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Hauptseite TTT - TSV - TM - Tele Media Databases Ltd. Aschaffenburg
(155

2009 NEUE FIRMEN
BS-Branchenservice Ltd. & Co. KG, Düsseldorf
MEHR INFO
Branchen-Service Ltd. & Co. KG, Tele Media Service Ltd. & Co. KG, Seligenstadt MEHR INFO

Die Masche: Arbeiten mit der Heller Masche 2006-2009
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS
07. Dezember 2009 Beschluss LG Stuttgart: Da die TM TeleMedia Verlags GmbH die Übersendung von "Brancheneintragungsanträgen" in großem Stil betreibt, ist der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gegeben.. Beschluss LG Stuttgart 13 S 183/09
September 2009 Zur Zeit haben etliche Betroffene Strafanzeige gegen die TeleMedia Databases Ltd. eingereicht bei der Staatsanwaltschaft Offenbach (Tel. 069/805744-00 - zuständig ist der Sachbearbeiter für den Bereich 1100) - das Aktenzeichen lautet 1100 JS 777 99/09-AA
August 2009 BS-Branchenservice Ltd. & Co. KG tritt Forderungen an TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH ab (Muster Abtretungsvertrag)
19.08.2009 AG Nürtingen hält Geschäftsgebaren der TM für sittenwidrig (Urteil AG Nürtingen 42 C 974/09) erstritten von RA Haffner und Kollegen, Metzinger Str. 66, 70794 Filderstadt - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
30.07.2009 TM-TeleMedia verliert Prozess AG Landau a.d. Isar AZ 2 C 419/09 - erstritten von Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg
09.06.2009 LG Dresden weist Berufung der TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH zurück ( AG Dresden 103 C 5177/08) Urteil erstritten von SBL Rechtsanwälte Steuerberater, Lockwitzer Str. 17, 01219 Dresden (siehe Anwaltsliste)
Oktober 2008 TeleMedia Databases Ltd. tritt seine Forderungen an TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsges. mbH ab. (Abtretungsvertrag)
11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info
Mai 2008 Die Abzocke geht jetzt mit der Tele Media Databases Ltd. / England weiter
Februar 2008 Gentian Qyra nimmt Briefe als Empfangsbevollmächtigter für die TM-TeleMedia Verlags GmbH entgegen.
Oktober 2007 Formularaussendungen der TM TeleMedia Verlags GmbH
September 2003 Ärztekammer Schleswig Holstein: TTT-Tele-Service abgemahnt
Tele Media Databases Ltd.
gegründet im Dezember 2007
Adresse 1
Suite 3, 95 Wilton Road, SW1V 1BZ, London, England
Adresse 2 Postfach 150052 62725 Aschaffenburg
Adresse 3 laut Handelsregister: SUITE 14, 456-458 STRAND, LONDON, WC2R 0DZ / England
Kontakt www_ branche100.eu; Fax 01805 7447669834
Director: LONDON BRIDGE SERVICES LIMITED

TM TeleMedia Verlags GmbH gegründet 07-2007
Adresse 1
Postfach 100533, 63705 Aschaffenburg
Adresse 2 Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg
Kontakt www.branche123.de
Handelsregister AG Aschaffenburg, HRB 10087
Geschäftsführer ab Januar 2008 Beqiraj, Lumnije, Bad Soden-Salmünster, *29.09.1976
bis Januar 2008 Natalia Sassinek *15.01.1975, aus Mömlingen
Gesellschafter TM TeleMedia Verlags GmbH; 1 Beschäftigte Stand 2007

TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH
gegründet 03-2007
Adresse 1
Leiderer Stadtweg 25, 63741 Aschaffenburg ab Oktober 2008
Adresse 2 Postfach 100833, 63705 Aschaffenburg
Adresse 3 Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg bis Oktober 2008
Kontakt Fax: 01805 - 7447669129
