Wem würde das nicht gefallen? Man hat eine Email bekommen, in der es heißt, “es werden 3.000 bis 8.000 Euro auf das Konto überwiesen, es ist nur per Western Union zu versenden und 20 Prozent davon dürfen als Provision einbehalten werden”. Selbst wenn vielen Lesern sofort klar sein dürfte, das hier etwas nicht stimmen kann, ist die Versuchung doch ausgesprochen groß. Denn schließlich könnte man sich ja darauf herausreden, dass man von einem möglichen Betrug nichts wusste. Wenn man dann vielleicht noch knapp bei Kasse ist, wird der Reiz noch größer. 600 bis 1.600 Euro ist schließlich gutes Geld. Außerdem kann auch nicht viel schief gehen: wird kein Geld auf das eigene Konto überwiesen, war es halt ein leeres Versprechen. Aber weit gefehlt, wenn Geld überwiesen wird! Im schlimmsten Fall kommen neben hohen Rückzahlungen auch noch strafrechtliche Konsequenzen auf jemanden zu.
Hat man sich erst einmal bereit erklärt und die Kontodaten weitergegeben, hilft nur noch der direkte Weg zur Polizei, um möglichst heil aus der Sache zu kommen. Oft geht es hier um Internetgeschäfte, wie zum Beispiel auf Auktionsplattformen. Erst wird ein deutsches Verkäuferkonto angemeldet, dann wird mit kleinen Käufen und Verkäufen positives Feedback von den Geschäftspartnern erarbeitet. Nun ist der Verkaufsaccount gut präpariert, dass ebenso teure Produkte zum Schnäppchenpreis angeboten werden können. Das sind vielleicht teure Notebooks, Designerschmuck und viele andere Waren, die sehr begehrt sind und oft gekauft werden. Der letzte Zweifel an der Seriosität des Anbieters löst sich in Wohlgefallen auf, wenn das Bankkonto des Verkäufers in Deutschland ist. Ist die Ware defekt oder wird, was sogar wahrscheinlicher ist, nicht geliefert, besteht ja Rechtssicherheit.
Was nur niemand weiß: der Bankkonto-Inhaber wurde zuvor über E-Mails mit oben genanntem Inhalt angeworben und weiß nichts von dem Geschäft. Kommt dann beim Käufer auch nach Wochen keine Ware, geht dieser zur Polizei und erstattet Betrugsanzeige. Die Polizei klopft dann bald an der Tür, es ist ja nicht schwer, anhand der Kontodaten den Geldempfänger zu ermitteln. Aus dieser Sache kommt man nicht heraus. Alle Beteuerungen, nichts gewusst zu haben, sind nutzlos. Man steckt mit dem tatsächlichen Betrüger unter einer Decke. Der Name für die zuvor getätigte Western Union Überweisung ist ebenso unbrauchbar, ist sie doch irgendwo außerhalb der EU und kann zudem gefälscht sein. Nicht nur die 20 Prozent, die man zuvor behalten durfte, müssen dem Käufer erstattet werden, sondern der volle Betrag. Außerdem droht eine Strafe und Verurteilung wegen Betruges. Das ist es also mit Sicherheit nicht wert.