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Infos zu Yellow Page (Netherlands) B.V. / GelbeSeiten AG / BFC Business Fax Center Ltd. Aktivitäten 2007
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
18. Januar 2010 Pressebericht Tagesanzeiger: Adressbuchschwindler nutzt Popularität von Google aus
November 2008 Schutzverband.at: Strafanzeige gegen "Yellow Page" wegen mehrfacher Täuschung Pressemitteilung
11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info
Juni 2008 Mitglied des Europäischen Parlaments Simon Busuttil trifft EU-Kommissarin für Verbraucherschutz zu Gesprächen über Adressbuchschwindel
Mai 2008 Formulare des European City Guide und anderer Firmen: Petitionsstelle des Europäischen Parlaments will Lücken in der Gesetzgebung schließen mehr Info
August 2007 GelbeSeiten AG auch in Österreich aktiv! Dazu ein Pressebericht von Berthold Schmid / Salzburger Nachrichten
20.07.2007 Gelbeseiten.AG in keinem Zusammenhang mit HEROLD´s Gelbe Seiten: Vorsicht Falle (Pressemitteilung)
Mai 2007 Feststellungsklage AG Öhringen (2C 654/04) - Interbusiness Research Insistute SA erscheint nicht, kassiert Versäumnisurteil und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen

Dezember 2006 Der Werberat hat GFMO aufgefordert, Anbote klar als solche zu bezeichnen und hat auch  den Schutzverband www.schutzverband.at informiert. Die derzeit geübte Praxis von GFMO ist einzustellen

September 2006 Der Österr. Schutzverband bringt eine Musterklage gegen die GFMO ein, nachdem außergerichtlich nicht eingelenkt worden ist (mehr Info)
07.08.2006 Gelbe Seiten in Deutschland nicht mehr geschützt

Yellow Page (Netherlands) B.V. / GelbeSeiten AG gegründet 1999
Inhaber des Adressverzeichnisses

Adresse
The Hague Equinox, Jan Pieterszoon Coenstraat 7, Den Haag, 2595 WP, NETHERLANDS
Kontakt Phone +31 (70) 799 94 81 - Fax + 31 (70) 341 29 56 - gebührenfreie Faxnummer 00800-32977632
Direktor Rudi Schulz (Genios-Abfrage im Juni 2008)
  Bei einer Abfrage 2007war Ralf Christen Direktor
2008 Niederlassung Deutschland
Adresse Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg
Kontakt Tel: + 49 40 37 64 49 96 Fax: + 49 40 37 64 46 25
Geschäftsführer Jan Marks *05.03.1961, wohnhaft Palma de Mallorca
BFC Business Fax Center Ltd.
Formularversender
Adresse
483 Green Lanes - GB - London N13 4BS - selbe Adresse wie GFS Global Fax Solutions Ltd.
Director Rudd, Gillian
Das unserer Ansicht nach wertlose Adressenverzeichnis
www.gelbeseiten.ag
Domaininhaber
Ralf Christen, Yellow Page (Netherlands) B.V.
IP-Adresse 80.237.157.54 - Dieser IP-Adresse sind auch die Domains alleaerzte.net, arztscout.com, business-fax-center.com zuzuordnen. (Beleg)
Methode
Aktivitäten
Juli 2007 Die gelbeseiten AG ist in Deutschland und Österreich aktiv
Gerichtsstand
diesmal London
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. Mehr Infos
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht wirksam wenn die Klägerin dort nicht ihren Sitz hat (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Deshalb sollte immer geklärt werden, ob die Firma tatsächlich dort ihren Firmensitz hat, oder ob sie lediglich bei einem Büroservice einen Briefkasten angemietet hat. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts (siehe Anwaltsliste)
Das unserer Ansicht nach irreführende Formular
Formular vom Oktober 2008 - Infos auf dieser Seite
Muster (D) vom Juli 2007 - ( eine Variante des Henghuber-Formulars)
wird ohne Absenderkennung unaufgefordert per Fax verschickt. Kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, lediglich im Kleingedruckten ist der Preis versteckt, monatlich angegeben, obwohl die Vertragszeit 2 Jahre beträgt und jährlich im voraus gezahlt werden muss.

Die Behauptung im Kopf, dass schon 500.000 Firmen eingetragen sind, erweckt den Eindruck, dass 500.000 Firmen einen Auftrag - also eine zahlungspflichtige Eintragung - vorgenommen hätten. diesen Eindruck erhält man durch die Formulierung "...sind bereits..." - woraus der Angeschriebene schließen muss, dass nur er noch fehlt - bzw. die hier Angeschriebenen.

Das ist Schwindel, denn die Eintragung der Adresse ist ja bereits vorhanden - und es bedarf eines kostenpflichtigen Auftrags nicht mehr. (siehe dazu Urteil gegen Herbert Rossa / MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH April 2007)
Dieses Formular ist nachweislich irreführend formuliert,  nicht nur durch versteckte Richtigstellung, sondern durch offene Falschdarstellung, so dass strafrechtlich die Betrugsabsicht klar sein müsste. Jeder Betroffene sollte zum Staatsanwalt schreiben.
Bei den Vorgänger-Firmen von Frank Mendelssohn war der Gerichtsstand Hamburg - die Heimat des auf Mallorca lebenden Mendelssohn. Daher am besten die Anzeige an die Staatsanwaltschaft in Hamburg schicken.

Geldeintreiber
wir bitten um Infos zu den Inkassomethoden
Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Faxwerbung ist nicht erlaubt. Daher sollte man, wenn man ein unerwünschtes Fax erhalten hat, bei der Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale) eine Beschwerde machen. Möglich wäre auch, die Firma wegen unerwünschter Faxwerbung abzumahnen.
Nach mehreren von Rechtsanwalt Stefan Richter, Berlin (siehe Anwaltsliste) zitierten
Entscheidungen dürfte es durchaus zulässig sein, ein unerbeten zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher belästigender Werbung zu ermitteln.
Siehe "Das Recht, den Verursacher von Spam mittels Unterschrift zu ermitteln"
Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Jeder, der sich reingelegt fühlt, sollte unbedingt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) erstatten.
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Man kann die Bundesnetzagentur über Rufnummernmissbrauch informieren
Die Rechtlage in Österreich | Wenden Sie sich an den österr. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Ihre Wirtschaftskammer - Info der Wirtschaftskammer Kärnten
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter Was kann noch getan werden
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Ing Bank IBAN NL2B INGB 0672 4704 46 BIC INGBNL2AXXX
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info Seite über Namen und Methoden, schicken Sie uns neue Formulare, Rechnung, Mahnungen... Beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden.
Damit helfen Sie anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Juristisch
Urteilssammlung zu Varianten des Henghuber-Formulars
Erfolgt eine Berechnung auf Grund der Faxformulare wird zwar massiv gemahnt, aber bisher ist nichts bekannt, dass die Firmen auf Zahlung klagen.
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."
Presseberichte aus Österreich
HTMLopen: Gelbeseiten.AG in keinem Zusammenhang mit HEROLD´s Gelbe Seiten
Salzburger Nachrichten: Betrug mit Gelben Seiten

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