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Infos zur Neue Branchenbuch AG
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Wenn Sie von Oliver Heller oder einer seiner "Partner"-Firmen hereingelegt wurden, erstatten sie bitte Strafanzeige.- je mehr Strafanzeigen zusammenkommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt. Die Aktenzeichen gegen Verantwortliche der Firmen lauten wie folgt - MEHR INFO


Die Masche: Arbeitet mit der Heller Masche
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS
26.03.2009 OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular Urteil 6 U 242/08
08. Oktober 2008 NBAG versendet in einer 2. Welle überarbeitetes Formular
August 2008 OLG München hält Betrug für eine legale Geschäftsmethode
Juli 2008 Formularaussendungen der Neue Branchenbuch AG

Neue Branchenbuch AG / NBAG
aktiv ab 2008 - gegründet 11-2007
Adresse
Hanauer Landstraße 291 B, 60314 Frankfurt am Main
alt:Rödelheimer Landstraße 44, 60487 Frankfurt
Kontakt Tel. +49 69 / 71 58 94 - 0 Fax +49 69 / 71 58 94 - 100
Handelsregister AG Frankfurt HRB 82105
Steuer Nr. 047/240/15433
Eigentümer Oliver Heller aus Denkendorf bei Ingolstadt (100 %)
Vorstand ab Juli 2009 Kubik, Dieter Oliver, Walting, *10.08.1972
bis Juli 2009 Hans-Günter Fell *21.06.1965
Aufsichtsratsvorsitzende Dr. oec. Irma Stark
Hintergrund: Wer steckt hinter der Neue Branchenbuch AG / NBAG?
Das Internetverzeichnis
www.branchenbuch.ag
www.branchenbuch-aachen.com - www.branchenbuch-aachen.net - www.branchenbuch-augsburg.com - www.branchenbuch-augsburg.net - www.branchenbuch-bielefeld.com - www.branchenbuch-bielefeld.net - www.branchenbuch-bochum.com - www.branchenbuch-bochum.net - www.branchenbuch-bonn.com - www.branchenbuch-bonn.net - www.branchenbuch-braunschweig.com - www.branchenbuch-braunschweig.net - www.branchenbuch-bremen.com - www.branchenbuch-bremen.net - www.branchenbuch-chemnitz.com - www.branchenbuch-chemnitz.net - www.branchenbuch-dortmund.net - www.branchenbuch-dresden.com - www.branchenbuch-dresden.net - www.branchenbuch-duesseldorf.net - www.branchenbuch-duisburg.com - www.branchenbuch-duisburg.net - www.branchenbuch-eichstaedt.com - www.branchenbuch-eichstaedt.net - www.branchenbuch-erfurt.com - www.branchenbuch-erfurt.net - www.branchenbuch-essen.com - www.branchenbuch-frankfurt.com - www.branchenbuch-frankfurt.net - www.branchenbuch-freiburg.com - www.branchenbuch-freiburg.net - www.branchenbuch-fuerth.com - www.branchenbuch-fuerth.net - www.branchenbuch-gelsenkirchen.com - www.branchenbuch-gelsenkirchen.net - www.branchenbuch-hagen.net - www.branchenbuch-halle.com - www.branchenbuch-halle.net - www.branchenbuch-hamm.com - www.branchenbuch-hamm.net - www.branchenbuch-hannover.com - www.branchenbuch-hannover.net - www.branchenbuch-herne.com - www.branchenbuch-herne.net - www.branchenbuch-ingolstadt.com - www.branchenbuch-ingolstadt.net - www.branchenbuch-karlsruhe.com - www.branchenbuch-karlsruhe.net - branchenbuch-kassel.com - www.branchenbuch-kassel.net - www.branchenbuch-kiel.com - www.branchenbuch-kiel.net - www.branchenbuch-krefeld.com - www.branchenbuch-krefeld.net - www.branchenbuch-laichingen.com - www.branchenbuch-laichingen.net - www.branchenbuch-leipzig.com - www.branchenbuch-leipzig.net - www.branchenbuch-leverkusen.com - www.branchenbuch-leverkusen.net - www.branchenbuch-ludwigshafen.com - www.branchenbuch-ludwigshafen.net - www.branchenbuch-luebeck.com - www.branchenbuch-luebeck.net - www.branchenbuch-magdeburg.com - www.branchenbuch-mainz.com - www.branchenbuch-mainz.net - www.branchenbuch-mannheim.com - www.branchenbuch-mannheim.net - www.branchenbuch-moenchengladbach.com - www.branchenbuch-moenchengladbach.net - www.branchenbuch-muelheim.com - www.branchenbuch-muelheim.net - www.branchenbuch-muenchen.com - www.branchenbuch-muenchen.net - www.branchenbuch-muenster.com - www.branchenbuch.muenster.net - www.branchenbuch-neuss.com - www.branchenbuch-neuss.net - www.branchenbuch-nuernberg.com - www.branchenbuch-nuernberg.net - www.branchenbuch-oberhausen.com - www.branchenbuch-oberhausen.net - www.branchenbuch-oldenburg.net - www-osnabrueck.com - www.branchenbuch-osnabrueck.net - www.branchenbuch-regensburg.com - www.branchenbuch-regensburg.net - www.branchenbuch-rostock.com - www.branchenbuch-rostock.net
Das Online-Verzeichnis branchenbuch.ag im Vergleich mit den Gelben Seiten
Das Formular
Formularmuster Juli 2008 AGB's Juli 2008 Formularmuster Oktober 2008
Allgemeine Bemerkungen zu dem Trick-Formular der Neuen Branchenbuch AG
Natürlich ist auch dieses Formular aus der Werkstatt von Oliver Heller irreführend und arglistig täuschend. Wenn auch unter dem Druck gerichtlicher Entscheidungen Veränderungen vorgenommen wurden - am Kern der Irreführung ändert das nichts: Der Empfänger soll annehmen, dass es sich um eine Werbeschaltung im althergebrachten Branchenbuch handelt.
Bitte beachten Sie, dass Irreführung und arglistige Täuschung rechtlich unterschiedlich definierte Tatbestände sind. Sie können den Vertrag also auf beiden Seiten angreifen. Arglistige Täuschung ist ein objektiver (allgemeingültiger) Tatbestand. Bei Irreführung müssen Sie glaubhaft darstellen, warum Sie persönlich irregeführt wurden - welche Umstände dazu geführt haben, dass Sie sich geirrt haben. (Zum Beispiel: Sie haben gerade eine Dauerschaltung im Branchenbuch laufen und glauben, es handele sich um eine Korrekturabfrage oder eine Verlängerung eines bereits bestehenden Auftrags. Oder Sie wollen im offiziellen Branchenbuch eine Anzeige schalten und denken, es handele sich um ein entsprechendes Angebot etc...
Das Hauptargument der Trickbetrüger ist ein unglücklliches BGH Urteil, in dem zwischen dem normalen Verbraucher (=Mensch) und einem Gewerbetreibenden (=Übermensch?) ein Unterschied gemacht wird. Der Gewerbetreibende muss alles, wass er unterschreibt, sorgfältig lesen - oder es von einem Anwalt prüfen lassen usw. - eine ausgesprochen wirklichkeitsfremde Einstellung, die in der praktischen Rechtsprechung denn auch nur noch bei ausgesprochen formaljuristischen Richtern berücksichtigt wird

