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Infos zu Yellow Page (Netherlands) B.V. / MS&BC / Marketing Solutions & Business Communication Ltd. Aktivitäten ab Oktober 2008
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
18. Januar 2010 Pressebericht Tagesanzeiger: Adressbuchschwindler nutzt Popularität von Google aus
Dezember 2009 Yellow Publishing immer dreister: Per "EU-Verordnung" werden Verträge für den Eintrag in das Verzeichnis www.lebensmittel-hygiene.net erschlichen Formularmuster
April 2009 Yellow Publishing Ltd. verschickt nun Formulare per Fax
Februar 2009 Englische MS & BC Marketing Solutions & Business Communication Ltd. tritt Ansprüche an niederländische Yellow Page B.V. ab (Beleg Seite 1 geschwärzt)
Februar 2009 yellowpage.ag verschickt weiterhin Formulare per Fax für Einträge ins "Branchenverzeichnis"
November 2008 Schutzverband.at: Strafanzeige gegen "Yellow Page" wegen mehrfacher Täuschung Pressemitteilung
August 2007 GelbeSeiten AG auch in Österreich aktiv! Dazu ein Pressebericht von Berthold Schmid / Salzburger Nachrichten
20.07.2007 Gelbeseiten.AG in keinem Zusammenhang mit HEROLD´s Gelbe Seiten: Vorsicht Falle (Pressemitteilung)

Yellow Page (Netherlands) B.V. / GelbeSeiten AG
Inhaber des Adressverzeichnisses Oktober 2008

Adresse
The Hague Equinox, Jan Pieterszoon Coenstraat 7, Den Haag, 2595 WP, NETHERLANDS
Kontakt Phone +31 (70) 799 94 81 - Fax + 31 (70) 341 29 56 - gebührenfreie Faxnummer 00800-32977632; Februar 2009 Fax-Nr. +31-70 799 9370 www.yellowpage.ag
Director Jan Marks (Genios-Abfrage im August 2009)
  Rudi Schulz (Genios-Abfrage im Juni 2008)
  gegründet 1999Bei einer Abfrage 2007war Ralf Christen Direktor
2008 Niederlassung Deutschland
Adresse Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg
Kontakt Tel: + 49 40 37 64 49 96, Fax: + 49 40 37 64 46 25
Geschäftsführer Jan Marks *05.03.1961 aus Palma de Mallorca (Beleg)
Die Yellow Page (Netherlands) B.V. ist 2009 alleiniger Eigentümer der Content & Commerce GmbH
Marketing Solutions & Business Communication Ltd.
Formularversender mehr Info
Adresse
Suite F 1st Floor, 36 Wood Street, Wakefield, W Yorkshire, WF1 2HB, UK (England)
Kontakt info@faxforsuccess.com; www.made-in.cc;
Director Kim, Timotheus *02.10.1964; in München Stand August 2008
Für die Branchenbuchmedia Ltd, eine 2009 innerhalb der Schweiz aktive Adressbuchfirma, hat Timotheus Kim die Domain telefon-info.ch registriert Mehr Info
Im Juni 2009 ist er mit dem branchentelefon.eu in Deutschland aktiv Mehr Info

Die Firma wurde im Februar 2009 umbenannt in

Yellow Publishing Ltd.
Formularversender ab April 2009
Mehr Info
Die unserer Ansicht nach wertlosen Adressenverzeichnisse
www.yellowpage.ag
mehr Info Domaininhaber: Marsajer N.V., 62 Lloyd G. Smith Boulevard, Oranjestad / Aruba - die Hostingfirma sitzt in Köln.
Verräterisch ist die IP-Adresse: 80.237.157.54, der bei älteren Abfragen die Domains alleaerzte.net, arztscout.com, business-fax-center.com zugeordnet waren. Mehr Info
www.made-in.cc mehr Info
yellowpage.ag nicht zu verwechseln mit yellowpages24