Handelsregister AG Aschaffenburg HRB 9983 - Neueintragung am 18.04.2007
Geschäftsführer Qyra, Gentian *13.03.1972
Gesellschafter Qyra Gentian Stand 2007

TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH gegründet 10-2002
Adresse 1
Theresienstr. 33, 63705 Aschaffenburg
Adresse 2 Hanauer Str. 4, 63739 Aschaffenburg
Kontakt Tel.: 06021 / 459666 - Fax: 06021 / 459687

Handelsregister

Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 8525
Geschäftsführer Gentian Qyra
Oktober 2005 ausgeschieden: Sewruk, Lukasz, Nysa/Polen, Zwardon, Adam, Nysa/Polen
Gesellschafter Qyra Gentian Stand 2007
Aschaffenburg ist Heimat der Adressbuchbetrüger Klaus Heeg und Oliver Staudt
Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse
www_telejob24_de
Ewa Sewruk + www.branche24.de (Gentian Qyra) Eigentümer: Nina Taupp, Alpha Service, Huebnerwaldstr. 2, 63811 Stockstadt
www.branche123.de Gentian Qyra, Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg mehr Info
www_branche100.eu Schlupp, Carina, 95 Wilton Road, SW1V 1BZ, London, England mehr Info
Dezember 2008 branche100.eu
Die Abfrage hat ergeben, dass diese interne Suchmaschine offenbar keine Umlaute (ä, ö, ü) erkennt und es daher zu entsprechenden Fehlermeldungen ("Not Acceptable - An appropriate representation of the requested resource /index.php could not be found on this server.") kommt. Daher schlagen z. B. Suchanfragen zu Städten wie München oder Köln oder Branchenabfragen wie Parfümerie, Bäckerei, Schlüsseldienst usw. grundsätzlich fehl. Mehr Info
Belege vom Dezember 2008 als pdf - im Browser sehen Sie, nach welchen Begriffen gesucht wurde und dass Umlaute eine Fehlermeldung (%) verursachen
Juni 2009 Seit unserer Abfrage im Dezember 2008 hat sich nichts geändert. Immer noch erkennt die Datenbank keine Umlaute. Wer also zahlt und dummerweise in Köln, Münster oder München wohnt oder Müller, Bäcker, Möller heißt oder z, B. einen Schlüsseldienst betreibt, wird über die Suchmaske weiterhin nicht gefunden.
Bei einer letzten Abfrage am 18. September 2009 stellen wir fest, dass der Fehler mit den Umlauten zwischenzeitlich behoben wurde - allerdings nur oberflächlich. Bei einer Stichprobe - der Suche nach einem Bäcker in München - erscheinen in der Ergebnisliste Seite 1 keine Bäckereien, sondern Fachärzte. Als wir auf Seite 2 klicken, erscheint erneut eine Fehlermeldung, da die Suchmaschine das "ü" von München nicht annimmt. Hier die fehlerhafte URL:
http://www.branche100.eu/index.php?F=./suchen.php&ToDo=suche&Suchbegriff=arzt&Seite=1&OrtPLZ=m%FCnchen
Oktober 2007 branche123.de
Sucht man mit den Suchwörtern "auto" und "Hamburg", erhält man nur vier Treffer. Bei den Gelben Seiten erhält man mit denselben Suchwörtern 768 Treffer. Die Suchwörter "Friseur" und "Köln" geben bei branche123.de ganze 3 Resultate, bei den Gelben Seiten 679 Treffer.
Methode
Die Methode: Alle Maschen!
2003 informiert die Schleswig-Holsteinsche Ärztekammer über TTT-Tele-Service (>>>)
Februar 2004 Versendung von Rechnungen mit angehängtem Zahlschein
2006 - 2009 Versendung eines Formulars, in dem ein scheinbar bereits vorhandener Eintrag zur Korrektur vorgelegt wird und durch Bestätigung angeblich ein Auftrag erteilt wird. - Die Branchenbuch-Masche
Formulare
mit angehängtem Zahlschein - diese Masche ist vom BGH längst verboten (siehe Urteil)!
