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Infos zu Yellow Page (Netherlands) B.V. / GelbeSeiten AG / BFC Business Fax Center Ltd. Aktivitäten 2007
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| Yellow Page (Netherlands) B.V. / GelbeSeiten AG gegründet 1999 |
Inhaber des Adressverzeichnisses
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Adresse |
The Hague Equinox,
Jan Pieterszoon Coenstraat 7, Den Haag, 2595 WP,
NETHERLANDS |
| Kontakt |
Phone +31 (70) 799 94 81 -
Fax + 31 (70) 341 29 56 - gebührenfreie Faxnummer 00800-32977632 |
| Direktor |
Rudi Schulz (Genios-Abfrage im Juni 2008) |
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Bei einer Abfrage 2007war Ralf Christen Direktor |
| 2008 Niederlassung Deutschland |
| Adresse |
Stadthausbrücke 1-3,
20355 Hamburg |
| Kontakt |
Tel: + 49 40 37 64 49 96
Fax: + 49 40 37 64 46 25 |
| Geschäftsführer |
Jan Marks *05.03.1961, wohnhaft Palma de Mallorca |
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| BFC Business Fax Center Ltd.
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Formularversender |
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Das
unserer Ansicht nach wertlose Adressenverzeichnis
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www.gelbeseiten.ag |
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Domaininhaber |
Ralf Christen, Yellow Page (Netherlands) B.V. |
| IP-Adresse |
80.237.157.54 - Dieser IP-Adresse sind auch die Domains alleaerzte.net, arztscout.com, business-fax-center.com zuzuordnen. (Beleg) |
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| Methode |
| Aktivitäten |
| Juli 2007 Die gelbeseiten AG ist in Deutschland und Österreich aktiv |
| Gerichtsstand |
| diesmal London |
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser,
die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die
Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer
Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn
ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. Mehr Infos |
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht wirksam wenn die Klägerin dort nicht ihren Sitz hat (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Deshalb
sollte immer geklärt werden, ob die Firma tatsächlich dort ihren Firmensitz hat, oder ob sie lediglich bei einem Büroservice einen Briefkasten angemietet hat. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts (siehe Anwaltsliste) |
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| Das
unserer Ansicht nach irreführende Formular |
| Formular vom Oktober 2008 - Infos auf dieser Seite |
Muster (D) vom Juli 2007 - ( eine Variante des Henghuber-Formulars)
wird ohne Absenderkennung unaufgefordert per Fax verschickt. Kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, lediglich im Kleingedruckten ist der Preis versteckt, monatlich angegeben, obwohl die Vertragszeit 2 Jahre beträgt und jährlich im voraus gezahlt werden muss. |
Die Behauptung im Kopf, dass schon 500.000 Firmen eingetragen sind, erweckt den Eindruck, dass 500.000 Firmen einen Auftrag - also eine zahlungspflichtige Eintragung - vorgenommen hätten. diesen Eindruck erhält man durch die Formulierung "...sind bereits..." - woraus der Angeschriebene schließen muss, dass nur er noch fehlt - bzw. die hier Angeschriebenen.
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Dieses Formular ist nachweislich irreführend formuliert, nicht nur durch versteckte Richtigstellung, sondern durch offene Falschdarstellung, so dass strafrechtlich die Betrugsabsicht klar sein müsste. Jeder Betroffene sollte zum Staatsanwalt schreiben. |
| Bei den Vorgänger-Firmen von Frank Mendelssohn war der Gerichtsstand Hamburg - die Heimat des auf Mallorca lebenden Mendelssohn. Daher am besten die Anzeige an die Staatsanwaltschaft in Hamburg schicken. |
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| Geldeintreiber |
| wir bitten um Infos zu den Inkassomethoden |
| Erfahrungen und Gegenwehr |
| Allgemein |
| Faxwerbung ist nicht erlaubt.
Daher sollte man, wenn man ein unerwünschtes Fax erhalten hat, bei der Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale) eine Beschwerde machen. Möglich wäre auch, die Firma wegen unerwünschter Faxwerbung abzumahnen. |
Nach mehreren von Rechtsanwalt Stefan Richter, Berlin (siehe Anwaltsliste) zitierten
Entscheidungen dürfte es durchaus zulässig sein, ein unerbeten
zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und
zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher
belästigender Werbung zu ermitteln. |
| Siehe "Das Recht, den Verursacher von Spam mittels Unterschrift zu ermitteln" |
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| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser,
die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die
Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer
Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn
ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos |
| Im Falle von
Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen
belegbar ist. |
| Man kann die Bundesnetzagentur über Rufnummernmissbrauch informieren |
Die Rechtlage in Österreich | Wenden Sie sich an den österr. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Ihre Wirtschaftskammer - Info der Wirtschaftskammer Kärnten |
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| Das
Bankkonto |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter Was
kann noch getan werden |
| Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
| Ing Bank IBAN NL2B INGB 0672 4704 46 BIC INGBNL2AXXX |
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| Erfahrungsberichte |
Informieren Sie diese Info Seite
über Namen und Methoden, schicken Sie uns neue Formulare, Rechnung, Mahnungen... Beschreiben Sie, wie Sie getäuscht
wurden. |
| Damit helfen Sie anderen! |
Kontakt |
Erfahrungsberichte |
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| Juristisch |
| Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars |
Erfolgt eine Berechnung auf Grund der Faxformulare wird zwar massiv gemahnt, aber bisher ist nichts bekannt, dass die Firmen auf Zahlung klagen. |
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..." |
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Presseberichte aus Österreich
HTMLopen: Gelbeseiten.AG in keinem Zusammenhang mit HEROLD´s Gelbe Seiten
Salzburger Nachrichten: Betrug mit Gelben Seiten |
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