 |
| Handelsregister |
AG Aschaffenburg HRB 9983 - Neueintragung am 18.04.2007 |
| Geschäftsführer |
Qyra, Gentian *13.03.1972 |
| Gesellschafter |
Qyra Gentian Stand 2007 |
| TTT-Tele-Service
Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH |
gegründet 10-2002 |
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Adresse 1 |
Theresienstr. 33, 63705 Aschaffenburg |
| Adresse 2 |
Hanauer Str. 4, 63739 Aschaffenburg |
| Kontakt |
Tel.: 06021 /
459666 - Fax: 06021 / 459687 |
Handelsregister |
Amtsgericht
Aschaffenburg,
HRB 8525 |
| Geschäftsführer |
Gentian Qyra
Oktober 2005 ausgeschieden: Sewruk, Lukasz, Nysa/Polen, Zwardon, Adam, Nysa/Polen |
| Gesellschafter |
Qyra Gentian Stand 2007 |
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| Aschaffenburg ist Heimat der Adressbuchbetrüger Klaus Heeg und Oliver Staudt |
| Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse |
www_telejob24_de |
Ewa Sewruk +
www.branche24.de (Gentian Qyra) Eigentümer: Nina Taupp, Alpha Service, Huebnerwaldstr. 2, 63811 Stockstadt |
| www.branche123.de |
Gentian Qyra, Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg |
mehr Info |
| www_branche100.eu |
Schlupp, Carina, 95 Wilton Road,
SW1V 1BZ,
London, England |
mehr Info |
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| Dezember 2008 branche100.eu |
Die Abfrage hat ergeben, dass diese interne Suchmaschine offenbar keine Umlaute (ä, ö, ü) erkennt und es daher zu entsprechenden Fehlermeldungen (" Not Acceptable - An appropriate representation of the requested resource /index.php could not be found on this server.") kommt. Daher schlagen z. B. Suchanfragen zu Städten wie München oder Köln oder Branchenabfragen wie Parfümerie, Bäckerei, Schlüsseldienst usw. grundsätzlich fehl. Mehr Info |
| Belege vom Dezember 2008 als pdf - im Browser sehen Sie, nach welchen Begriffen gesucht wurde und dass Umlaute eine Fehlermeldung (%) verursachen |
| Juni 2009 Seit unserer Abfrage im Dezember 2008 hat sich nichts geändert. Immer noch erkennt die Datenbank keine Umlaute. Wer also zahlt und dummerweise in Köln, Münster oder München wohnt oder Müller, Bäcker, Möller heißt oder z, B. einen Schlüsseldienst betreibt, wird über die Suchmaske weiterhin nicht gefunden. |
Bei einer letzten Abfrage am 18. September 2009 stellen wir fest, dass der Fehler mit den Umlauten zwischenzeitlich behoben wurde - allerdings nur oberflächlich. Bei einer Stichprobe - der Suche nach einem Bäcker in München - erscheinen in der Ergebnisliste Seite 1 keine Bäckereien, sondern Fachärzte. Als wir auf Seite 2 klicken, erscheint erneut eine Fehlermeldung, da die Suchmaschine das "ü" von München nicht annimmt. Hier die fehlerhafte URL:
http://www.branche100.eu/index.php?F=./suchen.php&ToDo=suche&Suchbegriff=arzt&Seite=1&OrtPLZ=m%FCnchen |
| Oktober 2007 branche123.de |
| Sucht man mit den Suchwörtern "auto" und "Hamburg", erhält man nur vier Treffer. Bei den Gelben Seiten erhält man mit denselben Suchwörtern 768 Treffer. Die Suchwörter "Friseur" und "Köln" geben bei branche123.de ganze 3 Resultate, bei den Gelben Seiten 679 Treffer. |
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| Methode |
| Die Methode: Alle Maschen! |
| 2003 informiert die Schleswig-Holsteinsche Ärztekammer über TTT-Tele-Service (>>>) |
| Februar 2004 Versendung von Rechnungen mit angehängtem Zahlschein |