Formularmuster 2 (TTT) von Dezember 2006 - Eine Imitation des verbotenen " Branchenbuch" Formulars (der Heller Trick)- es fehlt zwar die irreführende Überschrift "Branchenbuch, aber der Rest ist gleich - vor allem ist der Hinweis auf Kostenpflichtgkeit geschickt per Zeilenumbruch im Fließtext versteckt
Formularmuster 3 (TSV) - "Brancheneintragungsantrag" vom Mai 2007
Formularmuster 4 TM vom Oktober 2007
Formularmuster 5 & AGB's Tele Media Databases Ltd. Juni 2008
Formular BS Branchenservice 06-2009
Inkassomethoden
Die Anwaltskanzlei Lenzen Fischer Witteck. Kanzlei Kleberstraße 6-8, 63739 Aschaffenburg vertritt die Interessen der TTT
2008 ist diese Kanzlei auch für die TM-TeleMedia Verlags GmbH tätig. Bei entsprechenden Anspruchsschreiben werden Urteile zugunsten der Firma TTT vorgelegt. Dabei wird unumwunden darauf verwiesen, dass es sich bei der TM um ein Schwesterunternehmen der TTT handelt.
März 2008 Rechtsanwalt Seeholzer teilt mit, dass die RAe Lenzen pp. Klage eingereicht haben.
Juni 2009 Neuerdings behauptet der Inkassoanwalt Dirk Wittek, dass es mehr gerichtliche Entscheidungen gibt, in denen der "Branchen-Service Ltd." gewonnen habe, als verloren.
So etwas kann er leicht  behaupten. einen Beweis fügt er nicht bei - etwa eine Liste der gewonnenen Entscheidungen, dass man da mal prüfen könnte, warum gewonnen wurde.
Stattdessen legt er ein Gerichtsurteil bei, in dem der Branchenservice tatsächlich gewonnen hat.
Das gibts.
Urteil des LG Waldshut - Tiengen
Juli 2009 Zur Zeit beruft sich Rechtsanwalt Dirk Wittek  im Namen seiner Mandantschaft Branchen Service Ltd. auf ein Urteil des LG Waldshut - Tiengen vom 23. 04. 2009 mit Az. 1 S 40 / 08.
Da hat sich jemand gewehrt gegen die Zahlungsforderung und vergessen??? wegen Irrtums anzufechten. Und vergessen ??? die ursprüngliche Argumentation, durch die Überschrift "Branchenbuch"  getäuscht worden zu sein,  im LG Verfahren zu verfolgen.
Und die Wertlosigkeit des Adresseintrags im Internet zu begründen, war ihm auch zu viel Arbeit.
Stattdessen trug der Betroffene vor: Ein Beweisangebot und eine Beweiserhebung seien insoweit entbehrlich, da das Gericht zur Beantwortung dieser Frage selbst sachkundig sei.
Tja, was soll man dazu noch sagen.
Lassen sie sich durch Dirk Wittek nicht ins Boxhorn jagen. Wehren Sie sich. Aber bitte richtig.
Beschluss des OLG Frankfurt
September 2009 Um der angeblichen Rechtmäßigkeit der Forderung Nachdruck zu verleihen, beruft sich die Kanzlei Lenzen Fischer Witteck nun auf einen Beschluss des OLG Frankfurt vom 07. Mai 2007. Ein Betroffener, der auf ein Formular der DPM Presse- und Medienverlag GmbH hereingefallen war, verlor den Prozess und musste zahlen.
Andere Gerichte kamen beim von der DPM verwendeten Formular allerdings zu völlig anderen Entscheidungen. Das LG Köln beispielsweise kam im September 2007 zu dem Schluss, dass der Vertragspartner Opfer einer strafrechtlich relevanten Betrügerei geworden sei. Urteil LG Köln vom 26.09.2007
Zitate aus DPM-Urteilen
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält?