Methode
Aktivitäten
Aktivitäten der MS & BC ab Juni 2008 bis März 2009 in Deutschland / Österreich
Ab April 2009 - die MS & BC ist inzwischen in Yellow Publishing Ltd. umbenannt worden - werden unter neuem Namen inhaltsgleiche Formulare per Fax verschickt - beworben wird zunächst auch hier das Verzeichnis made-in.cc
Gerichtsstand
diesmal lt. AGB London
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Hinweis: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht wirksam wenn die Klägerin dort nicht ihren Sitz hat (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
16.05.2008 AG Wiesbaden AZ: 91 C 73/08 - 35 (betr. DPM Presse- und Medienverlag GmbH)

"Es sind weitere Bedenken bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts entstanden:
Aus einem Parallelverfahren der Klägerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden mit dem Aktenzeichen 92 C 4582 / 07 - 31 ist gerichtlich bekannt geworden, dass die Klägerin in Wiesbaden kein Geschäftslokal unterhält. Unter der Anschrift Kreuzberger Ring 21 in Wiesbaden befinde sich nur ein Büroservice, der auch Post für die Klägerin entgegennimmt.
Wenn die Klägerin nicht in Wiesbaden ihren Sitz hat, ist auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksam (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)

Deshalb sollte immer geklärt werden, ob die Firma tatsächlich dort ihren Firmensitz hat, wo sie behauptet, ihren Firmensitz zu haben - oder ob sie lediglich bei einem Büroservice einen Briefkasten angemietet hat. Bewahren Sie auch Briefumschläge mit Poststempel auf.
Das unserer Ansicht nach irreführende Formular - eine ABC-Variante
Formular Oktober 2008 Formular Februar 2009
Variante Oktober 2008
Geworben wird hier mit einer angeblich zusätzlichen Anmeldung bei "Google". Dazu hat man in der Überschrift das Google-Logo fett aufgedruckt, so dass beim Empfänger der Eindruck erweckt wird, das Fax käme direkt von Google. Am besten Google informieren, damit die eine Unterlassungsverfügung erwirken.
Es wird ohne Absenderkennung per Fax verschickt und ist überschrieben mit "Regionaleintrag" - obwohl die der Datenbank www.yellowpage.ag weit und breit keine regionale Untergliederung präsentiert und bei Eingabe von lediglich zwei Zahlen (= Briefregion) oder der Eingabe einer bestimmten Region (z. B. Harz, Schwarzwald usw.) keinerlei Suchergebnisse liefert. Das Formular ist unserer Ansicht nach nur deshalb mit "Regionaleintrag" überschrieben, um den Empfänger in die Irre zu führen.
Kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, lediglich im Kleingedruckten ganz unten ist der Preis versteckt, er ist monatlich angegeben, obwohl die Vertragszeit 2 Jahre beträgt und jährlich im voraus gezahlt werden muss.
Variante Februar 2009
Kommt wie immer unaufgefordert per Fax. In der Überschrift wird groß auf eine "Gratis-Anmeldung in www.google.de" hingewiesen. Wir halten diesen Hinweis trotz der Entfernung des Google-Logos weiterhin für irreführend, da es sich bei der Google-Anmeldung um eine kostenlose Zusatzleistung handelt, während der Hinweis, dass man mit der Unterschrift einen kostenpflichtigen Eintrag in das sog. Branchenverzeichnis Yellowpage.ag bestellt, lediglich dem Kleingedruckten zu entnehmen ist.