| 2006 - 2009 Versendung eines Formulars, in dem ein scheinbar bereits vorhandener Eintrag
zur Korrektur vorgelegt wird und durch Bestätigung angeblich ein Auftrag
erteilt wird. - Die Branchenbuch-Masche |
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| Formulare |
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Inkassomethoden
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| Die Anwaltskanzlei Lenzen Fischer Witteck. Kanzlei Kleberstraße 6-8, 63739 Aschaffenburg vertritt die Interessen der TTT |
| 2008 ist diese Kanzlei auch für die TM-TeleMedia Verlags GmbH tätig. Bei entsprechenden Anspruchsschreiben werden Urteile zugunsten der Firma TTT vorgelegt. Dabei wird unumwunden darauf verwiesen, dass es sich bei der TM um ein Schwesterunternehmen der TTT handelt. |
| März 2008 Rechtsanwalt Seeholzer teilt mit, dass
die RAe Lenzen pp. Klage eingereicht haben. |
Juni 2009 Neuerdings behauptet der Inkassoanwalt Dirk Wittek, dass es mehr gerichtliche Entscheidungen gibt, in denen der "Branchen-Service Ltd." gewonnen habe, als verloren.
So etwas kann er leicht behaupten. einen Beweis fügt er nicht bei - etwa eine Liste der gewonnenen Entscheidungen, dass man da mal prüfen könnte, warum gewonnen wurde.
Stattdessen legt er ein Gerichtsurteil bei, in dem der Branchenservice tatsächlich gewonnen hat.
Das gibts. |
| Urteil des LG Waldshut - Tiengen |
| Juli 2009 Zur Zeit beruft sich Rechtsanwalt Dirk Wittek im Namen seiner Mandantschaft Branchen Service Ltd. auf ein Urteil des LG Waldshut - Tiengen vom 23. 04. 2009 mit Az. 1 S 40 / 08. |
| Da hat sich jemand gewehrt gegen die Zahlungsforderung und vergessen??? wegen Irrtums anzufechten. Und vergessen ??? die ursprüngliche Argumentation, durch die Überschrift "Branchenbuch" getäuscht worden zu sein, im LG Verfahren zu verfolgen. |
Und die Wertlosigkeit des Adresseintrags im Internet zu begründen, war ihm auch zu viel Arbeit.
Stattdessen trug der Betroffene vor: Ein Beweisangebot und eine Beweiserhebung seien insoweit entbehrlich, da das Gericht zur Beantwortung dieser Frage selbst sachkundig sei. |
| Tja, was soll man dazu noch sagen. |
| Lassen sie sich durch Dirk Wittek nicht ins Boxhorn jagen. Wehren Sie sich. Aber bitte richtig. |
| Beschluss des OLG Frankfurt |
| September 2009 Um der angeblichen Rechtmäßigkeit der Forderung Nachdruck zu verleihen, beruft sich die Kanzlei Lenzen Fischer Witteck nun auf einen Beschluss des OLG Frankfurt vom 07. Mai 2007. Ein Betroffener, der auf ein Formular der DPM Presse- und Medienverlag GmbH hereingefallen war, verlor den Prozess und musste zahlen. |
| Andere Gerichte kamen beim von der DPM verwendeten Formular allerdings zu völlig anderen Entscheidungen. Das LG Köln beispielsweise kam im September 2007 zu dem Schluss, dass der Vertragspartner Opfer einer strafrechtlich relevanten Betrügerei geworden sei. Urteil LG Köln vom 26.09.2007 |
| Zitate aus DPM-Urteilen |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält? |
| Nichts zahlen und auf kein Verlgeichsangebot eingehen! Jeder sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) erstatten - nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden! |
| Informieren Sie den DSW -
Ihre IHK (Rechtsabteilung) und kucken sie einmal hier was
sonst noch möglich ist |
| Schreiben sie eine Anfechtungserklärung = siehe
Musterschreiben |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