Nichts zahlen und auf kein Verlgeichsangebot eingehen! Jeder sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) erstatten - nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden!
Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (Rechtsabteilung) und kucken sie einmal hier was sonst noch möglich ist
Schreiben sie eine Anfechtungserklärung = siehe Musterschreiben
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Juli 2009 Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg, teilt mit, die TM-TeleMedia habe größtenteils von den Forderungen abgesehen bzw. sich nach Anwaltsschreiben nicht mehr gemeldet. Aktuell werde jedoch in 2 Verfahren geklagt

Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info Seite über Namen und Methoden - beschreiben Sie den Vorgang, wie Sie reingelegt werden sollten. Schicken Sie uns die Belege... Damit helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte

Die Bankkonten

Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Hier ein Beleg für eine erfolgreiche Kontosperrung - Bitte informieren Sie uns über aktuelle Bankdaten.
Kontoinhaber TM TeleMedia Verlags GmbH
November 2007 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Kto  999 594 464
Kontoinhaber TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH
Oktober 2009 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 KTO 900277855
Juristisch
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen
Die Kammer beabsichtigt, Berufung der TM-TeleMedia Verlags GmbH zurückzuweisen. Beschluss LG Stuttgart 13 S 183/09 vom 07.12.2009
AG Nürtingen 42 C 974/09 vom 19.08.2009
Der Vertrag ist aufgrund der erklärten Anfechtung nichtig...die Klägerin täuschte die Beklagte über die Entgeltlichkeit des Eintrags....Da die Klägerin, wie sich aus den vorgelegten Gerichtsentscheidungen ergibt, die Übersendung von "Brancheneintragungsanträgen" in großem Stil betreibt, ist der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gegeben und der mit der Beklagten geschlossene Vertrag auch nach § 134 BGB nichtig.
erstritten von Rechtsanwälte Haffner, Hutter, Metzinger Str. 66, 70794 Filderstadt (Bonlanden), Tel. 0711-773 86 66
TM-TeleMedia Verlags GmbH / Aschaffenburg verliert Prozess. AG Düsseldorf 55 C 3283/09 vom 30.11.2009
"..Die Klägerin hat es..ohne weiteres in der Hand, den Vertrag als solchen zu kennzeichnen und die Zahlungspflicht hervorzuheben. Dies nicht zu tun, ist das erkennbare Ziel der Klägerin. Sie ist mit diesem Anliegen aber nicht besonders hervorzuhebend schutzwürdig..."
Erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim
TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess AG Stollberg AZ 3 C 0237/09 vom 05.11.2009
"...Nach der Gestaltung des Antragsformulars, wurde sowohl die Kostenpflichtigkeit der Eintragungsart "Premium" als auch die Höhe der Vergütung besonders auffällig in das Gesamtbild des Antragsformulars eingefügt. Dem entgegen ist es aber auch im Geschäftsverkehr mit Unternehmern üblich und zu erwarten, dass die Hauptleistungspflichten deutlich aus dem Vertragstext hervorgehen..."
erstritten von Rechtsanälte Pfeifer & Partner, Bahnhofstr. 18, 09111 Chemnitz
Feststellungsklage: TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess AG Krefeld 7 C 249/09 vom 04.11.2009
Die Entgeltregelung ist überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ist...
die Zusendung eines "Antrags-Formulars", das in erster Linie zur Überprüfung von bereits voreingetragenen Daten..auffordert, lässt nicht zwingend die Entgeltlichkeit des Angebots erwarten...