Siehe LG Ansbach Kommentar "gehörig"

Dem entgegen steht die Beurteilung aus einer Gesamtschau, wie sie heute eigentlich üblich ist.

(Siehe Wiesbaden / DPM Urteil )

Lassen sie sich also nicht durch rechtliche Pseudoargumente von Hellers Inkassobeauftragten einschüchtern. Wehren Sie sich.
Mehr Infos und Kommentare zu den vorliegenden Formularmustern
Die Neue Branchenbuch AG benutzt ein Formular, das schon vor Jahren inhaltsgleich von Oliver Heller verwendet wurde. Oliver Heller darf (meinungsrechtlich) als Adressbuchbetrüger bezeichnet werden. Strafrechtlich ist er noch nie wegen Betrugs verurteilt worden.
Der "Branchenbuch" Trick wird von vielen Firmen verwendet, hinter denen Oliver Heller vermutet werden kann, auch wenn er dort weder Geschäftsführer noch Gesellschafter ist. Ein inhaltsgleiches Formular verschickte im Frühjahr 2008 auch die GS Medien & Verlags GmbH
Inkassomethoden
Als Geldeintreiber betätigt sich Rechtsanwalt Schuler / Kanzlei R.W.W.D. (Roggelin Witt Wurm Dieckert), Alte Rabenstr. 32, 20148 Hamburg Kommentar
2009 Rechtsanwalt Hans-Helmut Betz macht Vergleichsangebote. Rechtsanwalt Betz ist ein altes Schlachtross, das bereits für viele Adressbuchschwindler gekämpft hat.
Gerichtsstand