| Juli 2009 Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg, teilt mit, die TM-TeleMedia habe größtenteils von den Forderungen abgesehen bzw. sich nach Anwaltsschreiben nicht mehr gemeldet. Aktuell werde jedoch in 2 Verfahren geklagt |
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| Erfahrungsberichte |
Informieren Sie diese Info Seite über
Namen und Methoden - beschreiben Sie den Vorgang, wie Sie reingelegt
werden sollten. Schicken Sie uns die Belege... Damit helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte |
Die Bankkonten
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| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. |
| Hier ein Beleg für eine erfolgreiche Kontosperrung - Bitte informieren Sie uns über aktuelle Bankdaten. |
Kontoinhaber TM TeleMedia Verlags GmbH
November 2007 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Kto 999 594 464 |
| Kontoinhaber TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH |
| Oktober 2009 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 KTO 900277855 |
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| Juristisch |
| Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen |
| Die Kammer beabsichtigt, Berufung der TM-TeleMedia Verlags GmbH zurückzuweisen. |
Beschluss LG Stuttgart 13 S 183/09 vom 07.12.2009
AG Nürtingen 42 C 974/09 vom 19.08.2009 |
| Der Vertrag ist aufgrund der erklärten Anfechtung nichtig...die Klägerin täuschte die Beklagte über die Entgeltlichkeit des Eintrags....Da die Klägerin, wie sich aus den vorgelegten Gerichtsentscheidungen ergibt, die Übersendung von "Brancheneintragungsanträgen" in großem Stil betreibt, ist der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gegeben und der mit der Beklagten geschlossene Vertrag auch nach § 134 BGB nichtig. |
| erstritten von Rechtsanwälte Haffner, Hutter, Metzinger Str. 66, 70794 Filderstadt (Bonlanden), Tel. 0711-773 86 66 |
| TM-TeleMedia Verlags GmbH / Aschaffenburg verliert Prozess. |
AG Düsseldorf 55 C 3283/09 vom 30.11.2009 |
| "..Die Klägerin hat es..ohne weiteres in der Hand, den Vertrag als solchen zu kennzeichnen und die Zahlungspflicht hervorzuheben. Dies nicht zu tun, ist das erkennbare Ziel der Klägerin. Sie ist mit diesem Anliegen aber nicht besonders hervorzuhebend schutzwürdig..." |
| Erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim |
| TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess |
AG Stollberg AZ 3 C 0237/09 vom 05.11.2009 |
| "...Nach der Gestaltung des Antragsformulars, wurde sowohl die Kostenpflichtigkeit der Eintragungsart "Premium" als auch die Höhe der Vergütung besonders auffällig in das Gesamtbild des Antragsformulars eingefügt. Dem entgegen ist es aber auch im Geschäftsverkehr mit Unternehmern üblich und zu erwarten, dass die Hauptleistungspflichten deutlich aus dem Vertragstext hervorgehen..." |
| erstritten von Rechtsanälte Pfeifer & Partner, Bahnhofstr. 18, 09111 Chemnitz |
| Feststellungsklage: TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess |
AG Krefeld 7 C 249/09 vom 04.11.2009 |
Die Entgeltregelung ist überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ist...
die Zusendung eines "Antrags-Formulars", das in erster Linie zur Überprüfung von bereits voreingetragenen Daten..auffordert, lässt nicht zwingend die Entgeltlichkeit des Angebots erwarten...
