| Erfahrungen
und Gegenwehr |
Nachdem
Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe
Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich
unter Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über
weitere Schritte informieren.
Stellen Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) |
| Das
Bankkonto |
| Siehe Info: Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. |
| RA
Stephan K. Birkenmayer - 79098
Freiburg i. Br. vertritt bereits mehrere Betroffene - siehe
Anwaltsliste |
| So
schnell arbeitet diese "Firma"(aus der e-mail
eines Betroffenen) |
":... Die Masche ist genau die Gleiche, wie in den von
Ihnen in Ihrer Homepage beschriebenen Fällen. Etwa um den 16.12.2002 ein Schreiben bekommen mit bitte um Berichtigung und Ergänzung
im Korrekturfeld. Am 16.12.2002 das Formular nur
um die Fax-Nummer ergänzt und noch nicht einmal das Kästchen
bei Grundantrag angekreuzt, per Fax verschickt, und schon
ist am 18.12. eine Rechnung über 980,- Euro (brutto)
da. ... |
Das besonders krasse an diesem Fall ist die farbliche Aufmachung
des sog. Korrekturabzugs und Freischaltungsantrags, der extrem an
die Publikationen der Gelben Seiten erinnert. Ausserdem kann der
Firmenname DeNetMedia leicht mit DeTeMedia o. ä. verwechselt
werden. ... " |
| Versuch
der schnellen Abzocke |
Die Information von Betroffenen
scheint immer besser zu funktionieren. Um die dadurch entstehende
"Zahlungsunwilligkeit" zu umgehen, versuchen die Onliner
immer schneller zu agieren. Neue Firmen werden gegründet, schlagen
zu und verschicken sofort Rechnungen, denen sie in kürzester
Frist Drohbriefe hinterherschicken. |
Dagegen hilft nur,
wenn die Betroffenen ebenso schnell reagieren und andere Betroffene
über die Möglichkeiten einer Gegenwehr informieren.
Deshalb: Informieren Sie andere Opfer - gehen
Sie in Das Internetverzeichnis von DeNetMeda Gmbh unter http://www.das-regionale-online.de - kopieren Sie die Adressen - wenn Sie systematisch vorgehen wollen
nehmen Sie ihre Berufsgruppe oder Ihren Postleitzahlenbereich -
kopieren Sie am besten die Fax Nummern - und faxen Sie einen Brief
- hier
gibt es einen Musterbrief.
Sie können gern mit meinem Absender arbeiten, wenn Sie mögliche
Schikanen der Onliner vermeiden wollen. Ich habe bereits mehrfach
gerichtlich die Erlaubnis erhalten, dass Betroffne so informiert
werden dürfen und fürchte die Schikanen der Onliner nicht.
Wenn Sie faxen - am besten ohne Ihre eigenen Absenderangaben. Siehe
auch Informationen unter: Was
kann noch getan werden |
24.02.2003 - RA Behrens Birkenmayer (s.
Anwaltsliste) berichtet: "Uns ist bekannt,
dass die DeTeMedien, Deutsche Telekom Medien GmbH gegen die
DeNetMedia GmbH eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die
wir uns derzeit in Abschrift besorgen. Der Anwalt der DeNetMedia BmbH, Wolfgang Gierk, hat übrigens auf unser Einschreiben
vom 30. Januar 2003 mit der Anfechtungserklärung und Zurückweisung
der Forderung bis heute in keiner Weise reagiert. Allen Betroffenen,
die von der DeNetMedia GmbH ... ebenfalls eine Zahlungsaufforderung
erhalten haben, kann nur empfohlen werden, sich an einen mit der Sache
vertrauten Anwalt zu wenden, damit dieser prüfen kann...- ...dabei
ist insbesondere auch die Fristgebundenheit einer Arglistanfechtung
zu beachten." |
Januar
2003
mit äußerster Unverfrorenheit nutzt DeNetMedia die TELEKOM - sie erwecken nicht nur durch die grafische Aufmachung ihrer
Formulare und Rechnungen den Eindruck, die Telekom zu sein, (Siehe
Formularmuster) sondern gehen noch direkter zur Sache: In Telefonaten
(die Dank mündlicher Flüchtigkeit vor Gericht schwer beweisbar
sind) tun sie so, als wenn das offizielle Telefonbuch kurz vor der Drucklegung
wäre. Hier die e-mail eines Betroffenen:"...Wir wurden im Dezember
2002 von einem Herrn angerufen, der uns über die Korrektur des Örtlichen
Telefonbuches in Braunschweig informieren wollte. „Sie sind im örtlichen
Telefonbuch eingetragen und wir prüfen, ob dies noch so richtig ist.“
Bitte senden Sie uns doch schnell die Korrektur. Wenn Sie schnell sind
fügen wir die Korrektur noch ein“. Ich habe den Zettel in einem
Briefumschlag gesteckt und in die Post gegeben...." |
(Kommentar eines Betroffenen) - Staatsanwaltschaft Dortmund (Gesch
Nr. 103 Js 93/03) stellt Ermittlungsverfahren gegen Bernd Erfurt wegen
Betrug ein - mit der Begründung: "...ist jedoch insbesondere
die für einen Betrug erforderliche vorsätzliche Täuschungshandlung
nicht ersichtlich"... Tja, Herr Staatsanwalt, Sie haben wohl
in Ingolstadt studiert! (s. Staatsanwalt
Ingolstadt hilflos) |