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen vorgerichtichn Anwaltskosten...
erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess (noch nicht rechtskräftig) AG Dippoldiswalde AZ 4 C 437/09 vom 09.10.2009
"...wird nicht hinreichend deutlich gemacht, dass ein entgeltlicher Vertrag geschlossen werden soll. Zwar erscheint die Preisangabe zweimal auf dem Schreiben, dies jedoch in ungewöhnlicher Schreibweise und versteckt...Vielmehr spricht die Gestaltung des Formulars dafür, dass die Tele Media Databases Ltd. mit der Unterbreitung des Angebotes darauf abzielte, die mangelnde Sorgfalt des Adressaten..zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen..Vorstehende Erwägungen reichen für das Gericht aus zur Bejahung einer arglistigen Täuschung..."
erstritten von RA Jörn Zimmermann, Dresdner Straße 17, 01723 Wilsdruff
30.07.2009 TM-TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess Urteil AG Landau a.d. Isar AZ 2 C 419/09
"...In dem streitgegenständlichen Formular ist von einem Vertragsangebot oder einem Auftrag im oberen Bereich an keiner Stelle in deutlich hervorgehobener Weise die Rede...Hieraus schließt das Gericht, dass die Klägerin..darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um diese zum Vertragsabschluss zu "verführen"
- erstritten von Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg
09.06.2009 TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH verliert Prozess Das LG Dresden weist die Berufung der TTT vom 15.01.2009 zurück ( AG Dresden 103 C 5177/08)
"Die in dem vorformulierten Vertragsangebot der Klägerin enthaltene Zahlungsverpflichtung ist nach Auffassung der Kammer aufgrund ihrer konkreten Einfügung in das Gesamtbild des Vertragsformulars eine ungewöhnliche und überraschende Bestimmung im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB und deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden...
...Es fehlt hier auch eine Erwähnung, dass es sich bei dem Branchenverzeichnis um eine Internet-Datenbank handelt...
..Unterhalb der Anschrift an erster Stelle steht lediglich der Hinweis, dass handschriftliche Ergänzungen der Daten möglich sind. Hierdurch wird die Aufmerksamkeit des Empfängers in erster Linie auf das Überprüfen und Ausfüllen des Textes gelenkt...
...Die Einfügung der zentralen gegenseitigen Vertragspflichten in einen längeren Text ohne besondere Hervorhebung einerseits und der Inhalt und die Gestaltung des gesamten Formulars andererseits lassen die Entgeltregelung als überraschend erscheinen....
...Die Adressaten mußten nicht von vorneherein davon ausgehen, dass die Veröffentlichung der Daten in der Datenbank der Klägerin mit Kosten verbunden ist... "
Erstritten von SBL Rechtsanwälte Steuerberater, Lockwitzer Str. 17, 01219 Dresden (siehe Anwaltsliste)
10.03.2009 TM-TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess am AG Weilheim (Urteil AG Weilheim 1 C 0727/08)
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Formular nach seiner gesamten äußeren Gestaltung geeignet ist, beim Empfänger falsche Vorstellungen zu erwecken. "Das Gericht ist der Ansicht, dass die Klagepartei durch eine Vielzahl gestalterischer Maßnahmen zu verschleiern versucht hat, dass es sich hier nicht um ein gedrucktes Brancheneintragungsverzeichnis handelt"
- erstritten von Rechtsanwalt Arnulf Kowalski, 82377 Penzberg
07. November 2008 TM-TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess Urteil AG Berg. Gladbach AZ 67 C 164-08
"Durch die gesamte Darstellung...hat die Klägerin..arglistig über den Abschluss eines kostenpflichtigen Werbevertrages getäuscht und...einen entsprechenden Irrtum hervorgerufen..."
- erstritten von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer, 50672 Köln
28. Oktober 2008 TM TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess Urteil AG Erding Az.5 C 744/08
"...ist ersichtlich, dass die Klägerin mit Unterbreitung von Angeboten der vorliegenden Art darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen. Insgesamt wird durch Wortwahl und optische Aufbereitung, wie bereits aufgeführt, der Eindruck erweckt, es gehe für den Adressaten darum, bereits voreingetragene Daten seiner Firma zu kontrollieren und zu korrigieren. Es wird der Anschein eines bereits bestehenden Eintrags und einer bereits bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung hervorgerufen.
Die damit festgestellten Bestandteile der objektiven Täuschung lassen vorliegend die Annahme eines von Täuschungswillen getragenen Verhaltens zu..."