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen vorgerichtichn Anwaltskosten... |
| erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln |
| TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess (noch nicht rechtskräftig) |
AG Dippoldiswalde AZ 4 C 437/09 vom 09.10.2009 |
| "...wird nicht hinreichend deutlich gemacht, dass ein entgeltlicher Vertrag geschlossen werden soll. Zwar erscheint die Preisangabe zweimal auf dem Schreiben, dies jedoch in ungewöhnlicher Schreibweise und versteckt...Vielmehr spricht die Gestaltung des Formulars dafür, dass die Tele Media Databases Ltd. mit der Unterbreitung des Angebotes darauf abzielte, die mangelnde Sorgfalt des Adressaten..zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen..Vorstehende Erwägungen reichen für das Gericht aus zur Bejahung einer arglistigen Täuschung..." |
| erstritten von RA Jörn Zimmermann, Dresdner Straße 17, 01723 Wilsdruff |
| 30.07.2009 TM-TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess |
Urteil AG Landau a.d. Isar AZ 2 C 419/09 |
| "...In dem streitgegenständlichen Formular ist von einem Vertragsangebot oder einem Auftrag im oberen Bereich an keiner Stelle in deutlich hervorgehobener Weise die Rede...Hieraus schließt das Gericht, dass die Klägerin..darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um diese zum Vertragsabschluss zu "verführen" |
| - erstritten von Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg |
| 09.06.2009 TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess |
Das LG Dresden weist die Berufung der TTT vom 15.01.2009 zurück ( AG Dresden 103 C 5177/08) |
"Die in dem vorformulierten Vertragsangebot der Klägerin enthaltene Zahlungsverpflichtung ist nach Auffassung der Kammer aufgrund ihrer konkreten Einfügung in das Gesamtbild des Vertragsformulars eine ungewöhnliche und überraschende Bestimmung im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB und deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden...
...Es fehlt hier auch eine Erwähnung, dass es sich bei dem Branchenverzeichnis um eine Internet-Datenbank handelt...
..Unterhalb der Anschrift an erster Stelle steht lediglich der Hinweis, dass handschriftliche Ergänzungen der Daten möglich sind. Hierdurch wird die Aufmerksamkeit des Empfängers in erster Linie auf das Überprüfen und Ausfüllen des Textes gelenkt...
...Die Einfügung der zentralen gegenseitigen Vertragspflichten in einen längeren Text ohne besondere Hervorhebung einerseits und der Inhalt und die Gestaltung des gesamten Formulars andererseits lassen die Entgeltregelung als überraschend erscheinen....
...Die Adressaten mußten nicht von vorneherein davon ausgehen, dass die Veröffentlichung der Daten in der Datenbank der Klägerin mit Kosten verbunden ist... " |
| Erstritten von SBL Rechtsanwälte Steuerberater, Lockwitzer Str. 17, 01219 Dresden (siehe Anwaltsliste) |
| 10.03.2009 TM-TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess am AG Weilheim |
(Urteil AG Weilheim 1 C 0727/08) |
| Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Formular nach seiner gesamten äußeren Gestaltung geeignet ist, beim Empfänger falsche Vorstellungen zu erwecken. "Das Gericht ist der Ansicht, dass die Klagepartei durch eine Vielzahl gestalterischer Maßnahmen zu verschleiern versucht hat, dass es sich hier nicht um ein gedrucktes Brancheneintragungsverzeichnis handelt" |
| - erstritten von Rechtsanwalt Arnulf Kowalski, 82377 Penzberg |
| 07. November 2008 TM-TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess |
Urteil AG Berg. Gladbach AZ 67 C 164-08 |
| "Durch die gesamte Darstellung...hat die Klägerin..arglistig über den Abschluss eines kostenpflichtigen Werbevertrages getäuscht und...einen entsprechenden Irrtum hervorgerufen..." |
| - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer, 50672 Köln |
| 28. Oktober 2008 TM TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess |
Urteil
AG Erding Az.5 C 744/08 |
"...ist ersichtlich, dass die Klägerin mit Unterbreitung von Angeboten der vorliegenden Art darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen. Insgesamt wird durch Wortwahl und optische Aufbereitung, wie bereits aufgeführt, der Eindruck erweckt, es gehe für den Adressaten darum, bereits voreingetragene Daten seiner Firma zu kontrollieren und zu korrigieren. Es wird der Anschein eines bereits bestehenden Eintrags und einer bereits bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung hervorgerufen.