Aktivitäten ab April 2009 auf dieser Seite

Geldeintreiber
Abacus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Rosmarstr. 104, 50226 Frechen / Deutschland. Tel: 02234-278005; Fax: 02234-278006
Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. http://www.inkasso.de/ - Wenn Sie sich genötigt fühlen, können Sie sich bei diesem Verband beschweren.
August 2009 Ob eine Forderung strittig ist, interessiert Abacus nicht und kündigt nach der Anfechtung ein Titulierungsverfahren in England an.
Dem Betroffenen steht es "selbstverständlich frei, sich vor einem Londoner Gericht durch eine englische Anwaltskanzlei vertreten und verteidigen zu lassen", so Abacus.
Beigefügt ist ein Gutachten, welches die Inkassoanwältin Sandra Morrison, Fountain Court, 68 Fountain Street, GB-Manchester M2 2 FB, Großbritannien - laut Schreiben von Abacus handelt es sich um die Anwältin der Yellow Publishing Ltd. - erstellt hat. Wie heißt es so schön: Wes Brot ich ess', des Lied ich sing...
Bisher ist nichts von Klagen in England bekannt. Trotzdem ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt außergerichtlich vertreten zu lassen (siehe Anwaltsliste).
Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie sich reingelegt fühlen
Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Rechtsanwalt Lankes, München, hat derzeit mit der o. g. Firma zutun.
Jeder, der sich reingelegt fühlt, sollte unbedingt Strafanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Beschwerden an
  • Advertising Standards Authority  (Self regulatory body)
    Advertising Standards Authority, Mid City Place, 71 High Holborn, London, WC1V 6QT,United Kingdom
  • UK Government Regulator The Office Of fair Trading
    SCAMBUSTERS, Fleetbank House, 2-6 Salisbury Square, London, EC4Y 8JX, United Kingdom; Email: enquiries@oft.gsi.gov.uk
  • Local Trading standards
    West Yorkshire Trading Standards, P.O. Box 5, Nepshaw Lane South, Morley, Leeds, LS 27 0QP, United Kingdom
Betroffenen wird empfohlen, sich umgehend mit ihren Unterlagen (inklusive Formular) an diese Einrichtungen zu wenden - mit der Bitte um Überprüfung, da Sie sich hereingelegt fühlen und es sich bei den oben genannten Limiteds Ihrer Ansicht nach um englische Betrüger-Firmen handelt. Über Zusendung eines Musterbriefs in englischer Sprache, den andere Betroffene verwenden können, würden wir uns sehr freuen.
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Hinweis: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht wirksam wenn die Klägerin dort nicht ihren Sitz hat (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Deshalb sollte immer geklärt werden, ob die Firma tatsächlich dort ihren Firmensitz hat, oder ob sie lediglich bei einem Büroservice einen Briefkasten angemietet hat..
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Man kann die Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauch informieren
Faxwerbung ist nicht erlaubt. Daher sollte man, wenn man ein unerwünschtes Fax erhalten hat, bei der Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale) eine Beschwerde machen. Möglich wäre auch, die Firma wegen unerwünschter Faxwerbung abzumahnen - wenn man den Absender kennt.
Nach mehreren von Rechtsanwalt Stefan Richter, Berlin (siehe Anwaltsliste) zitierten
Entscheidungen dürfte es durchaus zulässig sein, ein unerbeten zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher belästigender Werbung zu ermitteln.

"Das Recht, den Verursacher von Spam mittels Unterschrift zu ermitteln"

Die Rechtlage in Österreich | Wenden Sie sich an den österr. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Ihre Wirtschaftskammer - Info der Wirtschaftskammer Kärnten
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter Was kann noch getan werden
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
März 2009 Amro Bank IBAN: NL36ABNA0589269674 SWIFT: ABNANL2A
Februar 2009
Hypovereinsbank Hamburg BLZ 200 300 00 KTO 602068075
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info Seite über Namen und Methoden, schicken Sie uns neue Formulare, Rechnung, Mahnungen... Beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden.
Damit helfen Sie anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Juristisch
Erfolgt eine Berechnung auf Grund der Faxformulare, wird zwar massiv gemahnt, aber bisher ist nichts bekannt, dass die Firmen auf Zahlung klagen.
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008

"weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."

Presseberichte aus Österreich
HTMLopen: Gelbeseiten.AG in keinem Zusammenhang mit HEROLD´s Gelbe Seiten
Salzburger Nachrichten: Betrug mit Gelben Seiten
Die Infrastruktur
Der Briefumschlag
2009 Briefe der niederländischen Firma Yellow Page B.V. werden von Palma de Mallorca aus abgeschickt, wo Frank Mendelssohn und Jan Marks leben. Muster eines Briefumschlags.

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