- erstritten von Rechtsanwältin Andrea Spötzl, Ebersberg
02. Oktober 2008 TTT verliert Prozess Urteil AG Kamenz 2 C 0041/08
"..im schwarzgeränderten Kasten...heißt es, der Auftraggeber behalte sich vor, Einträge abzulehnen. Im Gegensatz dazu heißt es wiederum im nächsten Satz, die Annahme dieses Angebotes erfolge durch die Unterschrift. Selbst für sich genommen sind die schon in sich widersprüchlichen Formulierungen...nicht geeignet, darauf schließen zu lassen, bereits mit Unterschreiben dieses Antrages werde ein verbindliches Angebot des Formular-Absenders angenommen...."
erstritten von Rechtsanwalt Theisen, Dresden
12. September 2008 TTT Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft verliert Prozess Urteil AG Schönbeberg 17b C 74/08
...Im vorliegenden Fall führt die Gesamtschau der Umstände jedenfalls zu einer von der Klägerin bewusst in Kauf genommenen Täuschung in Bezug auf die von ihr angeschriebenen Unternehmen...Von einem zumindest bedingten Vorsatz im Hinblick auf die Täuschungshandlung ist mithin auszugehen..
erstritten von Rechtsanwälte Dirk Trettin u.a., Fuggerstr. 35, 10777 Berlin
1. September 2008 Das LG Neuruppin beabsichtigt, die Berufung der TTT zurückzuweisen Beschluss als pdf
Daraufhin zieht die TTT die Berufung zurück. Das Urteil AG Perleberg vom Juni 2008 ist jetzt rechtskräftig
August 2008 TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft verliert Prozess AG Riedlingen 1 C 134/08
Beklagte muss nicht für das 2. Vertragsjahr 1082,90 Euro bezahlen "...dass nach dem Erscheinungsbild und Aufbau des Formulars der Klägerin der jeweilige Vertragspartner nicht damit rechnen kann und nicht damit zu rechnen braucht, er verpflichte sich mit seiner Unterschrift zur Zahlung einer Vergütung..."
erstritten von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim
05.06.2008 TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft verliert Prozess Urteil AG Perleberg
Das AG Perleberg schließt sich den Gründen der Entscheidung des LG Köln vom 26.09.2007 (Urteil gegen DPM) an.
"...Als Handlungsvariante der arglistigen Täuschung komme...jedes andere Verhalten in Betracht, sofern es geeignet ist, beim Gegenüber einen Irrtum hervorzurufen und den Entschluss zur Abgabe der gewünschten Willenserklärung zu beeinflussen. So reiche es aus, wenn der Handelnde sich darüber bewusst sei, dass sein Verhalten jedenfalls in der Gesamtschau aller Einzelakte geeignet sei, den anderen in die Irre zu führen..."
erstritten von Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg
Dezember 2007 TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft nimmt Klage zurück
Rechtsanwalt Schick / Berlin teilt mit:
"..dass die TTT- Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft in einem von ihr angestrengten Rechtsstreit gegen einen von uns vertretenen Betroffenen vor dem Amtsgericht Aschaffenburg die Klage Ende November 2007 zurückgenommen hat, nachdem wir die Urteile des LG Berlin vom 24.07.2007 (Az. 53 S 41/07) sowie des LG Köln vom 26.09.2007, jeweils gegen den DPM-Verlag (GF: Ron Täubert), in das Verfahren einführten..."
Infrastruktur
2009 gründet Gentian Qyra die Fun Factory UG, Hübnerwaldstraße 2, 63811 Stockstadt. Zweck des Unternehmens: Versteigerungen im Internet.
mehr Infos zu den Firmen (externe links)
http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/49653-branche123-de-abo-falle-fuer-firmen-selbstaendige.html
Oktober 2003 11 Monate Haft für "Adressbuchbetrug" - Auch "Strohleute" haften als Betrüger
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