Die damit festgestellten Bestandteile der objektiven Täuschung lassen vorliegend die Annahme eines von Täuschungswillen getragenen Verhaltens zu..." |
| - erstritten von Rechtsanwältin Andrea Spötzl, Ebersberg |
| 02. Oktober 2008 TTT verliert Prozess |
Urteil AG Kamenz 2 C 0041/08 |
| "..im schwarzgeränderten Kasten...heißt es, der Auftraggeber behalte sich vor, Einträge abzulehnen. Im Gegensatz dazu heißt es wiederum im nächsten Satz, die Annahme dieses Angebotes erfolge durch die Unterschrift. Selbst für sich genommen sind die schon in sich widersprüchlichen Formulierungen...nicht geeignet, darauf schließen zu lassen, bereits mit Unterschreiben dieses Antrages werde ein verbindliches Angebot des Formular-Absenders angenommen...." |
| erstritten von Rechtsanwalt Theisen, Dresden |
| 12. September 2008 TTT Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft verliert Prozess |
Urteil AG Schönbeberg 17b C 74/08 |
| ...Im vorliegenden Fall führt die Gesamtschau der Umstände jedenfalls zu einer von der Klägerin bewusst in Kauf genommenen Täuschung in Bezug auf die von ihr angeschriebenen Unternehmen...Von einem zumindest bedingten Vorsatz im Hinblick auf die Täuschungshandlung ist mithin auszugehen.. |
| erstritten von Rechtsanwälte Dirk Trettin u.a., Fuggerstr. 35, 10777 Berlin |
| 1. September 2008 Das LG Neuruppin beabsichtigt, die Berufung der TTT zurückzuweisen Beschluss als pdf |
| Daraufhin zieht die TTT die Berufung zurück. Das Urteil AG Perleberg vom Juni 2008 ist jetzt rechtskräftig |
| August 2008 TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft verliert Prozess |
AG Riedlingen 1 C 134/08 |
| Beklagte muss nicht für das 2. Vertragsjahr 1082,90 Euro bezahlen "...dass nach dem Erscheinungsbild und Aufbau des Formulars der Klägerin der jeweilige Vertragspartner nicht damit rechnen kann und nicht damit zu rechnen braucht, er verpflichte sich mit seiner Unterschrift zur Zahlung einer Vergütung..." |
| erstritten von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim |
| 05.06.2008 TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft verliert Prozess |
Urteil AG Perleberg |
| Das AG Perleberg schließt sich den Gründen der Entscheidung des LG Köln vom 26.09.2007 (Urteil gegen DPM) an. |
| "...Als Handlungsvariante der arglistigen Täuschung komme...jedes andere Verhalten in Betracht, sofern es geeignet ist, beim Gegenüber einen Irrtum hervorzurufen und den Entschluss zur Abgabe der gewünschten Willenserklärung zu beeinflussen. So reiche es aus, wenn der Handelnde sich darüber bewusst sei, dass sein Verhalten jedenfalls in der Gesamtschau aller Einzelakte geeignet sei, den anderen in die Irre zu führen..." |
| erstritten von Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg |
| Dezember 2007 TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft nimmt Klage zurück |
| Rechtsanwalt Schick / Berlin teilt mit: |
| "..dass die TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft in einem von ihr angestrengten Rechtsstreit gegen einen von uns vertretenen Betroffenen vor dem Amtsgericht Aschaffenburg die Klage Ende November 2007 zurückgenommen hat, nachdem wir die Urteile des LG Berlin vom 24.07.2007 (Az. 53 S 41/07) sowie des LG Köln vom 26.09.2007, jeweils gegen den DPM-Verlag (GF: Ron Täubert), in das Verfahren einführten..." |
|
| Infrastruktur |
| 2009 gründet Gentian Qyra die Fun Factory UG, Hübnerwaldstraße 2, 63811 Stockstadt. Zweck des Unternehmens: Versteigerungen im Internet. |
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