Frankfurt / Main - ob sich dort tatsächlich der Geschäftssitz der Gesellschaft befindet? Befindet sich der Geschäftssitz nicht dort, sind auch die Gerichtsstandsvereinbarungen nicht wirksam. Beispiel:

16.05.2008 AG Wiesbaden AZ: 91 C 73/08 - 35
"Es sind weitere Bedenken bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts entstanden:
Aus einem Parallelverfahren der Klägerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden mit dem Aktenzeichen 92 C 4582 / 07 - 31 ist gerichtlich bekannt geworden, dass die Klägerin in Wiesbaden kein Geschäftslokal unterhält. Unter der Anschrift Kreuzberger Ring 21 in Wiesbaden befinde sich nur ein Büroservice, der auch Post für die Klägerin entgegennimmt.
Wenn die Klägerin nicht in Wiesbaden ihren Sitz hat, ist auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksam (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn noch nicht gezahlt wurde, aber angeblich ein Auftrag erteilt wurde
Sie sollten nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern reagieren - vor allem mit einer
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - hier ein Musterschreiben, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten.

Rat: Oliver Heller ist seit Jahren in diesem Geschäft tätig. Nehmen Sie die Sache nicht auf die leichte Schulter. Sobald Sie erkennen, dass Sie hereingelegt wurden, sollten Sie einen kompetenten Anwalt einschalten (siehe Liste). Anfechten und vorsorglich (ohne Anerkenntnis) kündigen.
Heller (bzw, die von ihm initiierten Firmen) ist einer von den Agressiven - das heißt, er klagt gerne auf Zahlung und schüchtert die Opfer nach allen Regeln der rechtlichen Missbrauchsmöglichkeiten ein. Wobei ihm Anwälte zur Seite stehen, welche sich auf die rechtlche Durchsetzbarkeit dieser Art von Geschäften spezialisiert haben.

Rechtsanwalt Robert Lankes / München hat bereits mit der NBAG zutun.
Rechtsanwalt Schling / Münster: "...die Angabe des Monatspreises direkt neben dem Ausgabejahr suggeriert, dass hier ein Jahrespreis gemeint ist. Meine Mandantin las den Preis mit € 89,00 plus Mehrwertsteuer..."
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob dieses Formular bereits mit einer Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - - Stellen sie Strafanzeige (beim örtlichen Polizeirevier) - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Wer das Formular unterschrieben zurückfaxt, erteilt automatisch seine Zustimmung, dass seine Daten und der Eintragungsvertrag an Dritte abgetreten und veräußert werden dürfen. (siehe AGBs) - Diese Zustimmung sollte man unbedingt schriftlich widerrufen, wenn man nicht weitere irreführende Formulare bekommen möchte..
Wenn gezahlt wurde
Geld zurück fordern (mehr Info hier ), eine Feststellungsklage erheben.
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
November 2008 Hypo Vereinsbank Frankfurt BLZ 503 201 91 KTO 605 855 610
September 2008 Frankfurter Volksbank eG BLZ 501 900 00 KTO 6000 70 62 89
Erfahrungsberichte
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Kontakt Erfahrungsberichte
Die juristische Lage

Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen

Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."

26.03.2009 OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular Urteil 6 U 242/08

Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
Das LG Frankfurt / Main (Az.: 3-11 O 1 / 04) verbot am 02.07.2004 das "Branchenbuch"-Formular von Oliver Hellers European Business Guide.

"...verstehen die angesprochenen Verkehrskreise unter der Bezeichnung “Branchenbuch" ein vollständiges oder nahezu vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe der jeweils bezeichneten Region. Der seit Jahrzehnten gebräuchliche Begriff  “Branchenbuch" bezeichnet nach allgemeiner Anschauung ein (fast) vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe... Da das von der Antragsgegnerin angebotene Adressen-Sammelwerk den von den angesprochenen Verkehrskreisen gestellten Anforderungen an ein Branchenbuch nicht entspricht, ist die Bezeichnung irreführend..."
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