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Regionales Branchenregister - TeleMediaNet GmbH
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Regionales Branchenregister - TeleMediaNet GmbH mindestens seit Februar 2002 aktiv


Methode
Das Formular

Das ursprüngliche Formular, wie es von Henghuber und Co benutzt wird, wurde "verbessert", indem der Kopf der Seite gelb unterlegt ist und rechts oben ein blau gefärbtes Foto mit Jahreszahl eingedruckt wurde - Hier soll offensichtlich eine Verwechslung mit den gelben Seiten provoziert werden..
- Domain Inhaber ist ein gewisser Herr Roberto de la Cruz - Barfussgaesschen 15 - D-04109 Leipzig. Betrieben wird das ganze von einer "TeleMediaNet GmbH" - Gesch.führer: A. Flaschina
- Im Raum Neubrandenburg hat sich ein Betroffenen Kreis gebildet, der von RA Drews (Kanzlei Fricke & Partner), Wismutstr. 23, 17036 Neubrandenburg vertreten wird.

Das Adressverzeichnis
19.04.2002 Die üblen Methoden und die betrügerischen Absichten dieses Online Verlags zeigen sich nicht nur darin,. dass die Eintragungen in Das Internetverzeichnis von bisher nicht gekannter Sinn- und Wertlosigkeit sind. Denn eine Suchfunktion, die man als solche bezeichnen könnte, gibt es nicht. Wenn man Suche anklickt kommt lediglich eine Landkarte mit den Orten, in denen diese Leute Unterschriften erschlichen haben. Beim Klick auf so einen Ort öffnet sich eine Seite mit den wirr durcheinander aufgeführten Adressen jener "Kunden", die sie erwischen konnten - keinerlei Möglichkeit, in dieser Datenbank nach einer Branche oder gar nach einem Namen zu suchen.

Nachtrag: (26.04.2002): Inzwischen ist die Suchfunktion noch sinnloser und wertloser geworden. Jetzt muss man PLZ und Branche eingeben - dann kriegt man fast immer die Antwort "Keine Einträge gefunden" - und bei manchen Browsern funktionierts dann gar nicht mehr (Netscape) - Hier ist nicht nur Wucher sondern auch Nichterfüllung gegeben.

Nachtrag: (17.05.2002) - Inzwischen ist er gar nicht mehr Online - wegen angeblicher Umbauarbeiten. Das ist dann ja wohl die hundertprozentige Nichterfüllung.
Inkassomethoden
Online Inkasso Anwalt Wolfgang Gierk
Diese Dreistigkeit wird aber noch übertroffen durch das verlogene Mahnschreiben des RA Wolfagng GIerk. Um die Kunden von der Aussichtslosigkeit einer Gegenwehr zu überzeugen schreibt er ihnen:
"...in seinem Urteil vom 10. Mai 2001, AZ 2 U 151/00 wird seitens des Oberlandesgerichtes Düsseldorf bestätigt, dass seitens der TeleMediaNet GmbH für die erbrachten Leistungen dass in Rechnung gestellte Entgelt verlangt werden kann..."
Abgesehen davon, dass es im Mai 2001 noch gar keine ergaunerten Unterschriften für das Regionale Branchen Register gegeben hat, hat das Düsseldorfer Urteil auch nichts mit der TeleMediaNet zu tun. Im übrigen ist dieses Urteil äußerst umstritten und es gibt ein weiteres Urteil (vom OLG München - siehe Urteilssammlung), das die Verwendung dieser Art von Formularen untersagt hat wegen der damit verbundenen Irreführung und arglistigen Täuschung. Und im Unterschied zum Düsseldorfer Urteil ist dieses Urteil vom BGH bestätigt worden !
Als Rechtsanwalt muss der Herr Gierk das wohl wissen. Aber wie der Herr so's Gescherr. Wenn sein Auftraggeber ungestraft so dreist die Bürger täuschen darf - warum soll er da nicht noch eins draufsetzen.
Für mich als Nichtjuristen ist es unbegreiflich, wie diese Leute ohne irgendwelche Konsequenzen ihrem Abzocker Handwerk nachgehen können. Und die Staatsanwaltschaft bleibt untätig. ( s. Ingolstadt: Ermittlungsverfahren gegen Uwe Räder eingestellt ).
Erfahrungen und Gegenwehr

Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (Rechtsabteilung)

Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen bei Unterschriftenerschleichung etc. KONTAKT